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Förderkredit · bis 75.000 € Land

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.

Max. Kreditrahmen
75.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe 10.000 € – 75.000 €
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen fördert die energetische Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Hamburg, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Eigentümer können zwischen einem zinsvergünstigten Darlehen oder einem Zuschuss nach den IFB-Richtlinien wählen — für dieselbe Maßnahme ist jedoch immer nur eine Variante möglich. Förderfähig sind Bauteile der Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie. Bei Darlehen ab 30.000 Euro für Gebäudehüllenmaßnahmen ist eine Baubegleitung durch Sachverständige verpflichtend. Kombination mit KfW- und BAFA-Programmen ist grundsätzlich möglich.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Baugenehmigung der Wohnimmobilie ist älter als 20 Jahre

Wohnimmobilie wird vom Antragsteller selbst genutzt

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen zwingend die Zuschussvariante wählen

Wie stellst du den Antrag?

Antrag über das eAntragsportal der IFB Hamburg vor Beginn des Vorhabens stellen. Das Vorhaben gilt als begonnen, sobald Liefer- oder Leistungsverträge für die beantragten Maßnahmen abgeschlossen werden. Neben technischen Unterlagen sind Einkommens- und Objektunterlagen erforderlich (Bonitätsprüfung). Unterlagen zum Kreditantrag vorhalten.

Häufige Fragen

Wer kann das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Hamburg, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen zwingend die Zuschussvariante wählen.
Welche Maßnahmen werden mit dem IFB-Energiedarlehen gefördert?
Gefördert werden die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie. Auch Baubegleitung, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung sind förderfähig. Ab einem Darlehen von 30.000 Euro für Gebäudehüllenmaßnahmen ist Baubegleitung durch Sachverständige verpflichtend.
Wie sind die Konditionen des IFB-Energiedarlehens?
Das Darlehen beträgt mindestens 10.000 Euro und maximal 75.000 Euro, der Darlehenszinssatz beträgt 2 %, die Zinsbindung ist 15 Jahre und die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre. Zur Absicherung erfolgt eine Grundschuldeintragung.

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