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Zuschuss · bis 2.000 € Land

Heimat.Engagiert: Förderung für Heimatpflege-Projekte (Bayern)

Mit dem Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert fördert der Freistaat Bayern besondere oder innovative Projekte zur Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen mit örtlich herausragenden Inhalten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Der Freistaat beteiligt sich mit einem Festbetrag von 2.000 Euro; ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist zu erbringen.

Max. Förderung
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Förderhöhe 2.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Weise mit Heimatgeschichte und Kulturformen befassen – etwa heimatpflegerisch wertvolle Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, die Instandsetzung oder Anschaffung von Ausstellungsinventar, neue Präsentationsformen sowie Wegweiser und Informationstafeln. Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten der Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren. Auf eine inklusive und offene Ausgestaltung (offener Heimatbegriff) ist zu achten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Besonderes oder innovatives Projekt zur Pflege/Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen

Antragsteller im außerkommunalen Bereich (keine kommunale Gebietskörperschaft/Trägerschaft)

Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über die digitale Plattform einreichen

    Förderanträge sind beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat über eine digitale Antragsplattform einzureichen.

  2. 02

    Sammeltermin wählen

    Anträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden; pro Sammeltermin ist nur ein Antrag je Antragsteller zulässig.

  3. 03

    Vorhaben noch nicht begonnen haben

    Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt des Stichtags noch nicht abgeschlossen und grundsätzlich noch nicht begonnen sein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei Heimat.Engagiert?
Der Freistaat Bayern beteiligt sich mit einem Festbetrag von 2.000 Euro an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung in einer Summe.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Kommunale Gebietskörperschaften und Träger unter kommunaler Trägerschaft sind ausgeschlossen.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Anträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Sammeltermin). Pro Sammeltermin darf jeder Antragsteller nur einen Antrag einreichen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Bauvorhaben einschließlich Sanierung, die Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung sowie massentypische oder wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Heimat.Engagiert: Förderung für Heimatpflege-Projekte (Bayern) — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – Heimat
    stmfh.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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