BundesBonus
Zuschuss Land

Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)

Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind bis 31.12.2026 ausgesetzt.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg unterstützt daher Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut: Im Modul Erneuerbare Wärme werden Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher gefördert. Der Wärmenetzanschluss unterstützt den Neuanschluss an Wärme- und Gebäudenetze. Alternativ zum Zuschuss kann das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen genutzt werden. Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Schnell-Check

Passt Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein

Installation muss von eingetragendem Handwerksbetrieb (Heizungsbauer/Kälteanlagenbauer/Dachdecker) durchgeführt werden

Anforderungen des § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) müssen erfüllt werden

Wie stellst du den Antrag?

Antrag über das eAntragsportal der IFB Hamburg vor Beginn des Vorhabens stellen. Telefonische Beratung Mo–Fr 10–12 Uhr und Mo–Do 14–15 Uhr. Antrag mit allen Unterlagen einreichen. Bei mehreren Eigentümern kann ein Bevollmächtigter mit Vollmacht der Miteigentümer agieren. Verwendungsnachweis per E-Mail an [email protected] oder postalisch.

Häufige Fragen

Welche Heizungsmaßnahmen werden durch die Hamburger Heizungsförderung gefördert?
Das Programm fördert im Modul Erneuerbare Wärme insbesondere Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie Maßnahmen zur Mehrfachnutzung von Flächen. Das Modul Wärmenetzanschluss fördert den Neuanschluss von Bestandsgebäuden an Wärme- und Gebäudenetze. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind derzeit bis 31.12.2026 ausgesetzt.
Kann ich statt des Zuschusses auch ein Darlehen für die Hamburger Heizungsförderung wählen?
Ja, alternativ zum Zuschuss kann das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe und Geothermie genutzt werden, sofern die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Muss der Antrag für die Hamburger Heizungsförderung vor Maßnahmenbeginn gestellt werden?
Ja, der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und bewilligt sein. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen oder Zahlungen bzw. Arbeiten geleistet werden. Eine Ausnahmeklausel für BEG-kombinierte Vorhaben ist in der Richtlinie vorgesehen.

Mehr zu Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken