Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | 10.000 € – 75.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen fördert die energetische Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Hamburg, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Eigentümer können zwischen einem zinsvergünstigten Darlehen oder einem Zuschuss nach den IFB-Richtlinien wählen — für dieselbe Maßnahme ist jedoch immer nur eine Variante möglich. Förderfähig sind Bauteile der Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie. Bei Darlehen ab 30.000 Euro für Gebäudehüllenmaßnahmen ist eine Baubegleitung durch Sachverständige verpflichtend. Kombination mit KfW- und BAFA-Programmen ist grundsätzlich möglich.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Baugenehmigung der Wohnimmobilie ist älter als 20 Jahre
Wohnimmobilie wird vom Antragsteller selbst genutzt
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen zwingend die Zuschussvariante wählen
Wie stellst du den Antrag?
Antrag über das eAntragsportal der IFB Hamburg vor Beginn des Vorhabens stellen. Das Vorhaben gilt als begonnen, sobald Liefer- oder Leistungsverträge für die beantragten Maßnahmen abgeschlossen werden. Neben technischen Unterlagen sind Einkommens- und Objektunterlagen erforderlich (Bonitätsprüfung). Unterlagen zum Kreditantrag vorhalten.
Häufige Fragen
Wer kann das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen beantragen?
Welche Maßnahmen werden mit dem IFB-Energiedarlehen gefördert?
Wie sind die Konditionen des IFB-Energiedarlehens?
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