BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern

Die Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein Zuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für Projekte, die die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft entwickeln, stärken und vernetzen. Gefördert wird im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind jährlich bis zum 15. September einzureichen.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung dient der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen. Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren, die Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten, die Forcierung der Cross-Innovation zwischen Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und Hochschulen, die Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie eine größere Sichtbarkeit kreativer Leistungen.

Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern entsprechend diesem Zuwendungszweck weiterentwickelt, gestärkt und vernetzt wird. Die Projekte müssen eine wirtschaftliche Ausrichtung haben und können sich auch auf mehrere Teilbereiche beziehen. Förderfähig sind insbesondere Workshops, Informationsveranstaltungen, Festivals, Kongresse, Konferenzen und Veranstaltungen, Messebeteiligungen, Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, zur Stärkung von Cross-Innovation-Prozessen, zur Markterschließung und zur Förderung des europäischen Austauschs sowie Vorhaben, die kulturell-kreative Ausdrucksformen der Öffentlichkeit näherbringen.

Nicht förderfähig sind Vorhaben, die dem Aufgabenbereich staatlich anerkannter Schulen, Hochschulen oder Akademien zuzuordnen sind, die Durchführung von Einzelberatungen sowie Projekte, die überwiegend der Förderung von Künstlern und Kultureinrichtungen zuzurechnen sind.

Schnell-Check

Passt Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sitz, Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern oder Realisierung des Vorhabens in Bayern
Juristische Person des Privatrechts oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Das Projekt hat eine wirtschaftliche Ausrichtung
Eigenanteil in Barmitteln von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Das Vorhaben wurde noch nicht begonnen
Förderung ist als De-minimis-Beihilfe zulässig

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt und umfasst die gesamte Projektlaufzeit. Sie erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; in begründeten Einzelfällen ist ein höherer Fördersatz möglich. Zuwendungsfähig sind alle direkt projektbezogen zurechenbaren Personal- und Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Maßnahme stehen. Für das Antragsverfahren fallen keine Kosten an.

Wie stellst du den Antrag?

Erste Anlaufstelle für fachliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sind die bayern design GmbH für den Bereich Designförderung sowie das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft. Veranstaltungen können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn die vollständigen Antragsunterlagen inklusive fachlicher Bewertung mindestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin vorliegen. Vor Einreichung sollte an einer Infoveranstaltung zur Förderrichtlinie teilgenommen werden. Ein erster Antragsentwurf oder eine Projektskizze wird per E-Mail an die Richtlinien-Adresse gesendet und mit bayernkreativ abgestimmt sowie auf formale Fehler geprüft. Die fertigen Antragsunterlagen gehen per E-Mail an dieselbe Adresse, die unterschriebenen Originale per Post an die Regierung von Mittelfranken in Ansbach, die im Falle einer Bewilligung auch die Abwicklung übernimmt. Anträge sind bis spätestens 15. September des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen; später eingereichte Anträge können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis sechs Wochen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern?
Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren Fördersatzes möglich.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Anträge sind bis spätestens 15. September des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Anträge, die später eingereicht werden, können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.
Wer kann die Projektförderung beantragen?
In Betracht kommen juristische Personen des Privatrechts wie Verbände, Vereine und GmbHs sowie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben oder ihr Vorhaben in Bayern realisieren.
Welche Projekte sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Vorhaben, die dem Aufgabenbereich staatlich anerkannter Schulen, Hochschulen oder Akademien zuzuordnen sind, etwa Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Durchführung von Einzelberatungen sowie Projekte, die überwiegend der Förderung von Künstlern und Kultureinrichtungen zuzurechnen sind.
Wie viel Eigenanteil ist nötig?
Der Eigenanteil ist durch Barmittel und ergänzend durch Eigenleistungen oder Sachleistungen zu erbringen. Die als Eigenanteil einzubringenden Barmittel dürfen zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht unterschreiten.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen zu rechnen. Veranstaltungen können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn die vollständigen Antragsunterlagen mindestens drei Monate vor dem Veranstaltungstermin vorliegen.

Mehr zu Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Richtlinien zur Förderung von Projekten aus der Kultur- und Kreativwirtschaft
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  3. [03]
    FAQ zur Förderrichtlinie
    bayern-innovativ.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken