BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

Filmförderung Film- und Medienstiftung NRW

Die Film- und Medienstiftung NRW fördert Unternehmen und Freischaffende der Filmwirtschaft mit Darlehen oder Zuschüssen — Produktion, Vertrieb, Verleih, Filmpräsentation und innovative audiovisuelle Inhalte in Nordrhein-Westfalen. Bis 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

Zuständig
Film- und Medienstiftung NRW
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Film- und Medienstiftung NRW
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt Produzenten, Drehbuchautoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Betreiber von Kinos, Abspielstätten und Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Post-Produktion, Festivalpräsentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel, Hörspiel sowie innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte. Geförderte Projekte müssen in NRW realisiert werden; der Förderbetrag ist möglichst dort zu verwenden.

Schnell-Check

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Antragsberechtigt sind professionelle Akteure der Filmwirtschaft sowie freischaffende Drehbuchautoren mit nachweisbarem Bezug zur audiovisuellen Branche.

Das Vorhaben muss klar einem der definierten Förderbereiche zuzuordnen sein. Innovative audiovisuelle Modellprojekte werden als eigener Bereich gefördert.

Bei Kinofilm-Produktion muss mindestens das 1,5-fache der Fördersumme in Nordrhein-Westfalen verausgabt werden. Honorare, Dienstleister und Drehorte zählen in die Berechnung.

Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Massnahme gestellt werden. Bereits begonnene Produktionen oder Verleihaktionen sind nicht förderfähig.

Mindestens eine Woche vor dem Stichtag ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten der Filmstiftung zu führen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragstellertyp

Antragsberechtigt sind professionelle Akteure der Filmwirtschaft sowie freischaffende Drehbuchautoren mit nachweisbarem Bezug zur audiovisuellen Branche.

Vorhabentyp

Das Vorhaben muss klar einem der definierten Förderbereiche zuzuordnen sein. Innovative audiovisuelle Modellprojekte werden als eigener Bereich gefördert.

NRW-Regionaleffekt erfüllbar

Bei Kinofilm-Produktion muss mindestens das 1,5-fache der Fördersumme in Nordrhein-Westfalen verausgabt werden. Honorare, Dienstleister und Drehorte zählen in die Berechnung.

Vorhaben noch nicht begonnen

Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Massnahme gestellt werden. Bereits begonnene Produktionen oder Verleihaktionen sind nicht förderfähig.

Beratungsgespräch absolviert

Mindestens eine Woche vor dem Stichtag ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten der Filmstiftung zu führen.

Was bekommst du konkret?

Darlehen oder Zuschuss bis 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Förderhöhe abhängig von der Art der Maßnahme. Hinweis auf die Förderung im Vor- und Nachspann sowie in gedruckten Werbematerialien ist Pflicht.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Förderbereich und passenden Stichtag identifizieren

    Vorhaben einem der Förderbereiche zuordnen (Drehbuch, Entwicklung, Produktion, Verleih, Abspiel, Hoerspiel, Games) und den nächsten Einreichtermin in der Stichtagsliste 2026 nachschlagen.

  2. 02

    Beratungsgespräch mit Referenten vereinbaren

    Spätestens eine Woche vor Stichtag muss ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten der Filmstiftung geführt werden. Die Referenten-Liste steht je Förderbereich online.

  3. 03

    Antragsunterlagen erstellen

    Förderantrag inkl. Drehbuch/Konzept, Finanzierungsplan, Kalkulation, NRW-Effekt-Berechnung und Lebenslaeufen der Kernteam-Mitglieder vorbereiten. PwC-Merkblätter geben die geforderten Kalkulationsschemata vor.

  4. 04

    Online-Einreichung vor Stichtag

    Vollständige Unterlagen über das Online-Antragsportal der Film- und Medienstiftung NRW einreichen. Verspätete Eingaenge nach 24 Uhr des Stichtags werden in den nächsten Termin verschoben.

  5. 05

    Entscheidung der Vergabekommission

    Die zuständige Vergabekommission tagt nach jedem Stichtag und bewertet die eingegangenen Anträge nach künstlerischen, wirtschaftlichen und standortpolitischen Kriterien. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.

  6. 06

    Fördervertrag und Mittelabruf

    Bei Zusage wird ein Fördervertrag geschlossen, der Bedingungen, Auszahlungsraten, NRW-Regionaleffekt-Nachweise und Berichtspflichten regelt. Auszahlung erfolgt in Raten je nach Projektfortschritt gegen Belegnachweis.

Häufige Fragen

Wer kann die Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW beantragen?
Antragsberechtigt sind Filmproduzenten, Drehbuchautoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Kinobetreiber und Abspielstätten sowie Hörspiel- und Games-Produzenten. Sowohl Unternehmen als auch freischaffende Kreative können einreichen, sofern ein klarer Bezug zu Nordrhein-Westfalen nachgewiesen wird.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Drehbuchentwicklung, Projektentwicklung, Produktionsvorbereitung, Kinofilm- und Fernsehproduktion (inkl. Serien-Pilot, Show, Entertainment), Verleih und Vertrieb, Filmabspiel und Kino in NRW, Hoerspiele sowie digitale Spiele, Serious Games und innovative audiovisuelle Inhalte. Auch Stipendien (Gerd Ruge, Wim Wenders) gehören zum Portfolio.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderung deckt bis zu 80 % der nachgewiesenen Kosten ab, abhängig vom Vorhaben. Für Kinofilm-Produktionen liegt die Quote regelmäßig bei maximal 50 %, für Drehbuch- und Entwicklungsstufen können höhere Quoten gelten. Die Auszahlung erfolgt je nach Bereich als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
Welcher NRW-Regionaleffekt wird verlangt?
Bei Kinofilm-Produktionen muss mindestens das 1,5-fache der Fördersumme nachweislich in Nordrhein-Westfalen verausgabt werden (150 %-Regionaleffekt). Damit fliessen Aufträge an NRW-Dienstleister, Drehs in NRW-Locations und Honorare an NRW-Gewerke zurück in die regionale Filmwirtschaft.
Welche Antragsfristen gelten?
Produktion, Verleih und Produktionsvorbereitung haben in 2026 vier Stichtage: 05.03., 13.05., 10.09. und 19.11. Vereinfachte Förderung hat zwei Termine (30.04., 24.09.). Digitale Spiele haben drei Termine (06.02., 20.05., 11.09.). Made in NRW endet am 20.05.2026. Eine verpflichtende Beratung mindestens eine Woche vor Stichtag ist Pflicht.
Wie läuft die Mittelvergabe?
Anträge werden online über das Förderportal der Film- und Medienstiftung eingereicht. Die Entscheidung trifft eine Vergabekommission auf Basis künstlerischer, wirtschaftlicher und standortpolitischer Kriterien. Vor jedem Stichtag ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten zu führen.
Bis wann läuft das Förderprogramm?
Die Förderprogramme der Film- und Medienstiftung NRW sind bis mindestens 31.12.2028 verlängert. Bund- und Land-Mittel werden über den Wirtschaftsplan der Stiftung jährlich neu ausgewiesen, die Förderstruktur selbst ist langfristig angelegt.

Mehr zu Filmförderung Film- und Medienstiftung NRW und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Film- und Medienstiftung NRW — Förderung
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  2. [02]
    Einreichtermine 2026 Film- und Medienstiftung NRW
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  3. [03]
    Förderrichtlinien und Antragstellung
    filmstiftung.deRechtsgrundlageFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  4. [04]
    Produktionsförderung Kinofilm — Förderquote und NRW-Effekt
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW GmbH
  5. [05]
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