BundesBonus
Zuschuss Land

Sachsen-Anhalt Junges Wohnen

Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.

Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Um die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu verbessern, gewährt das Land Zuwendungen für die Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Geförderte Wohnheimplätze unterliegen einer 25-jährigen Bindung für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohnheimplätze für Studierende oder Auszubildende

Projektanmeldung im Vorauswahlverfahren durchlaufen

Mindestens 25 Jahre Bindung als Wohnheim

Höchstmiete (netto-kalt) bis 2028: 6,50 Euro/qm Magdeburg/Halle, 6,00 Euro/qm sonst

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Projektanmeldung im Vorauswahlverfahren

    Projektanmeldung im stichtagsbezogenen Vorauswahlverfahren einreichen. Die IB Sachsen-Anhalt entscheidet über die Aufnahme in die Förderung.

  2. 02

    Förderantrag mit Unterlagen einreichen

    Antrag AN-0-209 mit Unterlagencheckliste sowie die Übersicht der Wohnheimplätze bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen.

  3. 03

    Auszahlungsantrag stellen

    Auszahlungsantrag stellen: vorschüssig mit Formular AU-0-261 oder nachschüssig mit Formular AU-0-260.

  4. 04

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens Verwendungsnachweis (Formular VN-0-127) bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Wohnheimplätze für Studierende oder Auszubildende schaffen oder modernisieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neuschaffung, Ersterwerb und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt.
Wie hoch darf die Miete sein?
Die anfängliche zulässige Höchstmiete (netto-kalt) darf bis 2028 in Magdeburg und Halle (Saale) 6,50 Euro pro Quadratmeter und in allen übrigen Gemeinden 6,00 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten.
Wie lange läuft die Bindung?
Die geförderten Wohnheimplätze müssen mindestens 25 Jahre ab Fertigstellung für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur Verfügung stehen.
Wie läuft die Antragstellung?
Vor dem Förderantrag muss eine Projektanmeldung im Vorauswahlverfahren bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Es gilt eine stichtagsbezogene Regelung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sachsen-Anhalt Junges Wohnen — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Richtlinie Junges Wohnen Sachsen-Anhalt
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt