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Zuschuss Bund

Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wer beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, kann bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Mittel für Folgevorhaben beantragen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss kann für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte eingesetzt werden. