Förderungen in Nürnberg
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Nürnberg verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
94 Förderungen · Stadt Nürnberg
94 Förderungen in Nürnberg
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Hybridanlagen. Förderhöchstgrenze: 30.000 € förderfähige Kosten — also bis zu 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 21.000 €
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt von ~110–190 €/Jahr (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
bis zu 240 €
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg
N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen in Nürnberg seit 1996: Ladestation bis 250 Euro, Fernwärme-Neuanschluss 1.500 Euro, Schaltschrank 400–450 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro. Voraussetzung: bestehende N-ERGIE-Kundschaft.
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
bis zu 1.800 €
Frauenhäuser - Förderung in Bayern
Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.
bis zu 533.997 €
Landarztprämie
Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.
bis zu 60.000 €
Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen
Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.
bis zu 51.130 €
Förderung von Wohnraum für Auszubildende (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert gemeinsam mit dem Bund die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Auszubildende. Gewährt wird ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz im Einzelzimmer und bis zu 26.000 Euro je Wohnplatz im Doppelzimmer bei 25-jähriger Belegungsbindung.
bis zu 45.000 €
Fachberatungsstellen für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern
Staatliche Zuschüsse für ambulante Fachberatungsstellen in Bayern, die Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher und sexualisierter Gewalt beraten. Bis 34.120 EUR pro Fachkraft und Jahr.
bis zu 34.120 €
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
bis zu 20.000 €
Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von selbst genutztem Eigenwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand wie der Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenlifts oder die Errichtung einer Rollstuhlrampe.
bis zu 10.000 €
Bayern Erdwärmepumpen-Förderung (LfU)
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) fördert erdgekoppelte Wärmepumpen mit 4.500 € Basisförderung für Anlagen bis 45 kW Heizleistung. Bei größeren Anlagen bis 100 kW wird jedes zusätzliche kW mit 100 € bezuschusst (also bis 10.000 € Maximum). Plus 500 € Pufferspeicher-Bonus und 500 € Kombi-Bonus mit Solarthermie, Biomasse oder PVT-Kollektoren. Pflicht: Bestandsgebäude älter als 2 Jahre, Jahresarbeitszahl mindestens 3,8.
bis zu 10.000 €
Weiterbildungsstipendium für Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft bei fachlicher und persönlicher Weiterbildung. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (jährlich 3.045 Euro) bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme beantragt werden.
bis zu 9.135 €
Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Familien – insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende –, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können in Bayern Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten. In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10.500 Euro und für die Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro.
bis zu 4.000 €
Meisterbonus Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen einen Zuschuss von 3.000 Euro als finanzielle Anerkennung.
bis zu 3.000 €
Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)
Wer eine berufliche Fortbildung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abschließt, erhält vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus von 3.000 Euro. Der Bonus gilt auch für gleichgestellte Abschlüsse sowie für bestandene Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Berechtigten werden von den Schulen ermittelt.
bis zu 3.000 €
Bayerisches Blindengeld
Das Bayerische Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 776 € monatlich für blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung.
bis zu 1.552 €
Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)
Pflegefamilien, die ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufnehmen, erhalten vom zuständigen Jugendamt monatliches Pflegegeld. Es setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Pflege und Erziehung zusammen und ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt – in Bayern als Orientierungswerte etwa 1.060 bis 1.390 Euro pro Monat.
bis zu 1.390 €
Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium
Das Max Weber-Programm im Elitenetzwerk Bayern fördert besonders begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Neben einer Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzieller Unterstützung bei Auslandsaufenthalten erhalten die Stipendiaten eine fachliche und persönliche Betreuung.
bis zu 1.290 €
Bayerisches Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.
bis zu 500 €
Unterhaltsvorschuss Bayern
Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
bis zu 394 €
Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.
bis zu 31 €
Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
Zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse der BayernLabo für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, plus bis zu 500 EUR/m² Zuschuss.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Der Freistaat Bayern gewährt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Zuwendungen für die Wohnraumförderung. Gefördert wird unter anderem das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie dessen Erwerb.
Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
Berufsschüler, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (vor allem in den sogenannten Splitterberufen), erhalten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenanteil an den Verpflegungskosten beträgt bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
BioMeth Bayern
BioMeth Bayern fördert die Errichtung von neuen Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen, Wärmeerzeugung und Erdgaseinspeisung.
Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für die Erhaltung und Instandsetzung von Bau- und Bodendenkmälern. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über eine normale Instandhaltung hinausgehen. Der Antrag ist bei Baudenkmälern vor Beginn der Maßnahme zu stellen und mit dem Landesamt abzustimmen.
Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Bayern
Bayern fördert das Freiwillige Soziale Jahr durch Zuwendungen an zugelassene Träger als Projektförderung. Träger erhalten eine Teilnehmendenpauschale von 28 EUR pro Dienstmonat pro Teilnehmer für pädagogische Begleitung und Organisationskosten.
Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Eltern in Bayern die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bayerischen Ministerpräsidenten beantragen. Neben einer Urkunde erhalten sie eine einmalige finanzielle Zuwendung. Der Antrag kann online gestellt werden.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds
Der Bayerische Entschädigungsfonds gewährt Denkmaleigentümern Zuwendungen für die Instandsetzung von Denkmälern, wenn ihnen die vollen Kosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden können. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und/oder zinsgünstiges bzw. zinsloses Darlehen; Art und Höhe ergeben sich aus einer Zumutbarkeitsprüfung.
Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst Familienurlaube in anerkannten Familienferienstätten sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten einen Tageszuschuss je Teilnehmer für einen Erholungsaufenthalt pro Jahr.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds foerdert Massnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsfoerderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstuetzung fuer Initiativen in vier Foerderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.
Dolmetscherdienste für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern
Staatliche Zuschüsse für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Frauenhäusern, Beratungsstellen und Interventionsstellen in Bayern. Förderung für Dolmetschung bei Gewaltbetroffenen mit Migrationshintergrund.
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Zusätzlich Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Bayern fördert den Neu- und Erwerb von Eigenwohnraum (Haus oder Eigentumswohnung) für Privatpersonen. Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Zusätzlich Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind möglich.
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 45 %.
bis zu 150.000 €
Aufstiegs-BAföG
AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — bis 15.000 € Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag, Zuschuss-Anteil 50 % auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommensunabhängig.
bis zu 15.000 €
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
bis zu 1.200 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen — Rückzahlung erst ab 6.500 € Netto/Jahr, gedeckelt bei 10.010 €.
bis zu 992 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
bis zu 990 €
Bürgergeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II — Regelsatz 563 €/Monat für Alleinstehende plus Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.
bis zu 563 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Regelsatz 563 € plus Wohnkosten — kein Rückgriff auf Kinder mit Einkommen unter 100.000 €.
bis zu 563 €
Kinderzuschlag
Bis zu 297 €/Monat pro Kind für Eltern mit kleinem Einkommen — verhindert dass arbeitende Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Maximal bis zum Erreichen der Höchsteinkommensgrenze.
bis zu 297 €
Kindergeld
Monatliche Geldleistung für Eltern — seit 1. Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Anspruch mindestens bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis 25.
bis zu 259 €
Zuzahlungsbefreiung GKV
Befreiung von Praxis-, Medikamenten- und Heilmittel-Zuzahlungen sobald 2 % vom Brutto-Familieneinkommen erreicht sind (1 % bei chronisch Kranken). Antrag bei der eigenen Krankenkasse, gilt für das laufende Kalenderjahr.
Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
Stationäre oder ambulante Reha-Maßnahmen für Berufstätige mit Gesundheitsproblemen — komplette Übernahme der Behandlungs- und Reisekosten plus Übergangsgeld zur Lohnfortzahlung während der Reha (typisch 3 Wochen).
Bildungsgutschein
Komplette Übernahme der Lehrgangs- und Fahrtkosten plus Weiterzahlung von Arbeitslosen- oder Bürgergeld während der Weiterbildung — für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.
