Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Dieses Hamburger Förderprogramm richtet sich an Investoren, die preisgünstige Mietwohnungen für Menschen mit einem gültigen Dringlichkeitsschein oder einer Dringlichkeitsbestätigung errichten. Die Wohnungen sind innerhalb des Bindungszeitraums in der Regel nur an vordringlich Wohnungssuchende zu vergeben. Förderfähig sind Neubauten bis zu 30 Wohneinheiten sowie Gebäudeerweiterungen und Umwandlung gewerblicher Flächen. Die Förderung ist modular aufgebaut und erfordert ein mit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration abgestimmtes Nutzungskonzept.
Passt Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Nutzungskonzept mit Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration abgestimmt und anerkannt
Gebäude mit maximal 30 Wohneinheiten
Mieter müssen gültigen Dringlichkeitsschein oder Dringlichkeitsbestätigung besitzen
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitig Kontakt mit IFB Hamburg aufnehmen. Vorab muss ein Nutzungskonzept mit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration abgestimmt und anerkannt werden. Antrag auf dem Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg.
Häufige Fragen
Wer darf in die geförderten Wohnungen einziehen?
Wie lange laufen die Zuschüsse und Bindungen?
Welche Besonderheit gibt es beim Nutzungskonzept?
Welche Anfangsmiete gilt in diesem Programm?
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