Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | bis zu 3.000 € |
| Förderquote | 15 % |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B sowie weitere Heizkreislauf-Optimierungsmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden auch Umwälzpumpen, Thermostatventile, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizsysteme und Smart-Metering-Systeme. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Hamburger Wohngebäuden. Nicht förderfähig ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei mehr als 5 Wohneinheiten mit Gaserzeugern.
Passt Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Wärmeerzeuger ist älter als 5 Jahre, aber nicht älter als 15 Jahre
Wärmeerzeuger wird mindestens 2 weitere Jahre nach Maßnahmenabschluss betrieben
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (Vertragsabschluss) gestellt werden
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 15 % | 3.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximale Fördersumme: 3.000 Euro je Wohneinheit (bei maximal 20.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit).
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 20.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten20.000 €
- Förderfähige Basis20.000 €
- Zuschuss– 3.000 €
- Dein Eigenanteil17.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Über Förderbedingungen informieren und beraten lassen
Der Eigentümer informiert sich über die Förderbedingungen und lässt sich zu den Anforderungen beraten.
- 02
Angebot einholen
Vor der Antragstellung holt der Eigentümer ein Angebot für die Heizungsoptimierung ein.
- 03
Antrag über das eAntragsportal stellen
Der Eigentümer stellt den Antrag über das eAntragsportal und reicht ihn mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- 04
Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten
Die IFB Hamburg prüft den Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über die Bewilligung.
- 05
Vorhaben nach Bewilligung starten
Nach Erhalt der Bewilligung kann mit der Heizungsoptimierung begonnen werden.
- 06
Verwendungsnachweis nach Abschluss einreichen
Nach Abschluss reicht der Eigentümer einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht per E-Mail an [email protected] oder postalisch ein.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen werden im Programm Geringinvestive Maßnahmen gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für geringinvestive Heizungsmaßnahmen?
Was gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften beim Programm Geringinvestive Maßnahmen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmseite IFB Hamburg – Geringinvestive Maßnahmenifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [02]IFB Hamburg – eAntragsportal (Online-Antrag)eantrag.ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [03]Förderrichtlinie Geringinvestive Maßnahmenifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)