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Förderkredit · bis 10.000 € Land

Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von selbst genutztem Eigenwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand wie der Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenlifts oder die Errichtung einer Rollstuhlrampe.

Max. Kreditrahmen
10.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Freistaat Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum – eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung – an die Belange von Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX können Eigentümer im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms ein leistungsfreies Baudarlehen erhalten. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind der Einbau eines behindertengerechten Bades oder eines Treppenlifts sowie die Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Selbst genutzter Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung)

Anpassung an die Belange eines Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX)

Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag (Formular Stabau Id) wird bei der zuständigen Stelle – Landratsamt oder kreisfreie Stadt – eingereicht. Beizufügen sind unter anderem Einkommenserklärungen zum Nachweis der Einkommensgrenzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung?
Eigentümer von selbst genutztem Eigenwohnraum können ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro für die behindertengerechte Anpassung erhalten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand, zum Beispiel der Einbau eines behindertengerechten Bades oder eines Treppenlifts sowie die Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer von selbst genutztem Eigenwohnraum. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
  2. [02]
    Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) — Teil 4: Anpassung für Menschen mit Behinderung
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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