BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

Filmförderung Film- und Medienstiftung NRW

Die Film- und Medienstiftung NRW fördert Unternehmen und Freischaffende der Filmwirtschaft mit Darlehen oder Zuschüssen — Produktion, Vertrieb, Verleih, Filmpräsentation und innovative audiovisuelle Inhalte in Nordrhein-Westfalen. Bis 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

Zuständig
Film- und Medienstiftung NRW
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Film- und Medienstiftung NRW
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt Produzenten, Drehbuchautoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Betreiber von Kinos, Abspielstätten und Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Post-Produktion, Festivalpräsentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel, Hörspiel sowie innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte. Geförderte Projekte müssen in NRW realisiert werden; der Förderbetrag ist möglichst dort zu verwenden.

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Antragsberechtigt sind professionelle Akteure der Filmwirtschaft sowie freischaffende Drehbuchautoren mit nachweisbarem Bezug zur audiovisuellen Branche.

Das Vorhaben muss klar einem der definierten Foerderbereiche zuzuordnen sein. Innovative audiovisuelle Modellprojekte werden als eigener Bereich gefoerdert.

Bei Kinofilm-Produktion muss mindestens das 1,5-fache der Foerdersumme in Nordrhein-Westfalen verausgabt werden. Honorare, Dienstleister und Drehorte zaehlen in die Berechnung.

Der Antrag muss vor Beginn der zu foerdernden Massnahme gestellt werden. Bereits begonnene Produktionen oder Verleihaktionen sind nicht foerderfaehig.

Mindestens eine Woche vor dem Stichtag ist ein verpflichtendes Beratungsgespraech mit dem zustaendigen Referenten der Filmstiftung zu fuehren.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragstellertyp

Antragsberechtigt sind professionelle Akteure der Filmwirtschaft sowie freischaffende Drehbuchautoren mit nachweisbarem Bezug zur audiovisuellen Branche.

Vorhabentyp

Das Vorhaben muss klar einem der definierten Foerderbereiche zuzuordnen sein. Innovative audiovisuelle Modellprojekte werden als eigener Bereich gefoerdert.

NRW-Regionaleffekt erfuellbar

Bei Kinofilm-Produktion muss mindestens das 1,5-fache der Foerdersumme in Nordrhein-Westfalen verausgabt werden. Honorare, Dienstleister und Drehorte zaehlen in die Berechnung.

Vorhaben noch nicht begonnen

Der Antrag muss vor Beginn der zu foerdernden Massnahme gestellt werden. Bereits begonnene Produktionen oder Verleihaktionen sind nicht foerderfaehig.

Beratungsgespraech absolviert

Mindestens eine Woche vor dem Stichtag ist ein verpflichtendes Beratungsgespraech mit dem zustaendigen Referenten der Filmstiftung zu fuehren.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Foerderbereich und passenden Stichtag identifizieren

    Vorhaben einem der Foerderbereiche zuordnen (Drehbuch, Entwicklung, Produktion, Verleih, Abspiel, Hoerspiel, Games) und den naechsten Einreichtermin in der Stichtagsliste 2026 nachschlagen.

  2. 02

    Beratungsgespraech mit Referenten vereinbaren

    Spaetestens eine Woche vor Stichtag muss ein telefonisches oder persoenliches Beratungsgespraech mit dem zustaendigen Referenten der Filmstiftung gefuehrt werden. Die Referenten-Liste steht je Foerderbereich online.

  3. 03

    Antragsunterlagen erstellen

    Foerderantrag inkl. Drehbuch/Konzept, Finanzierungsplan, Kalkulation, NRW-Effekt-Berechnung und Lebenslaeufen der Kernteam-Mitglieder vorbereiten. PwC-Merkblaetter geben die geforderten Kalkulationsschemata vor.

  4. 04

    Online-Einreichung vor Stichtag

    Vollstaendige Unterlagen ueber das Online-Antragsportal der Film- und Medienstiftung NRW einreichen. Verspaetete Eingaenge nach 24 Uhr des Stichtags werden in den naechsten Termin verschoben.

