BundesBonus
Stadt Nürnberg · Stadt-Bonus Stapelbar mit KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Dein Stadt-Bonus

KfW 458 Heizungsförderung in Nürnberg bis 900 € · N-ERGIE

Nürnberg legt keinen städtischen Direktzuschuss auf den Heizungstausch — der regionale Aufschlag kommt vom kommunalen Versorger über das CO₂-Minderungsprogramm der N-ERGIE, das seit 1996 jedes Jahr neu aufgelegt wird und 2026 mit einem Fördertopf von 800.000 Euro ausgestattet ist. Die Position Wärmepumpe bringt bis zu 900 Euro: 500 Euro Herstellerförderung von Buderus, Vaillant, Viessmann, Weishaupt oder Wolf, wenn das Gerät mit Fernoptimierung durch einen N-ERGIE-Partner eingebaut wird, plus 400 Euro, mit denen die Firma Hager und die N-ERGIE gemeinsam den Zählerschrank Nr.

100055194 fördern. Die Fernoptimierung setzt ein aktiviertes Internetmodul, eine Internetverbindung und die Zustimmung voraus, dass der Hersteller sich auf die Anlage aufschalten darf; je nach Hersteller können dafür weitere Kosten anfallen, im Gegenzug beziffert die N-ERGIE die möglichen Stromeinsparungen mit bis zu 15 Prozent. Der Zählerschrank lohnt sich vor allem beim ohnehin fälligen Elektro-Umbau: Er entspricht den Vorschriften des Netzbetreibers und muss auch beim späteren Einbau intelligenter Messsysteme nicht nachgerüstet werden. Zwei Budget-Einschränkungen stehen ausdrücklich auf der Programmseite: Die verfügbaren Fördermittel für die Position Wärmepumpe sind auf die Herstellerförderung begrenzt, und die Förderung für Heimspeicher ist bereits ausgeschöpft — dort ist keine Beantragung mehr möglich. Antragsberechtigt ist nur, wer bereits Kunde der N-ERGIE ist und es bleiben will; der Antrag läuft online mit Kundennummer, Bankverbindung und Kostenangebot des Handwerksbetriebs und muss vor der Installation der Heizung gestellt werden, eine nachträgliche Förderung gibt es nicht. Ausgezahlt wird nach Einreichen des Installationsnachweises, der Handwerkerrechnung und gegebenenfalls des Nachweises der Fernoptimierung; eingebaut sein muss die Anlage binnen zwölf Monaten nach der Bewilligung, und wer innerhalb von vier Jahren nach der Auszahlung den Versorger wechselt, zahlt anteilig zurück. Seit dem 1. September 2026 legt Viessmann für die ersten dreißig Anträge weitere 500 Euro obendrauf — eine Sonderaktion, die jederzeit erschöpft sein kann und deshalb nicht in der ausgewiesenen Obergrenze steckt. Nicht gefördert werden Klimageräte, Warmwasser-Wärmepumpen und der Wechsel von Fernwärme zur Wärmepumpe; je Objekt gibt es die Förderung einmal, und in Frage kommen nur Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Geräte. Neben dem CO₂-Minderungsprogramm sind weitere Zuschüsse zulässig, ausgenommen Förderungen anderer Energieversorger — die Kombination mit der KfW 458 (bis 80 Prozent, bei einem Einfamilienhaus auf 28.000 Euro förderfähige Kosten und damit 22.400 Euro Zuschuss gedeckelt) ist also der Regelfall. Vor der Wärmepumpen-Entscheidung lohnt in Nürnberg der Blick auf die Fernwärme: Das Netz der N-ERGIE deckt laut Stadt bereits rund ein Viertel der Nürnberger Heizwärme, gespeist überwiegend aus dem Heizkraftwerk Sandreuth mit einem Primärenergiefaktor von 0,24, und der Neuanschluss eines Gebäudes wird mit einem einmaligen Baukostenzuschuss von 1.500 Euro gefördert. Ob die eigene Adresse im geplanten Ausbaugebiet liegt, zeigt die Karte der N-ERGIE. Die kommunale Wärmeplanung, vom Stadtrat im Juni 2025 beschlossen, sieht den Netzausbau vor allem in dicht bebauten Lagen wie der Innenstadt vor und verweist weniger dichte Gebiete auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder kleinere Nahwärmenetze; zum Anschluss oder zum Heizungstausch verpflichtet sie ausdrücklich niemanden. Rein städtisch ist dafür die Beratung: Über die Stiftung Stadtökologie bietet Nürnberg mit SAMS — „Sanieren mit System" — eine kostenlose halbstündige Initialberatung zu Sanierung und Heizungstausch an, Termine nach Vereinbarung.

Plus: Bundes-Hebel zum Stapeln

Zuschuss · bis 80 % Bund

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) — Bundes-Stack zur Stadt-Förderung

Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Zuständige Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle Programme im Register .

