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Zuschuss · bis 80 % Land

Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Die Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten des FilmFernsehFonds Bayern unterstützt Unternehmen und Einzelpersonen der Kultur- und Kreativwirtschaft bei Entwicklung, Produktion und Präsentation immersiver VR-, AR- und Mixed-Reality-Projekte. Die Entwicklungsförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, die Produktionsförderung bis zu 300.000 Euro.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Bayern fördert über den FilmFernsehFonds Bayern die Entwicklung, Produktion und Präsentation innovativer, hochwertiger Extended-Realities-Projekte. Dazu zählen Virtual-Reality-, Augmented-Reality-, Mixed-Reality- und immersive Audioprojekte.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie private juristische Personen und Personengesellschaften der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung wurde verstetigt und ist dauerhafter Teil des FFF-Förderangebots.

Die Förderung gliedert sich in drei Module: die Entwicklung vom Konzept bis zum ersten Prototyp, die Produktion sowie die Präsentation auf besonders geeigneten Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen.

Schnell-Check

Passt Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Natürliche oder private juristische Person der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern

Projekt aus dem Bereich Virtual, Augmented oder Mixed Reality bzw. immersiver Audioprojekte

Eigenanteil von mindestens 10 Prozent, davon mindestens 2,5 Prozent Eigenmittel

Beratungsgespräch mit dem Förderreferenten vor der ersten Antragstellung

Antrag innerhalb der Einreichfrist über das Online-Portal gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %300.000 €

Was bekommst du konkret?

Die Entwicklungsförderung beträgt bis zu 80 Prozent der Projektentwicklungskosten, maximal 100.000 Euro pro Projekt. Die Produktion wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen von bis zu 50 Prozent der zuschussfähigen Produktionskosten gefördert, maximal 300.000 Euro pro Projekt. Für die Präsentation werden bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen, in der Regel zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Projekt. Antragsteller bringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ein, davon mindestens 2,5 Prozent aus Eigenmitteln.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten
375.000 €

Förderfähig sind max. 375.000 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten375.000 €
  • Förderfähige Basis375.000 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil75.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch mit dem Förderreferenten führen

    Vor der ersten Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch, persönlich oder digital erforderlich.

  2. 02

    Antrag über das Online-Antragsportal einreichen

    Anträge auf Entwicklungs- oder Produktionsförderung werden über das Online-Antragsportal des FFF Bayern innerhalb der jeweiligen Einreichfristen gestellt.

  3. 03

    Vor dem Vergabeausschuss präsentieren

    Frist- und formgerecht eingegangene Anträge werden am Tag der Fördersitzung vor dem Vergabeausschuss präsentiert.

  4. 04

    Förderentscheidung erhalten

    Der Vergabeausschuss entscheidet auf Grundlage der Unterlagen und des Pitches über die Förderempfehlung.

Häufige Fragen

Wer kann die XR-Förderung des FFF Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie private juristische Personen und Personengesellschaften der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Wie hoch ist die Entwicklungsförderung für XR-Projekte?
Die Entwicklungsförderung beträgt bis zu 80 Prozent der Projektentwicklungskosten, maximal 100.000 Euro pro Projekt. Gefördert wird die Phase vom Konzept bis zum ersten Prototyp.
Wie wird die Produktion von XR-Projekten gefördert?
Die Produktion wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen von bis zu 50 Prozent der zuschussfähigen Produktionskosten gefördert, maximal 300.000 Euro pro Projekt.
Was umfasst die Präsentationsförderung?
Für die Präsentation auf geeigneten Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen werden bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen, in der Regel zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Projekt. Voraussetzung ist eine Einladung zum jeweiligen Event.
Wie und wann kann der Antrag gestellt werden?
Anträge auf Entwicklungs- und Produktionsförderung werden über das Online-Antragsportal innerhalb der jeweils rund zweiwöchigen Einreichfristen gestellt. Vor der ersten Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit dem Förderreferenten erforderlich; Präsentationsanträge sind laufend möglich.
Welche Projekte gelten als Extended Realities?
Als Extended Realities gelten immersive Inhalte für Virtual Reality, Augmented Reality und Mixed Reality sowie immersive Audioprojekte. Gefördert werden innovative, hochwertige und kreative XR-Projekte.

Mehr zu Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten — Offizielle Programmseite
    fff-bayern.dePrimärquelleFilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern)
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