Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen, Ministerium der Finanzen |
| Förderhöhe | ab 20.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land Hessen unterstützt Eigentümer mit einer Bürgschaft, damit die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist. Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt. Verbürgt werden Kredite zur Errichtung oder Schaffung von Mietwohnraum einschließlich des Ersterwerbs, zur Modernisierung von Mietwohnraum (insbesondere energetische Modernisierung), zur Anschlussfinanzierung verbürgter Kredite auch bei Gläubigerwechsel, zur Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen und sozialen Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen und Tageseinrichtungen für Kinder, zur Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen einschließlich Batteriespeicher und Steuer- und Regelungstechnik sowie zur energetischen Modernisierung oder zum altersgerechten Umbau des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften als Verbandskredit.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Eigentümer der Immobilie
Gebäude ist rechtlich und tatsächlich zu dauerhaftem Wohnen geeignet
Antrag vor Maßnahmenbeginn bzw. notarieller Beurkundung gestellt
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 Prozent der Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 EUR, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei 10.000 EUR.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind Eigentümer der Immobilie. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden: Bei Neubau (ausgenommen Ersterwerb) darf das Objekt noch nicht bezugsfertig sein, bei Modernisierung darf diese noch nicht abgeschlossen sein, bei Erwerb von Wohnraum zur Selbstnutzung darf der Kaufvertrag noch nicht notariell beurkundet sein und bei Photovoltaikanlagen darf mit der Errichtung noch nicht begonnen worden sein. Grundlage sind die Bürgschaftsrichtlinien 2025 des Landes Hessen.
Häufige Fragen
Wer kann die Bürgschaft beantragen?
Welche Vorhaben werden verbürgt?
Wie hoch darf der verbürgte Kredit sein?
Gibt es eine Mindesthöhe?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bürgschaftsrichtlinien 2025 des Landes Hessen (Staatsanzeiger Nr. 39 vom 22.09.2025, PDF)wibank.deRechtsgrundlageLand Hessen, Ministerium der Finanzen