Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand der IFB Hamburg fördert die Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile an der Gebäudehülle von Hamburger Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Erbbauberechtigte, WEG sowie Eigentümer von Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Gefördert werden Außendämmung, Dach- und Dachflächenfensterdämmung, Fenstererneuerung sowie qualitätssichernde Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Alternativ kann ein IFB-Energiedarlehen statt des Zuschusses genutzt werden.
Passt Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohngebäude mit einer Baugenehmigung älter als 20 Jahre
Gebäude muss in Hamburg liegen
Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B ist immer Pflicht
Energieberater von der EEE-Liste des Bundes muss einbezogen werden
Was bekommst du konkret?
Pauschale Zuschüsse je m²: Außendämmung Außenwände 42,10 €/m², Steildächer/Gaubenwangen 43,50 €/m², Wärmeschutzfenster 163 €/m². Modernisierungsbonus: +20 % bei gleichzeitig 3 Maßnahmen aus verschiedenen Bauteilgruppen (Basis), +30 % bei 4 oder mehr Maßnahmen (Plus). Qualitätssichernde Maßnahmen: Luftdichtheitsmessung max. 250 €; hydraulischer Abgleich Verfahren B 75 %, max. 3.750 € je Wohneinheit; nachhaltige Dämmstoffe +18 €/m².
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Bei Beratungsbedarf Kontakt aufnehmen
Bei Beratungsbedarf nimmt der Eigentümer Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- 02
Energieberater von der EEE-Liste beauftragen
Der Eigentümer beauftragt einen Energieberater von der EEE-Liste des Bundes, der die Bestätigung zum Antrag auf Grundlage der Kostenvoranschläge ausfüllt und unterzeichnet.
- 03
Antrag über das eAntragsportal stellen
Der Eigentümer stellt den Förderantrag über das eAntragsportal und lädt die erforderlichen Unterlagen samt IFB-Bestätigung des Energieberaters hoch; bei mehreren Eigentümern ist eine Vollmacht möglich.
- 04
Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten
Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
- 05
Vorhaben nach Bewilligung starten
Nach Erhalt der Bewilligung kann mit der Modernisierung der Gebäudehülle begonnen werden.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen werden beim Wärmeschutz im Gebäudebestand gefördert?
Was ist der Modernisierungsbonus?
Muss immer ein Energieberater einbezogen werden?
Können WEG und Mehrfamilienhäuser ebenfalls gefördert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmseite Wärmeschutz im Gebäudebestand – IFB Hamburgifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [02]Online-Antragsportal IFB Hamburgeantrag.ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [03]IFB-Bestätigung zum Antrag Wärmeschutz (Vordruck für Energieberater, PDF)ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [04]Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestandifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)