Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (Zentrum Bayern Familie und Soziales) |
| Förderhöhe | bis zu 4.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt Familien, die unverschuldet – etwa durch Krankheit, den Tod eines Familienangehörigen oder Arbeitslosigkeit – in eine Notlage geraten sind, wenn öffentliche und private Hilfen fehlen oder nicht ausreichen. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe. Gefördert werden notwendige Anschaffungen (Möbel, Bekleidung, Schulmaterial), die Vermeidung von Obdachlosigkeit (Mietkaution, Maklergebühr, erste Monatsmiete), unter besonderen Voraussetzungen die Minderung von Schuldenverpflichtungen sowie sonstiger Bedarf nach Absprache.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Unverschuldete, existenzbedrohende Notlage
Familie, kinderreiche Familie oder Alleinerziehende
Öffentliche und private Hilfen fehlen oder reichen nicht aus
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird bei der Stiftungsverwaltung im Zentrum Bayern Familie und Soziales bzw. über die örtlichen Beratungsstellen gestellt. Geprüft werden die Notlage und der notwendige Bedarf im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie viel Geld kann ich erhalten?
Wer kann die Hilfen beantragen?
Wofür kann die Hilfe verwendet werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleLandesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (Zentrum Bayern Familie und Soziales)
- [02]Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind – Stiftungsverwaltung (ZBFS)bayernportal.dePrimärquelleLandesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (Zentrum Bayern Familie und Soziales)