Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg unterstützt daher Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut: Im Modul Erneuerbare Wärme werden Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher gefördert. Der Wärmenetzanschluss unterstützt den Neuanschluss an Wärme- und Gebäudenetze. Im Modul Erneuerbare Wärme können Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien statt des Zuschusses das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen nutzen; Wohnungseigentümergemeinschaften müssen den Zuschuss wählen. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt sein.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein | Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen, eine Zahlung geleistet oder mit Arbeiten begonnen wird. Ein Vertrag vor der Bewilligung ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich unter der schriftlich vereinbarten aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht. |
| Installation durch in die Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe (je nach Anlage Heizungsbau, Kälteanlagenbau, Elektrotechnik, Dachdecker) | Die Anlagen müssen Betriebe einbauen, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Bei Wärmepumpen übernimmt ein Installateur-, Heizungsbauer- oder Kälteanlagenbauer-Betrieb den wasserseitigen Anschluss und die Einstellung der Regelung, ein Elektrotechniker-Betrieb den elektrischen Anschluss. Solarthermieanlagen dürfen auch Dachdecker-Betriebe installieren. |
| Vorhaben in der Freien und Hansestadt Hamburg | Gefördert werden nur Vorhaben innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg. |
Was bekommst du konkret?
Im Modul Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen sowie beim Wärmenetzanschluss beträgt der Zuschuss 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus oder Wohneinheit und höchstens 100.000 Euro je Mehrfamilienhaus; bei Wärmepumpen wird unterhalb einer rechnerischen Mindestfördersumme von 1.000 Euro nicht gefördert. Solarthermieanlagen ab 20 m² Bruttokollektorfläche erhalten 100 Euro oder, bei kombinierter Trinkwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie bei Einspeisung in ein Wärmenetz, 200 Euro je angefangenen m² Bruttokollektorfläche. Biomasseanlagen über 100 kW bis einschließlich 500 kW erhalten 45 Euro je kW Nennwärmeleistung. Im Modul Erneuerbare Wärme beträgt der Förderbetrag höchstens 500.000 Euro je Vorhaben. Statt des Zuschusses können Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen nutzen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Bei Beratungsbedarf Kontakt aufnehmen
Bei Fragen nimmt der Eigentümer telefonisch Kontakt mit der IFB Hamburg auf (Mo–Fr 10–12 Uhr, Mo–Do 14–15 Uhr).
- 02
Antrag über das eAntragsportal stellen
Der Eigentümer stellt den Antrag vor Vorhabenbeginn über das eAntragsportal mit digitaler Identifikation und reicht alle erforderlichen Unterlagen ein.
- 03
Bei mehreren Eigentümern Bevollmächtigung nutzen
Bei mehreren Eigentümern kann ein Bevollmächtigter mit dem Formular „Vollmacht der Miteigentümer“ agieren.
- 04
Bewilligung abwarten und Vorhaben starten
Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung; erst danach beginnt das Vorhaben. Ab dem Bescheid stehen 24 Monate für die Durchführung zur Verfügung.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss reicht der Eigentümer das Formular „Verwendungsnachweis“ mit allen Unterlagen spätestens sechs Monate nach Durchführung der Maßnahme per E-Mail an [email protected] oder per Post ein. Alle Eigentümer bzw. Berechtigten müssen es unterschreiben.
Häufige Fragen
Welche Heizungsmaßnahmen werden durch die Hamburger Heizungsförderung gefördert?
Gibt es statt des Zuschusses auch ein Darlehen für die Hamburger Heizungsförderung?
Muss der Antrag für die Hamburger Heizungsförderung vor Maßnahmenbeginn gestellt werden?
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Wärmepumpe?
Lässt sich die Hamburger Heizungsförderung mit der BEG kombinieren?
Wie lange bleibt Zeit für Umsetzung und Verwendungsnachweis?
Können Wohnungseigentümergemeinschaften die Förderung beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Programmseite IFB Hamburg – Hamburger Heizungsförderung
- IFB Hamburg – eAntragsportal (Einstieg zum Online-Antrag)
- IFB Hamburg – Ablauf Antragsverfahren (PDF)
- Produktinformation Erneuerbare Wärme mit Förderrichtlinie (PDF)
- Produktinformation Wärmenetzanschluss (PDF)
- Informationsblatt zum Maßnahmebeginn (PDF)
- IFB Hamburg – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen)
Unsere Quellen
- [01]Programmseite IFB Hamburg – Hamburger Heizungsförderungifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [02]IFB Hamburg – eAntragsportal (Online-Antrag)eantrag.ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [03]IFB Hamburg – Ablauf Antragsverfahren (PDF)ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [04]Informationsblatt zum Maßnahmebeginn (Hamburger Heizungsförderung)ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [05]Produktinformation Erneuerbare Wärme mit Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung vom 15.11.2024 (PDF)ifbhh.deRechtsgrundlageIFB Hamburg
- [06]Produktinformation Wärmenetzanschluss (PDF)ifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
- [07]IFB Hamburg – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen)ifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.