Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm Regionalkultur stärkt Heimat- und Traditionsbewusstsein in Bayern. Gefördert werden Investitionen beim Neubau, Umbau, der Erweiterung oder Sanierung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele, einschließlich Veranstaltungs- und Probenräume sowie Freilichtbühnen. Ebenfalls förderfähig ist der Erwerb eines Gebäudes mit notwendigen Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen, wenn dadurch ein Neubau entbehrlich wird.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Heimatpflegerische Initiative mit überregionalem Bezug
Spielstätte für historisches Heimatschauspiel (Veranstaltungs-/Probenraum oder Freilichtbühne)
Projekt in Bayern ansässig
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Maßnahmebeginn
Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden; die Antragstellung ist vor Maßnahmebeginn erforderlich.
- 02
Überregionaler Bezug
Die Maßnahmen müssen einen überregionalen Bezug haben.
- 03
Höhere Fördersätze möglich
Höhere Fördersätze können bei herausragender Bedeutung und besonderem staatlichem Interesse gewährt werden.
Häufige Fragen
Wer kann eine Förderung erhalten?
Welche Kosten sind förderfähig?
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Regionalkultur – Förderung Spielstätten historischer Heimatschauspiele — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Bayerische Gesetze und Verordnungengesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern