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Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Dieses Hamburger Förderprogramm richtet sich an Investoren, die preisgünstige Mietwohnungen für Menschen mit einem gültigen Dringlichkeitsschein oder einer Dringlichkeitsbestätigung errichten. Die Wohnungen sind innerhalb des Bindungszeitraums in der Regel nur an vordringlich Wohnungssuchende zu vergeben. Förderfähig sind Neubauten bis zu 30 Wohneinheiten sowie Gebäudeerweiterungen und Umwandlung gewerblicher Flächen. Die Förderung ist modular aufgebaut und erfordert ein mit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration abgestimmtes Nutzungskonzept.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Nutzungskonzept mit Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration abgestimmt und anerkannt

Gebäude mit maximal 30 Wohneinheiten

Mieter müssen gültigen Dringlichkeitsschein oder Dringlichkeitsbestätigung besitzen

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitig Kontakt mit IFB Hamburg aufnehmen. Vorab muss ein Nutzungskonzept mit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration abgestimmt und anerkannt werden. Antrag auf dem Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg.

Häufige Fragen

Wer darf in die geförderten Wohnungen einziehen?
Innerhalb des Bindungszeitraums sind in der Regel nur Personen bezugsberechtigt, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind (sogenannte vordringlich Wohnungssuchende).
Wie lange laufen die Zuschüsse und Bindungen?
Die laufenden Zuschüsse werden über 40 Jahre gewährt, länger als beim 1. oder 2. Förderweg (30 Jahre). Mietpreis- und Belegungsbindungen entsprechen in der Regel der Förderdauer.
Welche Besonderheit gibt es beim Nutzungskonzept?
Voraussetzung für die Aufnahme in das Wohnraumförderungsprogramm ist ein mit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration abgestimmtes und anerkanntes Nutzungskonzept, das den besonderen Anforderungen der Nutzergruppe gerecht wird.
Welche Anfangsmiete gilt in diesem Programm?
Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt 7,85 €/m² monatlich – identisch mit dem 1. Förderweg. Sie kann alle zwei Jahre um 4 % erhöht werden.

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