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Zuschuss Land

Kulturförderung Sachsen-Anhalt

Kulturförderung Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten sowie von Kultureinrichtungen. Ziele sind Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und Förderung der Breitenkultur.

Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Kulturförderung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt kulturelle und künstlerische Projekte sowie Kultureinrichtungen. Ziele sind unter anderem die Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, die Stärkung und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung der Breitenkultur.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften oder kulturelle Institutionen

Kulturelles oder künstlerisches Projekt oder kulturelle Institution

Antrag bis 1. Oktober für kommende Haushaltsjahr einzureichen (mit Ausnahmen)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen vorbereiten

    Kulturförderung Unterlagencheckliste herunterladen und alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen, inkl. Antrag AN-0-235 und ggf. Anlage zur Personalausgaben-Pauschale.

  2. 02

    Antrag bei der IB einreichen

    Kulturförderung Antrag AN-0-235 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Für Industriekultur-Vorhaben gilt ein gesonderter Antrag (auf der IB-Seite Industriekultur Kultur).

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung

    Die IB Sachsen-Anhalt prüft den Antrag zur Förderung des kulturellen oder künstlerischen Projekts bzw. der Kultureinrichtung. Bei positiver Entscheidung erfolgt der Bewilligungsbescheid.

  4. 04

    Vorhaben durchführen und Auszahlung beantragen

    Kulturprojekt gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen und anschließend Auszahlungsantrag (AU-0-273) sowie ggf. Stundennachweis (2021-2027) bei der IB einreichen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis erbringen

    Nach Abschluss des kulturellen Vorhabens vollständigen Verwendungsnachweis bei der IB einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann Anträge stellen?
Anträge können stellen: Künstler (natürliche Personen), Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Sachausgaben, Personalausgaben und Investitionen für kulturelle und künstlerische Projekte sowie Kultureinrichtungen.
Wann ist die Antragsfrist?
Anträge sind grundsätzlich bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen. Für europäischen und internationalen Kulturaustausch können Anträge fortlaufend gestellt werden. Für Theater in freier Trägerschaft ist der 15. Mai des Vorjahres Antragsfrist.
Welche Ziele verfolgt die Förderung?
Die Kulturförderung zielt auf Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Stärkung und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements sowie Förderung der Breitenkultur ab.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kulturförderung Sachsen-Anhalt — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt