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Zuschuss · bis 4.000 € Land

Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Familien – insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende –, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können in Bayern Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten. In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10.500 Euro und für die Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro.

Max. Förderung
4.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (Zentrum Bayern Familie und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (Zentrum Bayern Familie und Soziales)
Förderhöhe bis zu 4.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt Familien, die unverschuldet – etwa durch Krankheit, den Tod eines Familienangehörigen oder Arbeitslosigkeit – in eine Notlage geraten sind, wenn öffentliche und private Hilfen fehlen oder nicht ausreichen. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe. Gefördert werden notwendige Anschaffungen (Möbel, Bekleidung, Schulmaterial), die Vermeidung von Obdachlosigkeit (Mietkaution, Maklergebühr, erste Monatsmiete), unter besonderen Voraussetzungen die Minderung von Schuldenverpflichtungen sowie sonstiger Bedarf nach Absprache.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Unverschuldete, existenzbedrohende Notlage

Familie, kinderreiche Familie oder Alleinerziehende

Öffentliche und private Hilfen fehlen oder reichen nicht aus

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der Stiftungsverwaltung im Zentrum Bayern Familie und Soziales bzw. über die örtlichen Beratungsstellen gestellt. Geprüft werden die Notlage und der notwendige Bedarf im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie viel Geld kann ich erhalten?
In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt. In besonderen Ausnahmefällen sind bis zu 10.500 Euro möglich, bei der Beschaffung von Wohnraum bis zu 15.500 Euro. Der Umfang richtet sich nach dem notwendigen Bedarf im Einzelfall.
Wer kann die Hilfen beantragen?
Familien, insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind und denen öffentliche oder private Hilfen fehlen oder nicht ausreichen.
Wofür kann die Hilfe verwendet werden?
Für notwendige Anschaffungen wie Möbel, Bekleidung oder Schulmaterial, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Mietkaution, Maklergebühr, erste Monatsmiete), unter besonderen Voraussetzungen zur Minderung von Schulden sowie für sonstigen Bedarf nach Absprache.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleLandesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (Zentrum Bayern Familie und Soziales)
  2. [02]
    Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind – Stiftungsverwaltung (ZBFS)
    bayernportal.dePrimärquelleLandesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (Zentrum Bayern Familie und Soziales)