Förderungen für Kultur & Kreativwirtschaft
Von Film und Musik über Design bis zu Games: Produktionsförderung, Stipendien, Markterschließung. Die Zuständigkeit verteilt sich auf Bund, Länder und eigene Kulturstiftungen, jeweils mit eigenen Vergaberunden.
24 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
24 Förderungen im Bereich Kultur & Kreativwirtschaft
IFB-Förderkredit Kultur Hamburg
Der IFB-Förderkredit Kultur ermöglicht Hamburger Kultureinrichtungen (juristischen Personen) zinsgünstige Darlehen ab 20.000 € für Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Kulturstätten, die mangels Kapitalmarktzugang sonst nicht realisiert werden könnten.
Digitale Spiele und immersive Inhalte – Produktion (Film- und Medienstiftung NRW)
Die Film- und Medienstiftung NRW fördert die Entwicklung und Produktion von Computer- und Videospielen sowie immersiven und interaktiven Inhalten (VR, AR, Web, Mobile). Je nach Förderphase können Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Voraussetzung sind ein Standort oder eine glaubhafte Ansiedlungsabsicht in NRW und ein Beratungsgespräch vor dem Antrag.
Games-Förderung des Bundes
Das BMFTR fördert die Produktion von Games und Prototypen für Games mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße: bis zu 25 % für große Unternehmen, bis zu 45 % für KMU und bis zu 50 % für junge Start-ups. Die Mindestprojektgröße beträgt 300.000 Euro; Voraussetzung ist ein bestandener Kulturtest; nach Fertigstellung und vor der Veröffentlichung muss das Game einem Alterskennzeichnungsverfahren der USK zugeführt werden.
Filmförderung Film- und Medienstiftung NRW
Die Film- und Medienstiftung NRW fördert Unternehmen und Freischaffende der Filmwirtschaft mit bedingt rückzahlbaren Darlehen, in einzelnen Bereichen mit Zuschüssen — Produktion, Vertrieb, Verleih, Filmpräsentation und innovative audiovisuelle Inhalte in Nordrhein-Westfalen. Je nach Förderart bis zu 80 Prozent der kalkulierten Kosten, bei Kinofilm-Produktionen in der Regel bis zu 50 Prozent.
Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis
Wer beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert wird oder eine Auszeichnung gewinnt, kann bei der BKM Filmpreismittel für Folgevorhaben beantragen. Die Mittel können für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis 30 Minuten oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten verwendet werden. Diese finanzielle Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Kulturförderung Sachsen-Anhalt
Kulturförderung Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten sowie von Kultureinrichtungen. Ziele sind Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und Förderung der Breitenkultur.
Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) — Kultur- und Kreativwirtschaft
Das Land Hessen fördert über die GuM-Richtlinie Projekte und Einrichtungen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft, etwa Festivals, Kongresse, Workshops und Vernetzungsangebote. Antragsberechtigt sind unter anderem Organisationen, Institutionen und Initiativen der Branche sowie Kammern und Hochschulen.
Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)
Die HessenFilm und Medien GmbH (HFM) fördert Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von Filmen und Serien für Kino, TV und VoD mit hessischer Beteiligung sowie die Kino-, Festival- und Filmkultur. Produktion und Verleih werden als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gefördert; Zuschüsse gibt es unter anderem für Treatment, Postproduktion, Talentfilme, Kinoinvestitionen und Festivals. Die Beihilfeintensität beträgt grundsätzlich höchstens 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung Mecklenburg-Vorpommern
Die MV Filmförderung GmbH fördert Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Präsentation und Abspiel von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Medien in Mecklenburg-Vorpommern. Die Produktion wird als Anteilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben, höchstens 250.000 Euro je Projekt, durch bedingt rückzahlbare Darlehen gefördert; bei Dokumentarfilmen unter 200.000 Euro und Spielfilmen unter 1 Mio. Euro Gesamtherstellungskosten kann sie auch als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Für die Stoffentwicklung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20.000 Euro möglich.
Filmförderung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) fördert die Entwicklung, Herstellung, Verleih und den Vertrieb von Kino- und Fernsehfilmen, Serien und anderen audiovisuellen Projekten. Für die Stoffentwicklung fiktionaler Kinofilme gibt es einen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung, der im Einzelfall 30.000 Euro nicht überschreiten soll; die Projektentwicklung wird als Darlehen mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert, bei Serien mit bis zu 150.000 Euro je Vorhaben.
Medienboard Berlin-Brandenburg Filmförderung
Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg das audiovisuelle Film- und Medienschaffen in allen Phasen von der Stoff- und Projektentwicklung über die Produktion bis zum Verleih und Filmabspiel. Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben; einzelne Kategorien wie Abschluss- und Kurzfilme werden als Zuschuss gefördert.
Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern
Das Bayerische Wirtschaftsministerium fördert Projekte zur Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft in urbanen Zentren wie in ländlichen Regionen. Gefördert wird als Anteilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; die Projekte müssen eine wirtschaftliche Ausrichtung haben.
Regionalkultur – Förderung Spielstätten historischer Heimatschauspiele
Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen durch Zuschüsse für Neubau, Umbau, Sanierung und technische Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele.
