Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein) |
| Förderhöhe | bis zu 200.000 € |
| Förderquote | 40 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Schleswig-Holstein fördert über die WTSH die Entwicklung digitaler Spiele durch kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, den Games-Standort Schleswig-Holstein zu stärken und Entwicklern eine finanzielle Grundlage für einzelne Projektphasen zu geben. Gefördert wird mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung ist in drei Module gegliedert, die einzeln beantragt werden können. Modul 1 (Konzeptentwicklung) wird mit maximal 20.000 Euro bezuschusst, Modul 2 (Prototypentwicklung) mit maximal 100.000 Euro und Modul 3 (Produktion) mit maximal 200.000 Euro. So lässt sich ein Projekt entlang seines Reifegrads unterstützen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als klein gilt ein Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, als mittel eines mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert. Der Antrag muss also gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Zusätzlich muss das geplante digitale Spiel den Kulturtest für digitale Spiele bestehen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Entwicklung eines digitalen Spiels (Konzept, Prototyp oder Produktion)
Projekt hat noch nicht begonnen (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
Digitales Spiel besteht den Kulturtest für digitale Spiele
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 200.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximale Förderhöhe hängt vom gewählten Modul ab: bis zu 20.000 Euro für die Konzeptentwicklung (Modul 1), bis zu 100.000 Euro für die Prototypentwicklung (Modul 2) und bis zu 200.000 Euro für die Produktion (Modul 3). Die Module können einzeln beantragt werden.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 500.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten500.000 €
- Förderfähige Basis500.000 €
- Zuschuss– 200.000 €
- Dein Eigenanteil300.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Für jedes der drei Module gibt es einen eigenen Antragszugang (Konzept, Prototyp, Produktion). Voraussetzung ist ein mit einem ELSTER-Organisationszertifikat authentifiziertes Servicekonto Business. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden, da bereits begonnene Vorhaben nicht gefördert werden. Bei Rückfragen unterstützt die WTSH als bewilligende Stelle.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung für digitale Spiele beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Module gibt es und was wird gefördert?
Wie stelle ich den Antrag?
Werden bereits begonnene Projekte gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von digitalen Spielen Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseitewtsh.dePrimärquelleWTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein)
- [02]Richtlinie zur Förderung von digitalen Spielen (PDF)schleswig-holstein.dePrimärquelleWTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein)