BundesBonus
Zuschuss · bis 500 € Land Aktuell bis 31.12.2026

Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen fördert das Land kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen im ländlichen Raum. Träger mit Sitz oder Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum erhalten einen pauschalen Zuschuss von 500 €, höchstens einmal pro Jahr. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 500 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs sowie kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen – jeweils mit Sitz der Organisation oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Nicht gefördert werden Parteiveranstaltungen sowie künstlerische Veranstaltungen mit diskriminierenden Inhalten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens

Veranstaltung ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig

Veranstaltung ist bis zum 31.12.2026 abgeschlossen

Keine weitere Förderung von EU, Bund oder Land für dieselbe Veranstaltung

Ausgaben für die Veranstaltung betragen mindestens 500 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von 500 € je Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe, höchstens einmal pro Jahr. Der Kultur-Scheck ist ein Festbetrag und keine anteilige Kostenerstattung; die Ausgaben für die Veranstaltung müssen mindestens 500 € betragen.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird digital spätestens vier Wochen nach Durchführung der Veranstaltung im Online-Portal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Anders als bei den meisten Förderungen ist der Antrag also erst nach der Veranstaltung einzureichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kultur-Scheck?
Der Zuschuss beträgt 500 € und kann höchstens einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben für die Veranstaltung mindestens 500 € betragen.
Wer kann Kultur-Schecks beantragen?
Juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs sowie kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit rechtsfähiger Trägerstruktur – jeweils mit Sitz oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Bis wann muss die Veranstaltung stattfinden?
Die Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe ist bis zum 31.12.2026 abgeschlossen.
Wann wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird digital spätestens vier Wochen nach Durchführung der Veranstaltung im Online-Portal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.
Was wird nicht gefördert?
Parteiveranstaltungen sowie künstlerische Veranstaltungen oder Projekte mit diskriminierenden Inhalten, etwa der Herabwürdigung von Menschen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben, politischer Anschauung oder Behinderung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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