  5. 05

    Entscheidung der Vergabekommission

    Die zustaendige Vergabekommission tagt nach jedem Stichtag und bewertet die eingegangenen Antraege nach kuenstlerischen, wirtschaftlichen und standortpolitischen Kriterien. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.

  6. 06

    Foerdervertrag und Mittelabruf

    Bei Zusage wird ein Foerdervertrag geschlossen, der Bedingungen, Auszahlungsraten, NRW-Regionaleffekt-Nachweise und Berichtspflichten regelt. Auszahlung erfolgt in Raten je nach Projektfortschritt gegen Belegnachweis.

Häufige Fragen

Wer kann die Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW beantragen?
Antragsberechtigt sind Filmproduzenten, Drehbuchautoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Kinobetreiber und Abspielstätten sowie Hörspiel- und Games-Produzenten. Sowohl Unternehmen als auch freischaffende Kreative koennen einreichen, sofern ein klarer Bezug zu Nordrhein-Westfalen nachgewiesen wird.
Was wird konkret gefoerdert?
Gefoerdert werden Drehbuchentwicklung, Projektentwicklung, Produktionsvorbereitung, Kinofilm- und Fernsehproduktion (inkl. Serien-Pilot, Show, Entertainment), Verleih und Vertrieb, Filmabspiel und Kino in NRW, Hoerspiele sowie digitale Spiele, Serious Games und innovative audiovisuelle Inhalte. Auch Stipendien (Gerd Ruge, Wim Wenders) gehoeren zum Portfolio.
Wie hoch ist die Foerderquote?
Die Foerderung deckt bis zu 80 % der nachgewiesenen Kosten ab, abhaengig vom Vorhaben. Fuer Kinofilm-Produktionen liegt die Quote regelmaessig bei maximal 50 %, fuer Drehbuch- und Entwicklungsstufen koennen hoehere Quoten gelten. Die Auszahlung erfolgt je nach Bereich als Zuschuss oder als bedingt rueckzahlbares, zinsloses Darlehen.
Welcher NRW-Regionaleffekt wird verlangt?
Bei Kinofilm-Produktionen muss mindestens das 1,5-fache der Foerdersumme nachweislich in Nordrhein-Westfalen verausgabt werden (150 %-Regionaleffekt). Damit fliessen Auftraege an NRW-Dienstleister, Drehs in NRW-Locations und Honorare an NRW-Gewerke zurueck in die regionale Filmwirtschaft.
Welche Antragsfristen gelten?
Produktion, Verleih und Produktionsvorbereitung haben in 2026 vier Stichtage: 05.03., 13.05., 10.09. und 19.11. Vereinfachte Foerderung hat zwei Termine (30.04., 24.09.). Digitale Spiele haben drei Termine (06.02., 20.05., 11.09.). Made in NRW endet am 20.05.2026. Eine verpflichtende Beratung mindestens eine Woche vor Stichtag ist Pflicht.
Wie laeuft die Mittelvergabe?
Anträge werden online ueber das Foerderportal der Film- und Medienstiftung eingereicht. Die Entscheidung trifft eine Vergabekommission auf Basis kuenstlerischer, wirtschaftlicher und standortpolitischer Kriterien. Vor jedem Stichtag ist ein verpflichtendes Beratungsgespraech mit dem zustaendigen Referenten zu fuehren.
Bis wann laeuft das Foerderprogramm?
Die Foerderprogramme der Film- und Medienstiftung NRW sind bis mindestens 31.12.2028 verlaengert. Bund- und Land-Mittel werden ueber den Wirtschaftsplan der Stiftung jaehrlich neu ausgewiesen, die Foerderstruktur selbst ist langfristig angelegt.

Mehr zu Filmförderung Film- und Medienstiftung NRW und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Film- und Medienstiftung NRW — Foerderung
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  2. [02]
    Einreichtermine 2026 Film- und Medienstiftung NRW
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  3. [03]
    Foerderrichtlinien und Antragstellung
    filmstiftung.deRechtsgrundlageFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  4. [04]
    Produktionsfoerderung Kinofilm — Foerderquote und NRW-Effekt
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  5. [05]