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Zuschuss · bis 50 % Land

Städtebaulicher Denkmalschutz Hamburg – Backsteinfassaden Dulsberg

Die IFB Hamburg fördert die Sanierung erhaltenswerter Backsteinfassaden im Hamburger Stadtteil Dulsberg – bis zu 50 % der Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Pauschalsätze: 90–170 €/m² je nach Maßnahme. Pflicht: gleichzeitige energetische Modernisierung über ein IFB-Modernisierungsprogramm (A, B oder C).

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderquote 50 %
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Der Städtebauliche Denkmalschutz der IFB Hamburg fördert die Sanierung historischer Backsteinfassaden im Stadtteil Dulsberg, um das besondere städtebauliche Ensemble in seiner Gesamtheit zu bewahren. Gefördert wird der Mehraufwand für eine Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung oder die Fugensanierung von Backsteinfassaden. Die Förderung setzt voraus, dass gleichzeitig energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem der IFB-Modernisierungsprogramme A, B oder C gefördert werden. Es gelten die Mietpreis- und Belegungsbindungen des kombinierten Modernisierungsprogramms.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gebäude muss im Hamburger Stadtteil Dulsberg liegen

Erhaltenswertes Gebäude mit Backsteinfassade von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung

Gleichzeitige energetische Modernisierung über IFB-Klimaschutzprogramm A oder Modernisierungsprogramm B oder C erforderlich

Mehraufwand für Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung ODER Erhalt durch Fugensanierung

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse pauschal je m² Bauteilfläche: Vollsteine mit normalem Aufwand 160 €/m², mit hohem Aufwand 170 €/m². Klinkerriemchen: 100 €/m² (normal), 120 €/m² (hoch). Fugensanierung: 90 €/m² (normal), 105 €/m² (hoch). Maximale Förderung: 50 % der nachgewiesenen Kosten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Der Eigentümer nimmt Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

  2. 02

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Der Eigentümer stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die IFB Hamburg

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.

  4. 04

    Vorhaben nach Bewilligung starten

    Nach Erhalt der Bewilligung kann mit der Fassadensanierung begonnen werden.

Häufige Fragen

Welche Gebäude und Stadtteile werden beim Städtebaulichen Denkmalschutz in Hamburg gefördert?
Das Programm ist auf den Stadtteil Dulsberg beschränkt. Es richtet sich an erhaltenswerter Backsteingebäude mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Backsteinfassaden-Sanierung?
Die Förderung erfolgt als pauschaler Baukostenzuschuss je m² Bauteilfläche – zwischen 90 €/m² (Fugensanierung, normaler Aufwand) und 170 €/m² (Vollsteine, hoher Aufwand) – jedoch maximal 50 % der nachgewiesenen Kosten.
Muss gleichzeitig ein anderes Förderprogramm beantragt werden?
Ja, die Förderung kann nur gewährt werden, wenn gleichzeitig energetische Modernisierungsmaßnahmen im IFB-Klimaschutzprogramm A, B oder C gefördert werden. Eine eigenständige Antragstellung ist nicht möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite Städtebaulicher Denkmalschutz – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Städtebaulicher Denkmalschutz
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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