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Zuschuss Land Aktuell bis 30.06.2027

Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)

Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Wärme in Gebäuden, insbesondere Wärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen sowie Wärmespeicher. Weitere Module fördern Wärmenetzanschlüsse, Hausanschlussleitungen, Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sowie Untersuchungen für Quartiere. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. In den Modulen Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel sind für 2027 geplant.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg unterstützt daher Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut: Im Modul Erneuerbare Wärme werden Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher gefördert. Der Wärmenetzanschluss unterstützt den Neuanschluss an Wärme- und Gebäudenetze. Im Modul Erneuerbare Wärme können Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien statt des Zuschusses das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen nutzen; Wohnungseigentümergemeinschaften müssen den Zuschuss wählen. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt sein.

Schnell-Check

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Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen, eine Zahlung geleistet oder mit Arbeiten begonnen wird. Ein Vertrag vor der Bewilligung ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich unter der schriftlich vereinbarten aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht.

Die Anlagen müssen Betriebe einbauen, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Bei Wärmepumpen übernimmt ein Installateur-, Heizungsbauer- oder Kälteanlagenbauer-Betrieb den wasserseitigen Anschluss und die Einstellung der Regelung, ein Elektrotechniker-Betrieb den elektrischen Anschluss. Solarthermieanlagen dürfen auch Dachdecker-Betriebe installieren.

Gefördert werden nur Vorhaben innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg.

Bei Wärmepumpen wird nicht gefördert, wer im Rahmen der BEG Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung hat; beim Wärmenetzanschluss ist ausgeschlossen, wer einen dieser Boni erhält. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gilt das je Wohneinheit.

Bei Errichtung oder Nachrüstung von Wärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen zur Raumheizung müssen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme beheizt werden.

Die berechnete Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe muss mindestens 3,1 betragen. Ausgenommen sind Luft/Luft-Wärmepumpen und Abluft(Raumluft)/Wasser-Wärmepumpen.

Bei Wärmepumpen und beim Wärmenetzanschluss werden Maßnahmen bei Neubauvorhaben nicht gefördert.

Beim Wärmenetzanschluss werden Neuanschlüsse von Bestandsgebäuden gefördert, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Voraussetzung ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs: bei Erneuerbarer Wärme für die Heizungsanlage nach Verfahren B, beim Wärmenetzanschluss für die Wärmeverteilung im anzuschließenden Gebäude nach VdZ-Leistungsbeschreibung.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt seinDer Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen, eine Zahlung geleistet oder mit Arbeiten begonnen wird. Ein Vertrag vor der Bewilligung ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich unter der schriftlich vereinbarten aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht.
Installation durch in die Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe (je nach Anlage Heizungsbau, Kälteanlagenbau, Elektrotechnik, Dachdecker)Die Anlagen müssen Betriebe einbauen, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Bei Wärmepumpen übernimmt ein Installateur-, Heizungsbauer- oder Kälteanlagenbauer-Betrieb den wasserseitigen Anschluss und die Einstellung der Regelung, ein Elektrotechniker-Betrieb den elektrischen Anschluss. Solarthermieanlagen dürfen auch Dachdecker-Betriebe installieren.
Vorhaben in der Freien und Hansestadt HamburgGefördert werden nur Vorhaben innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg.

Was bekommst du konkret?

Im Modul Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen sowie beim Wärmenetzanschluss beträgt der Zuschuss 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus oder Wohneinheit und höchstens 100.000 Euro je Mehrfamilienhaus; bei Wärmepumpen wird unterhalb einer rechnerischen Mindestfördersumme von 1.000 Euro nicht gefördert. Solarthermieanlagen ab 20 m² Bruttokollektorfläche erhalten 100 Euro oder, bei kombinierter Trinkwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie bei Einspeisung in ein Wärmenetz, 200 Euro je angefangenen m² Bruttokollektorfläche. Biomasseanlagen über 100 kW bis einschließlich 500 kW erhalten 45 Euro je kW Nennwärmeleistung. Im Modul Erneuerbare Wärme beträgt der Förderbetrag höchstens 500.000 Euro je Vorhaben. Statt des Zuschusses können Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen nutzen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Bei Beratungsbedarf Kontakt aufnehmen

    Bei Fragen nimmt der Eigentümer telefonisch Kontakt mit der IFB Hamburg auf (Mo–Fr 10–12 Uhr, Mo–Do 14–15 Uhr).

