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Zuschuss · bis 50 % Land

Förderung nichtstaatlicher Museen (Bayern)

Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen fördert Träger bayerischer Museen bei der Weiterentwicklung, Modernisierung und Professionalisierung ihrer Häuser. Die Förderung wird als Projektförderung (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt; der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent.

Zuständig
Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung durch die Landesstelle dient dem Erhalt der Vielfalt und der qualitativen Fortentwicklung der bayerischen Museumslandschaft. Gefördert werden Maßnahmen wie die Neugestaltung von Dauerausstellungen, die Einrichtung von Ausstellungs- und Depoträumen, Restaurierungen und konservatorische Maßnahmen, Inventarisierung und Digitalisierung von Beständen, Provenienzforschung sowie Projekte zur Barrierefreiheit, Vermittlung und Besucherbindung. In begründeten Einzelfällen kann auch der Ankauf von Objekten unterstützt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Träger eines dauerhaft bestehenden, öffentlich zugänglichen, nicht gewinnorientierten Museums mit eigener Sammlung

Projekt zur Weiterentwicklung, Modernisierung oder Professionalisierung des Museums

Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Träger von Museen, die dauerhaft bestehen, öffentlich zugänglich sind, nicht gewinnorientiert arbeiten und auf Grundlage musealer Standards sammeln, bewahren, erforschen, ausstellen und vermitteln. Voraussetzung sind unter anderem ein dauerhaft angelegter Museumsbetrieb, eine gesicherte Projektfinanzierung und Trägerschaft sowie ein konkreter Planungsstand. Museumsähnliche Einrichtungen ohne eigene wissenschaftlich betreute Sammlung sind nicht antragsberechtigt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Museumsförderung in Bayern?
Die Förderung wird als Projektförderung (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt; der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent gefordert.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Träger von Museen, die dauerhaft bestehen, öffentlich zugänglich sind, nicht auf Gewinn ausgerichtet arbeiten und auf Grundlage musealer Standards sammeln, bewahren, erforschen, ausstellen und vermitteln.
Was wird gefördert?
Gefördert werden u. a. die Neugestaltung von Dauerausstellungen, Depot- und Ausstellungsräume, Restaurierung und Konservierung, Inventarisierung und Digitalisierung, Provenienzforschung sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Vermittlung. Laufender Betrieb und reine Baumaßnahmen sind ausgeschlossen.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Zuwendung wird als Projektförderung für die Dauer von maximal drei Jahren gewährt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung nichtstaatlicher Museen (Bayern) — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleLandesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
  2. [02]
    Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
    museen-in-bayern.dePrimärquelleLandesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
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