Gründungszuschuss
Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger: 6 Monate weiterhin Arbeitslosengeld plus pauschal 300 €/Monat für die Sozialversicherung, anschließend optional 9 weitere Monate nur die 300 €.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
25 % Erwerbszuschuss für Business Angels die in junge innovative Unternehmen investieren — bis 100.000 € Zuschuss pro Investor und Jahr. Indirekte Förderung für junge Unternehmen, die sich Eigenkapital von Privatinvestoren holen.
bis zu 100.000 €
EXIST-Gründerstipendium
Stipendium für Hochschul-Gründer in der Gründungs-Vorbereitungsphase: 1.000–3.000 €/Monat plus Sachausgaben bis 30.000 € + Coaching-Budget 5.000 €, über bis zu 12 Monate. Antrag über die Hochschule.
bis zu 3.000 €
GO-Bio initial
GO-Bio initial begleitet frühe Verwertungsideen aus der lebenswissenschaftlichen Forschung in der Phase der Ideenfindung und ersten Konzeptentwicklung. Die Förderung umfasst eine Sondierungsphase (bis zu 12 Monate, bis zu 100.000 Euro) und optional eine Machbarkeitsphase (bis zu 24 Monate, bis zu 500.000 Euro oder 1 Million Euro).
bis zu 1 Mio. €
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
bis zu 270.000 €
KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
Förderkredit 100.000–150.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Höhe abhängig von Einkommen und Kinderzahl.
bis zu 150.000 €
KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Förderkredit bis 150.000 € pro Wohnung für Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes (Effizienzhaus 55, EH40, EH40 mit QNG). Bis zu 35 Jahre Laufzeit.
bis zu 150.000 €
KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
bis zu 120.000 €
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Mit INVEST fördert der Bund Business Angels und private Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben. Es gibt 15 % Erwerbszuschuss zum Investitionszeitpunkt und einen Exitzuschuss von 25 % des Veräußerungsgewinns als pauschale Steuerkompensation.
bis zu 100.000 €
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Förderkredit der KfW bis zu 100.000 € für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Klassiker seit über 25 Jahren, gut kombinierbar mit anderen KfW-Programmen.
bis zu 100.000 €
KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
KfW 296 foerdert klimafreundliche Neubauten im Niedrigpreissegment mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebaeude muss mindestens den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und darf keine fossilen Heizerzeuger oder Biomasse-Anlagen nutzen. Im Gegensatz zu KfW 297/298 ist kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich — der Fokus liegt auf kosteneffizientem, klimafreundlichem Bauen fuer budgetbewusste Bauherren.
bis zu 100.000 €
Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannte Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der Kosten, maximal 76.000 Euro für die 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.
bis zu 76.000 €
KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
Förderkredit bis 50.000 € pro Wohneinheit für Barriereabbau und Einbruchschutz — unabhängig vom Alter. Auch für den Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.
bis zu 50.000 €
§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer, gestaffelt über drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Objekt.
bis zu 40.000 €
Mikrokreditfonds Deutschland
Der Mikrokreditfonds Deutschland vergibt Mikrokredite bis 25.000 € an Gründer und kleine Unternehmen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegüter und Betriebskapital. Die Antragstellung erfolgt über teilnehmende Mikrofinanzinstitute, der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent.
bis zu 25.000 €
EXIST-Women
Zuschuss für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beratung und Begleitung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Stipendien zwischen 1.000 € und 3.000 € pro Monat für bis zu drei Monate, plus Sachausgaben-Pauschale und Kinderzuschlag.
bis zu 20.000 €
Behinderten-Pauschbetrag
Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.
bis zu 7.400 €
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer frei. Für 2026 beträgt er bis zu 6.828 Euro jährlich je Kind (2025: 6.672 Euro). Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von bis zu 2.928 Euro.
bis zu 6.828 €
KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden mit 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Wer den Standard 'Altersgerechtes Haus' erreicht, erhält 12,5 % und bis zu 6.250 € Zuschuss. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter jeden Alters — ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
bis zu 6.250 €
E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
Bundesweite Kaufprämie für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 ab Erstzulassung 1. Januar 2026. Höhe gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: für BEV 3.000–6.000 €, für PHEV 1.500–4.500 €. Antragsportal Förderzentrale Deutschland wird laut BAFA im Laufe des Mai 2026 für die E-Auto-Schiene freigeschaltet — rückwirkende Anträge anschließend für 12 Monate ab Erstzulassung möglich.