  2. 02

    Antrag über das eAntragsportal stellen

    Der Eigentümer stellt den Antrag vor Vorhabenbeginn über das eAntragsportal mit digitaler Identifikation und reicht alle erforderlichen Unterlagen ein.

  3. 03

    Bei mehreren Eigentümern Bevollmächtigung nutzen

    Bei mehreren Eigentümern kann ein Bevollmächtigter mit dem Formular „Vollmacht der Miteigentümer“ agieren.

  4. 04

    Bewilligung abwarten und Vorhaben starten

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung; erst danach beginnt das Vorhaben. Ab dem Bescheid stehen 24 Monate für die Durchführung zur Verfügung.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss reicht der Eigentümer das Formular „Verwendungsnachweis“ mit allen Unterlagen spätestens sechs Monate nach Durchführung der Maßnahme per E-Mail an [email protected] oder per Post ein. Alle Eigentümer bzw. Berechtigten müssen es unterschreiben.

Häufige Fragen

Welche Heizungsmaßnahmen werden durch die Hamburger Heizungsförderung gefördert?
Das Programm fördert im Modul Erneuerbare Wärme insbesondere Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie Maßnahmen zur Mehrfachnutzung von Flächen. Das Modul Wärmenetzanschluss fördert den Neuanschluss von Bestandsgebäuden an Wärme- und Gebäudenetze. In den Modulen Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel sind für 2027 geplant.
Gibt es statt des Zuschusses auch ein Darlehen für die Hamburger Heizungsförderung?
Ja, im Modul Erneuerbare Wärme können Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien statt des Zuschusses das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen nutzen. Wohnungseigentümergemeinschaften sind davon ausgenommen und müssen den Zuschuss wählen.
Muss der Antrag für die Hamburger Heizungsförderung vor Maßnahmenbeginn gestellt werden?
Ja, der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen oder Zahlungen oder Arbeiten geleistet werden. Das gilt nicht für einen Vertrag, der ausdrücklich unter der schriftlich vereinbarten aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht; wird dieselbe Maßnahme auch bei der KfW oder dem BAFA gefördert, muss sich die Bedingung auf beide Förderinstitute beziehen. Eine Beispielformulierung steht im Informationsblatt zum Maßnahmebeginn der IFB Hamburg.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Wärmepumpe?
Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Wärmepumpe und Umfeldmaßnahmen, höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus oder Wohneinheit und höchstens 100.000 Euro je Mehrfamilienhaus. Bei Nichtwohngebäuden gelten höchstens 9.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche und höchstens 100.000 Euro je Gebäude. Liegt der rechnerische Zuschuss unter 1.000 Euro, gibt es keine Förderung.
Lässt sich die Hamburger Heizungsförderung mit der BEG kombinieren?
Grundsätzlich ja; mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Ergibt sich für dieselben Ausgaben zusammen eine Förderquote von mehr als 60 Prozent, kürzt Hamburg die Landesmittel. Bei Wärmepumpen ausgeschlossen ist, wer im Rahmen der BEG Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus hat.
Wie lange bleibt Zeit für Umsetzung und Verwendungsnachweis?
Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Bescheid und dauert 24 Monate. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Durchführung der Maßnahme einzureichen, sonst kann der Bewilligungsbescheid widerrufen werden.
Können Wohnungseigentümergemeinschaften die Förderung beantragen?
Ja, aber nur gemeinschaftlich; den Antrag stellt die Hausverwaltung bei der IFB Hamburg. Gefördert werden nur Wohneinheiten, für die kein Anspruch auf den BEG-Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus besteht. Das IFB-Energiedarlehen steht Eigentümergemeinschaften statt des Zuschusses nicht offen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Hamburger Heizungsförderung
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    IFB Hamburg – eAntragsportal (Online-Antrag)
    eantrag.ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  3. [03]
    IFB Hamburg – Ablauf Antragsverfahren (PDF)
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  4. [04]
    Informationsblatt zum Maßnahmebeginn (Hamburger Heizungsförderung)
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  5. [05]
  6. [06]
    Produktinformation Wärmenetzanschluss (PDF)
    ifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
  7. [07]
    IFB Hamburg – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen)
    ifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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