Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) |
| Förderhöhe | — |
| Finanzierungsanteil | bis 70 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) gewährt Zuwendungen zur Film- und Fernsehförderung, um die künstlerische und kulturelle Qualität der Produktion und die Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft zu stärken. Gefördert werden Stoff- und Projektentwicklung, die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen und -serien, innovative audiovisuelle Vorhaben, Verleih und Vertrieb sowie Kinoprogramme. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Passt Filmförderung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen
Herstellung bzw. Mittelverwendung möglichst in Bayern
Künstlerisch und wirtschaftlich förderwürdiges Projekt
Keine Industrie-, Werbe- oder Imagefilme
Was bekommst du konkret?
Bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen und Anteilfinanzierungen für Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung, Verleih und Vertrieb sowie Kinoprogramme. Die Stoffentwicklung fiktionaler Kinofilme wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert, dokumentarische Kinofilme mit bis zu 20.000 Euro und Serien mit bis zu 30.000 Euro. Die Projektentwicklung wird mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert, höchstens 100.000 Euro bei Kino- und Fernsehfilmen und 150.000 Euro bei Serien. Die Beihilfeintensität beträgt grundsätzlich höchstens 50 Prozent, bei europäischen Koproduktionen höchstens 60 Prozent.
Wie stellst du den Antrag?
Der Förderantrag wird beim FFF Bayern gestellt; das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Über die Förderempfehlung entscheidet ein Vergabeausschuss; die Abwicklung von Darlehen erfolgt über die LfA Förderbank Bayern. Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften; nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter.
Häufige Fragen
Was fördert der FilmFernsehFonds Bayern?
Wie hoch ist die Förderung für die Stoffentwicklung?
Wie viel gibt es für die Projektentwicklung?
Wer ist antragsberechtigt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes — Programmprofilfoerderdatenbank.dePrimärquelleFilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
- [02]FilmFernsehFonds Bayern — Förderungfff-bayern.dePrimärquelleFilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)