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie

Plus: KfW 458 als Bundes-Stack

Zusätzlich zum Stadt-Programm in Nürnberg kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit 2024 das zentrale Förderprogramm des Bundes für den Heizungstausch. Sie wird über die KfW (Bestandsgebäude, Neubau bestimmter Klassen) und das BAFA (alle Einzelmaßnahmen außerhalb des Heizungstauschs) abgewickelt — der Heizungstausch selbst läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458 für Privatpersonen).

Gefördert werden:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdwärme)
  • Solarthermie
  • Biomasseheizungen (Pellet, Holz)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Hybridanlagen (z.B. Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast)

Ausnahme: Reine Gas- und Ölheizungen werden seit 2024 nicht mehr gefördert.

Schnell-Check

Passt KfW 458 zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Maßgeblich ist der Bauantrag bzw. die Bauanzeige: Er muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Neubauten gelten andere Förderwege (z. B. KfW 297/298).

Antragsberechtigt sind private Eigentümer, WEGs, vermietende und gewerbliche Inhaber. Mieter können nicht direkt beantragen.

Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden. Der Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage ist Pflichtbestandteil des Antrags.

Förderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten).

Gestaffelter Zusatzbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt steigen die Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).

Förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), 15.000 € je Wohneinheit 2–6, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Liegt der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Wohngebäudes bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück?Maßgeblich ist der Bauantrag bzw. die Bauanzeige: Er muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Neubauten gelten andere Förderwege (z. B. KfW 297/298).
Du bist Eigentümer der ImmobilieAntragsberechtigt sind private Eigentümer, WEGs, vermietende und gewerbliche Inhaber. Mieter können nicht direkt beantragen.
Förderantrag vor HandwerkervertragDer Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden. Der Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage ist Pflichtbestandteil des Antrags.
Geplante neue HeizungsartFörderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten).
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %22.400 €
Einkommens-BonusGestaffelter Zusatzbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt steigen die Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).40 %11.200 €
Maximal kombinierbar100 %28.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für KfW 458
28.000 €

Förderfähig sind max. 28.000 €

Rechnerische Schätzung
22.400 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten28.000 €
  • Förderfähige Basis28.000 €
  • Zuschuss– 22.400 €
  • Dein Eigenanteil5.600 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

    Ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, erstellt die BzA — mit geplanter Heizung, förderfähigen Gesamtkosten und Bestätigung der Technischen Mindestanforderungen.

    EEE-Berater finden
  2. 02

    Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen

    Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen — zwingend mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage und mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum.

    Handwerkersuche (ZVSHK)
  3. 03

    Antrag im Kundenportal „Meine KfW" stellen

    Im Portal registrieren, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) wählen und den Antrag mit BzA und hochgeladenem Vertrag stellen — zwingend vor dem Vorhabensbeginn.

    Zu „Meine KfW"
  4. 04

    Zusage abwarten, dann einbauen

    Nach Erhalt der Zusage kann sofort gestartet werden — ab jetzt läuft der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten für die vollständige Umsetzung.

  5. 05

    BnD + Rechnungen einreichen

    Nach Abschluss erstellt derselbe Experte oder Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Im Kundenportal identifizieren, BnD und Rechnungen hochladen — die Auszahlung folgt nach positiver Prüfung direkt aufs Konto.

    Auszahlung beantragen

Wo stellst du den Antrag in Nürnberg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Nürnberg Nürnberg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Nürnberg wird in Bayern als Stadt geführt. In der Region leben 523.026 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09564.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Dann gibt es keine Förderung mehr — auch nicht rückwirkend. Einzige Rettung: ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung "Förderzusage". Sprich mit deinem Handwerker, bevor du irgendetwas unterschreibst.
Kann ich den Einkommensbonus (bis +40 %) auch als Mieter bekommen?
Nein, die Heizungsförderung richtet sich an Eigentümer — der gestaffelte Einkommensbonus (40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €) zusätzlich nur an selbstnutzende Eigentümer. Mieter profitieren nur indirekt durch sinkende Heizkosten. Vermieter können den Einkommensbonus nicht beanspruchen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss tatsächlich?
Für Anträge seit dem 21.07.2026 werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € förderfähige Kosten angerechnet. Beim Standard-Cap von 70 % sind das bis zu 19.600 € Zuschuss; Selbstnutzer mit geringem Einkommen erreichen mit der 80-%-Obergrenze bis zu 22.400 €. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten hinzu.
Brauche ich wirklich einen Energieeffizienz-Experten?
Nicht zwingend einen Energieeffizienz-Experten: Beim Heizungstausch kann auch der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Ohne eine der beiden Rollen geht es aber nicht — die BzA ist die Grundlage der Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW".

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026
    energiewechsel.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  3. [03]
    KfW — Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (Stand 07/2026)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    FAQ Heizungsförderung — Häufig gestellte Fragen
    energiewechsel.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  5. [05]
    Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Fassung vom 16.10.2023
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) mit Fokus auf Nürnberg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.