BundesBonus
Zuschuss Land

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung Mecklenburg-Vorpommern

Die MV Filmförderung GmbH fördert Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Präsentation und Abspiel von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Medien in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung wird als Anteil- oder Festbetragsfinanzierung in Form bedingt rückzahlbarer Darlehen oder nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Für die Stoffentwicklung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20.000 Euro möglich.

Zuständig
MV Filmförderung GmbH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber MV Filmförderung GmbH
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die MV Filmförderung GmbH gewährt die kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist ein nachhaltiger Beitrag zur Entwicklung der Film- und Medienstruktur, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten im Land sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Besondere Beachtung finden Projekte des kreativen Nachwuchses und Vorhaben mit Bezug zur regionalen Identität. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Schnell-Check

Passt Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung Mecklenburg-Vorpommern zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Regionaleffekt: Ausgaben in Mecklenburg-Vorpommern mindestens in Förderhöhe

Verpflichtendes Vorgespräch vor Antragstellung

Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen

Wohn- oder Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland

Was bekommst du konkret?

Bedingt rückzahlbare Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteil- oder Festbetragsfinanzierung für Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Präsentation und Abspiel. Für die Stoffentwicklung kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20.000 Euro gewährt werden, wenn Ausgaben mindestens in dieser Höhe nachgewiesen werden. Die in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Ausgaben (Regionaleffekt) müssen mindestens der Höhe der beantragten Förderung entsprechen (Regionaleffekt 100 Prozent).

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung wird auf Antrag gewährt; ein Vorgespräch vor Antragstellung ist verpflichtend. Antragsteller ist regelmäßig der Produzent, der Wohn- oder Geschäftssitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben muss. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen sein. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung auf Empfehlung eines fachkundigen Vergabegremiums.

Häufige Fragen

Was wird durch die MV Filmförderung gefördert?
Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Präsentation und Abspiel von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Medien mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.
Wie hoch ist die Stoffentwicklungsförderung?
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20.000 Euro als Festbetragsfinanzierung, wenn Ausgaben mindestens in dieser Höhe nachgewiesen werden.
Was bedeutet der Regionaleffekt?
Die in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens der Höhe der beantragten Förderung entsprechen (Regionaleffekt 100 Prozent). Ohne klar ausgewiesenen Regionaleffekt kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Ist ein Vorgespräch erforderlich?
Ja, ein Vorgespräch vor Antragstellung ist verpflichtend. Unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt.

Mehr zu Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung Mecklenburg-Vorpommern und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes — Programmprofil
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMV Filmförderung GmbH
  2. [02]
    MV Filmförderung — Förderrichtlinie
    mv-filmfoerderung.dePrimärquelleMV Filmförderung GmbH
Teilen
Merken