Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Land Hessen |
| Förderhöhe | bis zu 50.000 € |
| Förderquote | bis 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Land Hessen fördert Unternehmen, Gründer der Computerspielbranche und Hochschulabsolventen aus diesem Bereich mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, insbesondere von Serious Games, die Bildung, Gesundheitsförderung, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit oder verwandte Ziele wie Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung oder Stadtplanung verfolgen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, mindestens ein spielbares Level oder Modul sowie die Weiterentwicklung von Spielen im frühen Entwicklungsstadium (Alpha-/Beta-Version) bis zur Marktreife.
Passt Förderung von Computer- und Videospielen zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sitz bzw. Wohnort in Hessen |
| Unternehmen (insbesondere KMU), Gründer der Computerspielbranche oder Hochschulabsolvent aus diesem Bereich |
| Nachweis fachlicher Qualifikation zur Spieleentwicklung |
| Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 20.000 Euro |
| Spiel verfolgt Bildungs-, Gesundheits- oder Nachhaltigkeitszweck (Serious Game) |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 50.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Erstellung marktfähiger Konzepte, mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls sowie die Weiterentwicklung von Computerspielen bis zur Marktreife.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 83.333 €
pro Antrag
- Gesamtkosten83.333 €
- Förderfähige Basis83.333 €
- Zuschuss– 50.000 €
- Dein Eigenanteil33.333 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Derzeit keine Antragstellung möglich: Die WIBank schreibt auf der Programmseite: „Der Förderaufruf des aktuellen Jahres ist beendet. Zurzeit ist keine Antragstellung möglich.“ Der sechste Aufruf hatte die Einreichfrist 18.05.2026. Das folgende Verfahren gilt für den nächsten Förderaufruf.
Der Projektantrag ist vor Beginn des Vorhabens vollständig mit allen Anlagen in elektronischer Form an computerspielfoerderung@wibank.de bei der WIBank einzureichen und muss bis zum jeweiligen Einreichtermin eingegangen sein. Er enthält unter anderem Qualifikationsnachweise (Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen), eine Erklärung über Urheberrechte, ein Exposé, Skizzen zum Look, die Konzeption, die Verwertungsidee sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan; die Finanzierung muss bis auf den beantragten Landeszuschuss bei Antragstellung gesichert sein. Über die Zuwendung entscheidet eine Fachjury, die WIBank prüft und bescheidet die Anträge abschließend. Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid wirksam geworden ist.
Häufige Fragen
Was wird bei der Förderung von Computer- und Videospielen in Hessen gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für Computer- und Videospiele in Hessen?
Wer ist antragsberechtigt für die Games-Förderung in Hessen?
Was wird nicht gefördert?
Kann ich derzeit einen Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Kreativ- und Gamesförderung – WIBank Hessenwibank.dePrimärquelleLand Hessen
- [02]Hessische Landesregierung – Games-Förderung (2025)hessen.dePrimärquelleLand Hessen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.