Landesbürgschaften Berlin für Arbeitsraum von Künstlern
Das Land Berlin übernimmt Bürgschaften für den Erwerb von Arbeitsräumen durch professionell arbeitende Künstler zur Selbstnutzung. Die Bürgschaft unterstützt Künstler, die keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt haben oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen.
bis zu 4 Mio. €
Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Die Investitionsbank Berlin stellt gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg Darlehen und Avale zur Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Produktionen bereit. Gefördert werden Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg mit bis zu 3,75 Mio. EUR.
bis zu 3,8 Mio. €
IB ProMi - Projektorientierte Medienfinanzierung Sachsen-Anhalt
Mit der Projektfinanzierung IB ProMi schließt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Finanzierungslücken bei Filmprojekten und hochwertigen TV-Produktionen. Darlehen bis 30 Prozent der Gesamtkosten, mindestens 250.000 Euro, maximal 3 Mio. Euro. Voraussetzung sind zwei bereits erfolgreich umgesetzte Filmprojekte.
bis zu 3 Mio. €
IMPULS MEDIEN — Darlehen für die Medienwirtschaft Sachsen-Anhalt
IMPULS MEDIEN ist ein Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Medienschaffende. Das Programm finanziert Investitionen, Betriebsausgaben und immaterielle Wirtschaftsgüter wie den Kauf von Rechten und Drehbüchern. Darlehen oder Avalkredit von 25.000 Euro bis 3 Millionen Euro.
bis zu 3 Mio. €
Kulturelle Filmförderung des Bundes
Die kulturelle Filmförderung des Bundes unterstützt deutsche Spielfilme, Dokumentarfilme, Kinderfilme und Kurzfilme als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderung wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereitgestellt und von der Filmförderungsanstalt (FFA) in einem jurybasierten Verfahren vergeben — von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis zur Kinoauswertung.
bis zu 1 Mio. €
Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten
Die Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten des FilmFernsehFonds Bayern unterstützt Unternehmen und Einzelpersonen der Kultur- und Kreativwirtschaft bei Entwicklung, Produktion und Präsentation immersiver VR-, AR- und Mixed-Reality-Projekte. Die Entwicklung wird als Zuschuss mit bis zu 100.000 Euro gefördert, die Produktion als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen mit bis zu 300.000 Euro, die Präsentation als Zuschuss.
bis zu 300.000 €
Förderung von digitalen Spielen Schleswig-Holstein
Die Förderung von digitalen Spielen ist ein Zuschussprogramm der WTSH im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Games-Branche mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein erhalten bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für die Entwicklung digitaler Spiele, gestaffelt in drei Module von der Konzeptentwicklung über den Prototyp bis zur Produktion.
bis zu 200.000 €
Förderung von Computer- und Videospielen
Das Land Hessen unterstützt Unternehmen und Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, insbesondere von Serious Games mit Bildungs-, Gesundheits- oder Nachhaltigkeitszweck. Gefördert werden marktfähige Konzepte, Prototypen und die Weiterentwicklung bis zur Marktreife als Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro.
bis zu 50.000 €
Hamburger Labelförderung
Die Hamburger Labelförderung unterstützt musikproduzierende Kleinstunternehmen mit Sitz in Hamburg bei Musikveröffentlichungen. Der Zuschuss der Behörde für Kultur und Medien liegt zwischen 2.000 und 10.000 Euro pro Förderfall bei einem Eigenanteil von mindestens 50 Prozent. Gefördert werden Produktion, Marketing und Promotion.
bis zu 10.000 €
Heimat.Engagiert: Förderung für Heimatpflege-Projekte (Bayern)
Mit dem Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert fördert der Freistaat Bayern besondere oder innovative Projekte zur Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen mit örtlich herausragenden Inhalten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Der Freistaat beteiligt sich mit einem Festbetrag von 2.000 Euro; ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist zu erbringen.
bis zu 2.000 €
Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen
Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen fördert das Land kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen im ländlichen Raum. Träger mit Sitz oder Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum erhalten einen pauschalen Zuschuss von 500 €, höchstens einmal pro Jahr. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
bis zu 500 €
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- Folgevorhaben Deutscher Filmpreis (beendet)
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IKK – Investitionskredit Kommunen
Der IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW finanziert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €.
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die einen Teil des Stroms einspeisen, Unternehmen, Freiberufler sowie kommunale Zweckverbände; Kommunen selbst sind ausgeschlossen. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.
IKK – Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Mit dem KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programm 267) finanzieren Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände Investitionen in klimafreundliche Mobilität — bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr und Antragsteller.
KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus
Zinsgünstiger KfW-Förderkredit für Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, die in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in Energiespeicher investieren. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
Venture Tech Growth Financing (VTGF)
Finanzierung für junge, innovative und schnell wachsende Technologieunternehmen mit Wagniskapital-Beteiligung. Finanzierungsbeteiligungen pari passu zu privaten Kreditgebern zwischen 500.000 € und 125 Mio. €.
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Mit dem KfW-Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen (Programm 148) finanziert die KfW Investitionen kommunaler und sozialer Unternehmen in Deutschland mit einem zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben (im Modul Energieversorgung bis 100 Mio. €).
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