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Zuschuss · bis 40 % Land

Förderung von digitalen Spielen Schleswig-Holstein

Die Förderung von digitalen Spielen ist ein Zuschussprogramm der WTSH im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Games-Branche mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein erhalten bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für die Entwicklung digitaler Spiele, gestaffelt in drei Module von der Konzeptentwicklung über den Prototyp bis zur Produktion.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein)
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Förderquote 40 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Schleswig-Holstein fördert über die WTSH die Entwicklung digitaler Spiele durch kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, den Games-Standort Schleswig-Holstein zu stärken und Entwicklern eine finanzielle Grundlage für einzelne Projektphasen zu geben. Gefördert wird mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung ist in drei Module gegliedert, die einzeln beantragt werden können. Modul 1 (Konzeptentwicklung) wird mit maximal 20.000 Euro bezuschusst, Modul 2 (Prototypentwicklung) mit maximal 100.000 Euro und Modul 3 (Produktion) mit maximal 200.000 Euro. So lässt sich ein Projekt entlang seines Reifegrads unterstützen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als klein gilt ein Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, als mittel eines mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert. Der Antrag muss also gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Zusätzlich muss das geplante digitale Spiel den Kulturtest für digitale Spiele bestehen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Entwicklung eines digitalen Spiels (Konzept, Prototyp oder Produktion)

Projekt hat noch nicht begonnen (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)

Digitales Spiel besteht den Kulturtest für digitale Spiele

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag40 %200.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximale Förderhöhe hängt vom gewählten Modul ab: bis zu 20.000 Euro für die Konzeptentwicklung (Modul 1), bis zu 100.000 Euro für die Prototypentwicklung (Modul 2) und bis zu 200.000 Euro für die Produktion (Modul 3). Die Module können einzeln beantragt werden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung von digitalen Spielen Schleswig-Holstein
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
200.000 €

pro Antrag

Förderquote40%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 200.000 €
  • Dein Eigenanteil300.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Für jedes der drei Module gibt es einen eigenen Antragszugang (Konzept, Prototyp, Produktion). Voraussetzung ist ein mit einem ELSTER-Organisationszertifikat authentifiziertes Servicekonto Business. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden, da bereits begonnene Vorhaben nicht gefördert werden. Bei Rückfragen unterstützt die WTSH als bewilligende Stelle.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für digitale Spiele beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die ein digitales Spiel entwickeln. Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Gefördert wird mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximale Summe richtet sich nach dem Modul: 20.000 Euro für die Konzeptentwicklung, 100.000 Euro für den Prototyp und 200.000 Euro für die Produktion.
Welche Module gibt es und was wird gefördert?
Die Förderung ist in drei Module gegliedert: Modul 1 Konzeptentwicklung (max. 20.000 Euro), Modul 2 Prototypentwicklung (max. 100.000 Euro) und Modul 3 Produktion (max. 200.000 Euro). Jedes Modul kann einzeln beantragt werden.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt. Dafür ist ein Servicekonto Business erforderlich, das mit einem ELSTER-Organisationszertifikat authentifiziert wurde. Für jedes Modul gibt es einen eigenen Antragszugang.
Werden bereits begonnene Projekte gefördert?
Nein. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert. Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss von der Förderung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von digitalen Spielen Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    wtsh.dePrimärquelleWTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung von digitalen Spielen (PDF)
    schleswig-holstein.dePrimärquelleWTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein)
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