Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung dient der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen. Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren, die Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten, die Forcierung der Cross-Innovation zwischen Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und Hochschulen, die Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie eine größere Sichtbarkeit kreativer Leistungen.
Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern entsprechend diesem Zuwendungszweck weiterentwickelt, gestärkt und vernetzt wird. Die Projekte müssen eine wirtschaftliche Ausrichtung haben und können sich auch auf mehrere Teilbereiche beziehen. Förderfähig sind insbesondere Workshops, Informationsveranstaltungen, Festivals, Kongresse, Konferenzen und Veranstaltungen, Messebeteiligungen, Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, zur Stärkung von Cross-Innovation-Prozessen, zur Markterschließung und zur Förderung des europäischen Austauschs sowie Vorhaben, die kulturell-kreative Ausdrucksformen der Öffentlichkeit näherbringen.
Nicht förderfähig sind Vorhaben, die dem Aufgabenbereich staatlich anerkannter Schulen, Hochschulen oder Akademien zuzuordnen sind, die Durchführung von Einzelberatungen sowie Projekte, die überwiegend der Förderung von Künstlern und Kultureinrichtungen zuzurechnen sind.
Passt Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sitz, Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern oder Realisierung des Vorhabens in Bayern |
| Juristische Person des Privatrechts oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts |
| Das Projekt hat eine wirtschaftliche Ausrichtung |
| Eigenanteil in Barmitteln von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten |
| Das Vorhaben wurde noch nicht begonnen |
| Förderung ist als De-minimis-Beihilfe zulässig |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt und umfasst die gesamte Projektlaufzeit. Sie erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; in begründeten Einzelfällen ist ein höherer Fördersatz möglich. Zuwendungsfähig sind alle direkt projektbezogen zurechenbaren Personal- und Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Maßnahme stehen. Für das Antragsverfahren fallen keine Kosten an.
Wie stellst du den Antrag?
Erste Anlaufstelle für fachliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sind die bayern design GmbH für den Bereich Designförderung sowie das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft. Veranstaltungen können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn die vollständigen Antragsunterlagen inklusive fachlicher Bewertung mindestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin vorliegen. Vor Einreichung sollte an einer Infoveranstaltung zur Förderrichtlinie teilgenommen werden. Ein erster Antragsentwurf oder eine Projektskizze wird per E-Mail an die Richtlinien-Adresse gesendet und mit bayernkreativ abgestimmt sowie auf formale Fehler geprüft. Die fertigen Antragsunterlagen gehen per E-Mail an dieselbe Adresse, die unterschriebenen Originale per Post an die Regierung von Mittelfranken in Ansbach, die im Falle einer Bewilligung auch die Abwicklung übernimmt. Anträge sind bis spätestens 15. September des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen; später eingereichte Anträge können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis sechs Wochen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Wer kann die Projektförderung beantragen?
Welche Projekte sind nicht förderfähig?
Wie viel Eigenanteil ist nötig?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Richtlinien zur Förderung von Projekten aus der Kultur- und Kreativwirtschaftgesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [03]FAQ zur Förderrichtliniebayern-innovativ.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.