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Förderkredit · bis 25.000 € Land

IFB-Modernisierungsdarlehen Hamburg

Das IFB-Modernisierungsdarlehen Hamburg unterstützt Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Wohnimmobilien in Hamburg mit langfristigen Darlehen bis zu 25.000 € für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitär, Fußböden, Dämmung oder Heizung.

Max. Kreditrahmen
25.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 25.000 €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Die IFB Hamburg unterstützt die allgemeine Modernisierung und Instandsetzung von Wohnimmobilien mit langfristigen Darlehen bis zu 25.000 € pro Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung. Gefördert werden natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien in Hamburg durchführen möchten. Förderungsfähig sind allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften steht das vereinfachte Verfahren IFB-WEGfinanz zur Verfügung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilie in Hamburg

Allgemeine Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme (Sanitär, Fußböden, Dämmung, Heizung etc.)

Antragstellung über Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung

Wie stellst du den Antrag?

Antrag vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung stellen. Das Kreditinstitut prüft das Vorhaben und stellt den Antrag direkt bei der IFB. WEG können alternativ das vereinfachte Verfahren IFB-WEGfinanz nutzen.

Häufige Fragen

Was wird mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen gefördert?
Allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohnimmobilien in Hamburg, z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung.
Kann das IFB-Modernisierungsdarlehen auch für vermietete Immobilien genutzt werden?
Ja, das Darlehen können natürliche Personen für Maßnahmen an selbstgenutzten wie auch vermieteten Wohnimmobilien in Hamburg beantragen.
Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Ja, WEG können das Förderprogramm IFB-WEGfinanz nutzen, das ein vereinfachtes Antragsverfahren bietet, bei dem der Verwalter die Koordination übernimmt.

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