BundesBonus
Zuschuss Land

Digitale Spiele und immersive Inhalte – Produktion (Film- und Medienstiftung NRW)

Die Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder immersive Inhalte aus den Bereichen VR, AR, Web und Mobile bis zur Marktreife produzieren. Je nach Förderphase sind Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Voraussetzung sind Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder eine glaubhafte Ansiedlungsabsicht sowie ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor der Antragstellung.

Fördergeber
Film- und Medienstiftung NRW

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Film- und Medienstiftung NRW
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW richtet sich an Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder immersive Inhalte produzieren und ihr Projekt bis zur Marktreife realisieren möchten. Gefördert werden Computer- und Videospiele sowie immersive und interaktive Inhalte aus den Bereichen Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR), Web und Mobile.

Die Förderung ist mehrstufig und umfasst die Frühphase (Konzept und erster Prototyp), die Vertical-Slice-Entwicklung, die Produktion sowie die Präsentation von Projekten. Je nach Förderphase können Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Fördermittel können grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern nationale und europäische Beihilfevorgaben eingehalten werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit entsprechender glaubhafter Ansiedlungsabsicht. Ohne bestehenden oder glaubhaft geplanten Unternehmensstandort in Nordrhein-Westfalen ist kein Antrag möglich. Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW.

Schnell-Check

Passt Digitale Spiele und immersive Inhalte zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie ein Unternehmen oder eine gewerbetreibende Person?
Haben Sie Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder eine glaubhafte Ansiedlungsabsicht dort?
Produzieren Sie ein digitales Spiel oder einen immersiven bzw. interaktiven Inhalt (VR, AR, Web, Mobile)?
Haben Sie vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Stiftung geführt?

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten, je nach Förderphase. Die Förderung umfasst die Frühphase (Konzept und erster Prototyp), die Vertical-Slice-Entwicklung, die Produktion und die Präsentation von Projekten. Welche Quote in welcher Phase gilt, nennt die Seite nicht. Die Fördermittel können grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern nationale und europäische Beihilfevorgaben eingehalten werden.

Wie stellst du den Antrag?

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten der Film- und Medienstiftung NRW erforderlich; den Termin vereinbaren Sie über die Programmseite. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Beratungsgespräch abgestimmt. Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung der Stiftung. Eine feste Antragsfrist nennt die Seite nicht.

Häufige Fragen

Wer kann die Games-Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit entsprechender glaubhafter Ansiedlungsabsicht, die digitale Spiele oder immersive Inhalte produzieren.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Förderphase können Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Fördermittel können grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern die nationalen und europäischen Beihilfevorgaben eingehalten werden.
Welche Projektphasen werden gefördert?
Die Förderung umfasst die Frühphase mit Konzept und erstem Prototyp, die Vertical-Slice-Entwicklung, die Produktion sowie die Präsentation von Projekten. Gefördert werden Computer- und Videospiele sowie immersive Inhalte aus VR, AR, Web und Mobile.
Brauche ich vor dem Antrag ein Beratungsgespräch?
Ja, vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten erforderlich. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden in diesem Gespräch abgestimmt.
Wer entscheidet über die Förderung?
Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW.

Mehr zu Digitale Spiele und immersive Inhalte und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Film- und Medienstiftung NRW
    filmstiftung.dePrimärquelleFilm- und Medienstiftung NRW

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken