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Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung

Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand der IFB Hamburg fördert die Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile an der Gebäudehülle von Hamburger Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Erbbauberechtigte, WEG sowie Eigentümer von Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Gefördert werden Außendämmung, Dach- und Dachflächenfensterdämmung, Fenstererneuerung sowie qualitätssichernde Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Alternativ kann ein IFB-Energiedarlehen statt des Zuschusses genutzt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohngebäude mit einer Baugenehmigung älter als 20 Jahre

Gebäude muss in Hamburg liegen

Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B ist immer Pflicht

Energieberater von der EEE-Liste des Bundes muss einbezogen werden

Wie stellst du den Antrag?

Energieberater von der EEE-Liste des Bundes beauftragen, der die Bestätigung zum Antrag ausfüllt. Antragstellung über das eAntragsportal (eantrag.ifbhh.de), Hochladen der erforderlichen Unterlagen inklusive Bestätigung vom Energieberater. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (Vertragsabschluss) gestellt werden. WEG muss gemeinschaftlich antragsberechtigt sein. Bei Stichprobenkontrolle: zusätzliche Unterlagen von Fachunternehmen einreichen. Abrechnung per Mail an [email protected] oder postalisch.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden beim Wärmeschutz im Gebäudebestand gefördert?
Gefördert werden Außendämmung (42,10 €/m²), Dach- und Steildachdämmung (43,50 €/m²), Austausch von Fenstern gegen Wärmeschutzfenster (163 €/m²) sowie die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe (zusätzlich 18 €/m²). Alle weiteren Maßnahmen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Was ist der Modernisierungsbonus?
Werden gleichzeitig mindestens 3 Maßnahmen aus verschiedenen Bauteilgruppen umgesetzt (jeweils gesamte Fläche), erhöht sich die Förderung um 20 % (Modernisierungsbonus Basis). Bei mindestens 4 gleichzeitigen Maßnahmen beträgt die Erhöhung 30 % (Modernisierungsbonus Plus).
Muss immer ein Energieberater einbezogen werden?
Ja, ein Energieberater von der EEE-Liste des Bundes muss sowohl vor Antragstellung (Bestätigung zum Antrag) als auch nach Abschluss der Maßnahmen (Bestätigung nach Durchführung) einbezogen werden.
Können WEG und Mehrfamilienhäuser ebenfalls gefördert werden?
Ja, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind gemeinschaftlich antragsberechtigt, der Antrag wird von einem Bevollmächtigten unterzeichnet. Gefördert werden auch Eigentümer von Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern.

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