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Filmförderung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) fördert die Entwicklung, Herstellung, Verleih und den Vertrieb von Kino- und Fernsehfilmen, Serien und anderen audiovisuellen Projekten. Für die Stoffentwicklung fiktionaler Kinofilme gibt es ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen von bis zu 30.000 Euro, für die Projektentwicklung bis zu 70 Prozent der Kosten und bei Serien bis zu 150.000 Euro je Vorhaben.

Zuständig
FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 70 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) gewährt Zuwendungen zur Film- und Fernsehförderung, um die künstlerische und kulturelle Qualität der Produktion und die Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft zu stärken. Gefördert werden Stoff- und Projektentwicklung, die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen und -serien, innovative audiovisuelle Vorhaben, Verleih und Vertrieb sowie Kinoprogramme. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen

Herstellung bzw. Mittelverwendung möglichst in Bayern

Künstlerisch und wirtschaftlich förderwürdiges Projekt

Keine Industrie-, Werbe- oder Imagefilme

Was bekommst du konkret?

Bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen und Anteilfinanzierungen für Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung, Verleih und Vertrieb sowie Kinoprogramme. Die Stoffentwicklung fiktionaler Kinofilme wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert, dokumentarische Kinofilme mit bis zu 20.000 Euro und Serien mit bis zu 30.000 Euro. Die Projektentwicklung wird mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert, höchstens 100.000 Euro bei Kino- und Fernsehfilmen und 150.000 Euro bei Serien. Die Beihilfeintensität beträgt grundsätzlich höchstens 50 Prozent, bei europäischen Koproduktionen höchstens 60 Prozent.

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderantrag wird beim FFF Bayern gestellt; das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Über die Förderempfehlung entscheidet ein Vergabeausschuss; die Abwicklung von Darlehen erfolgt über die LfA Förderbank Bayern. Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften; nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter.

Häufige Fragen

Was fördert der FilmFernsehFonds Bayern?
Die Entwicklung, Herstellung, den Verleih und Vertrieb von Kino- und Fernsehfilmen, Serien und anderen audiovisuellen Projekten sowie Kinoprogramme und Kinoinvestitionen.
Wie hoch ist die Förderung für die Stoffentwicklung?
Für fiktionale Kinofilme wird ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen von in der Regel bis zu 30.000 Euro gewährt, für dokumentarische Kinofilme bis zu 20.000 Euro.
Wie viel gibt es für die Projektentwicklung?
Bis zu 70 Prozent der kalkulierten Projektentwicklungskosten, höchstens 100.000 Euro bei Kino- und Fernsehfilmen und 150.000 Euro bei Serien.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften. Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes — Programmprofil
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
  2. [02]
    FilmFernsehFonds Bayern — Förderung
    fff-bayern.dePrimärquelleFilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
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