Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 500 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs sowie kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen – jeweils mit Sitz der Organisation oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Nicht gefördert werden Parteiveranstaltungen sowie künstlerische Veranstaltungen mit diskriminierenden Inhalten.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens
Veranstaltung ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig
Veranstaltung ist bis zum 31.12.2026 abgeschlossen
Keine weitere Förderung von EU, Bund oder Land für dieselbe Veranstaltung
Ausgaben für die Veranstaltung betragen mindestens 500 €
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von 500 € je Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe, höchstens einmal pro Jahr. Der Kultur-Scheck ist ein Festbetrag und keine anteilige Kostenerstattung; die Ausgaben für die Veranstaltung müssen mindestens 500 € betragen.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird digital spätestens vier Wochen nach Durchführung der Veranstaltung im Online-Portal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Anders als bei den meisten Förderungen ist der Antrag also erst nach der Veranstaltung einzureichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kultur-Scheck?
Wer kann Kultur-Schecks beantragen?
Bis wann muss die Veranstaltung stattfinden?
Wann wird der Antrag gestellt?
Was wird nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.