Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderung Folgevorhaben Deutscher Filmpreis unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Filmproduzenten, deren Projekte beim Deutschen Filmpreis nominiert wurden oder eine Auszeichnung erhalten haben. Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie der Herstellungsfirma zuerkannt. Bei Auszeichnungen mit Gold, Silber oder Bronze stehen 10 Prozent der jeweiligen Prämie der Regie zu. Bei innerdeutschen Gemeinschaftsproduktionen werden die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zuerkannt; bei internationalen Koproduktionen ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen oder Firmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassung in Deutschland. Filme mit Hochschulbeteiligung gehen ausschließlich an die Produzentin oder den Produzenten. Mit den Filmpreismitteln dürfen bis zu vier Folgeprojekte realisiert werden.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis
Geplanter Film mindestens 79 Minuten lang (Kinderfilm 59 Minuten)
Vorhaben hat noch nicht begonnen
Vorhaben mit deutscher kultureller Prägung
Eigenanteil von mindestens 5 Prozent
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis erhalten
Voraussetzung ist die Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Antragsfrist: innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Auszeichnungsjahres.
- 02
Unterlagen vorbereiten
Für Filmherstellung: Drehbuch, Stabliste, Finanzierungsplan, Vorkalkulation, Verleihvertrag, BAFA-Projektbescheinigung, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
- 03
Online-Antrag beim Bundesportal einreichen
Antrag elektronisch über verwaltung.bund.de stellen. ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Dokumente als PDF (max. 10 MB) hochladen. Mindestens 6 Wochen vor Vorhabenbeginn einreichen.
- 04
Prüfung durch FFA und Zuwendungsbescheid abwarten
Die Filmförderungsanstalt (FFA) prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid. Bearbeitungsdauer: 4–6 Wochen. Ggf. werden weitere Unterlagen angefordert.
Häufige Fragen
Wer kann Folgevorhaben-Mittel beantragen?
Wie viele Folgeprojekte sind mit den Filmpreismitteln möglich?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Welche Voraussetzungen gelten für den geförderten Film?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Folgevorhaben Deutscher Filmpreis — Offizielle Programmseitefoerderdatenbank.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- [02]BKM Kulturelle Filmförderungkulturstaatsminister.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- [03]Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundesffa.deRechtsgrundlageBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)