BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)

Die HessenFilm und Medien GmbH (HFM) fördert Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von Filmen und Serien für Kino, TV und VoD mit hessischer Beteiligung sowie die Kino-, Festival- und Filmkultur. Die Förderung wird als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt; die Beihilfeintensität beträgt grundsätzlich höchstens 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Zuständig
HessenFilm und Medien GmbH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber HessenFilm und Medien GmbH
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die HessenFilm und Medien GmbH (HFM) ist für die Film- und Medienförderung des Landes Hessen zuständig. Ziel ist die Stärkung des Film- und Medienstandortes Hessen sowie die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung qualitativ hochwertiger Filme und Serien für Kino, TV und VoD mit hessischer Beteiligung. Gefördert werden zudem die Kino-, Festival- und Filmkultur. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (EU-Empfehlung 2003/361)

Hessische Beteiligung bzw. Hessen-Effekt

Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen

Vorherige Beratung bei der Förderabteilung

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse und bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen für Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Produktion, Verleih, Vertrieb sowie Kino-, Festival- und Filmkulturförderung. Förderungen bis 5.000 Euro werden als Festbetragsfinanzierung, darüber hinaus als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Beihilfeintensität beträgt grundsätzlich höchstens 50 Prozent, bei grenzüberschreitenden Koproduktionen bis zu 60 Prozent und bei kulturellen Maßnahmen bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird über die Online-Antragsverwaltung der HFM gestellt; jede Antragstellung setzt eine vorherige Beratung bei der Förderabteilung voraus. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Über die Bewilligung entscheidet in der Regel eine Jury. Antragsberechtigt sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361, nicht jedoch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter.

Häufige Fragen

Wer trägt die hessische Film- und Fernsehförderung?
Die HessenFilm und Medien GmbH (HFM), die aus Mitteln des Landes Hessen, des Hessischen Rundfunks und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) finanziert wird.
In welcher Form wird gefördert?
Als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Förderungen bis 5.000 Euro werden als Festbetragsfinanzierung gewährt, darüber hinaus als Anteilsfinanzierung.
Wie hoch ist die Beihilfeintensität?
Grundsätzlich höchstens 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, bei grenzüberschreitenden Koproduktionen bis zu 60 Prozent und bei kulturellen Maßnahmen bis zu 80 Prozent.
Wer ist antragsberechtigt?
Vorrangig kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere Produzenten. Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder deren Tochterunternehmen mit einer Beteiligung von mehr als 25 Prozent.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes — Programmprofil
    foerderdatenbank.dePrimärquelleHessenFilm und Medien GmbH
  2. [02]
    HessenFilm und Medien — Förderung
    hessenfilm.dePrimärquelleHessenFilm und Medien GmbH
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