bis zu 6.000 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
bis zu 4.260 €
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf mindert das zu versteuernde Einkommen von Eltern um bis zu 2.928 Euro je Kind. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuer nur ab, wenn die Steuerfreistellung nicht bereits durch das Kindergeld erreicht ist.
bis zu 2.928 €
Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026
Bundes-Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" der BMV (Projektträger PwC). Pro Stellplatz: 1.300 € ohne Wallbox, 1.500 € mit Wallbox, bis 2.000 € mit bidirektionalem Laden. Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU/Privateigentümer von Mietwohneigentum (Frist 10.11.2026, Windhundprinzip), große Wohnungsbaugesellschaften (Frist 15.10.2026, wettbewerbliches Verfahren). Mindestens 6 Stellplätze pro Gebäude, 20 % Vorverkabelungs-Quote, max 22 kW pro Ladepunkt. Antrag VOR Maßnahmenbeginn.
bis zu 2.000 €
Altersentlastungsbetrag
Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Er beträgt für die Geburtsjahrgänge 1940 und früher dauerhaft 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.900 Euro jährlich, und wird für spätere Jahrgänge schrittweise abgeschmolzen.
bis zu 1.900 €
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).
bis zu 1.800 €
§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld).
bis zu 1.200 €
§ 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen — 20 % vom Lohnanteil, gedeckelt auf 1.200 € (Handwerker) plus 4.000 € (haushaltsnah) pro Jahr.
bis zu 1.200 €
BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bis zu 850 € Zuschuss zur professionellen Energieberatung für dein Wohngebäude. Pflicht für den iSFP-Bonus in der BEG-EM-Förderung. Zusätzlich 250 € für WEG bei Erläuterung in Eigentümerversammlung.
bis zu 850 €
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit finanziert die Lebenshaltungskosten während des Studiums mit monatlichen Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro – ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können ihn bis zu einem Alter von 44 Jahren beantragen.
bis zu 650 €
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Viele Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 200–500 €.
bis zu 500 €
THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
Jährliche Auszahlung 270–320 € für jeden Halter eines reinen Elektroautos. Kein Wallbox-Direktzuschuss, sondern Vergütung für die durch das BEV eingesparten CO₂-Emissionen. Über THG-Quoten-Vermarkter beantragt.
bis zu 320 €
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
Die Gemeinschaftsaufgabe GAK fördert die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der ländlichen Räume sowie den Küstenschutz mit Zuschüssen oder Bürgschaften. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, Unternehmen, Gemeinden und Erzeugergemeinschaften.
1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
Förderung für den Aufbau von Wasserstofftankstellen (HRS) im Straßenverkehr und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben. Investitionszuschüsse als Paketförderung bis zu 7 Millionen Euro pro Antrag.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Palu: Wiedervernässung und Bewirtschaftung von Moorböden
Förderprogramm zur Wiedervernässung von Moorböden mit Kompensationszahlungen für Wert- und Ertragsverluste sowie Unterstützung bei Investitionen für nachhaltige Nutzungsformen wie Paludikulturen.
Projektförderung — Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die DBU Projektförderung unterstützt lösungsorientierte Umweltschutzprojekte in Bereichen wie Umwelttechnik, Forschung, Kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert mit der Arbeitnehmer-Sparzulage die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Für Beteiligungen am Produktivkapital gibt es 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich, für Anlagen im Wohnungsbau 9 Prozent auf bis zu 470 Euro jährlich. Beide Förderwege lassen sich kombinieren, sodass bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel in Deutschland.
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres im Haushalt lebenden Kindes, wenn der überwiegend für die Betreuung verantwortliche Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Ziel ist der Erhalt des familiären Lebensraums für das Kind, damit es nicht außerhalb der Familie untergebracht werden muss. Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.
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