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Zuschuss · bis 15 % Land

Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.

Max. Förderung
3.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 3.000 €
Förderquote 15 %
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B sowie weitere Heizkreislauf-Optimierungsmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden auch Umwälzpumpen, Thermostatventile, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizsysteme und Smart-Metering-Systeme. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Hamburger Wohngebäuden. Nicht förderfähig ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei mehr als 5 Wohneinheiten mit Gaserzeugern.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wärmeerzeuger ist älter als 5 Jahre, aber nicht älter als 15 Jahre

Wärmeerzeuger wird mindestens 2 weitere Jahre nach Maßnahmenabschluss betrieben

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (Vertragsabschluss) gestellt werden

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    15 %
    3.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
20.000 €

Förderfähig sind max. 20.000 €

Rechnerische Schätzung
3.000 €

pro Antrag

Förderquote15%
  • Gesamtkosten20.000 €
  • Förderfähige Basis20.000 €
  • Zuschuss– 3.000 €
  • Dein Eigenanteil17.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antrag über das eAntragsportal der IFB Hamburg vor Beginn des Vorhabens stellen. Angebot einholen, dann Antrag einreichen. Identifikation im eAntragsportal erforderlich. Bei mehreren Eigentümern kann ein Bevollmächtigter den Antrag stellen. Verwendungsnachweis nach Abschluss per Mail an [email protected] oder postalisch.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden im Programm Geringinvestive Maßnahmen gefördert?
Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B sowie Umfeldmaßnahmen wie Umwälzpumpen, Thermostatventile (auch smarte Thermostate), Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizsysteme, Smart-Metering-Systeme und Fachplanung. Nicht förderfähig ist hydraulischer Abgleich nach Verfahren A.
Wie hoch ist der Zuschuss für geringinvestive Heizungsmaßnahmen?
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 20.000 Euro je Wohneinheit.
Was gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften beim Programm Geringinvestive Maßnahmen?
Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten (z. B. Verwalterin oder Verwalter) zu stellen.

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