Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Film- und Medienstiftung NRW |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW richtet sich an Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder immersive Inhalte produzieren und ihr Projekt bis zur Marktreife realisieren möchten. Gefördert werden Computer- und Videospiele sowie immersive und interaktive Inhalte aus den Bereichen Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR), Web und Mobile.
Die Förderung ist mehrstufig und umfasst die Frühphase (Konzept und erster Prototyp), die Vertical-Slice-Entwicklung, die Produktion sowie die Präsentation von Projekten. Je nach Förderphase können Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Fördermittel können grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern nationale und europäische Beihilfevorgaben eingehalten werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit entsprechender glaubhafter Ansiedlungsabsicht. Ohne bestehenden oder glaubhaft geplanten Unternehmensstandort in Nordrhein-Westfalen ist kein Antrag möglich. Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie ein Unternehmen oder eine gewerbetreibende Person? |
| Haben Sie Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder eine glaubhafte Ansiedlungsabsicht dort? |
| Produzieren Sie ein digitales Spiel oder einen immersiven bzw. interaktiven Inhalt (VR, AR, Web, Mobile)? |
| Haben Sie vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Stiftung geführt? |
Was bekommst du konkret?
Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten, je nach Förderphase. Die Förderung umfasst die Frühphase (Konzept und erster Prototyp), die Vertical-Slice-Entwicklung, die Produktion und die Präsentation von Projekten. Welche Quote in welcher Phase gilt, nennt die Seite nicht. Die Fördermittel können grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern nationale und europäische Beihilfevorgaben eingehalten werden.
Wie stellst du den Antrag?
Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten der Film- und Medienstiftung NRW erforderlich; den Termin vereinbaren Sie über die Programmseite. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Beratungsgespräch abgestimmt. Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung der Stiftung. Eine feste Antragsfrist nennt die Seite nicht.
Häufige Fragen
Wer kann die Games-Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW beantragen?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Projektphasen werden gefördert?
Brauche ich vor dem Antrag ein Beratungsgespräch?
Wer entscheidet über die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Digitale Spiele und immersive Inhalte – Produktion (Film- und Medienstiftung NRW) — Offizielle Programmseitefilmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW
- [02]Film- und Medienstiftung NRWfilmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.