Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum – eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung – an die Belange von Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX können Eigentümer im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms ein leistungsfreies Baudarlehen erhalten. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind der Einbau eines behindertengerechten Bades oder eines Treppenlifts sowie die Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Selbst genutzter Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung)
Anpassung an die Belange eines Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX)
Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag (Formular Stabau Id) wird bei der zuständigen Stelle – Landratsamt oder kreisfreie Stadt – eingereicht. Beizufügen sind unter anderem Einkommenserklärungen zum Nachweis der Einkommensgrenzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wer kann die Förderung beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
- [02]Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) — Teil 4: Anpassung für Menschen mit Behinderunggesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr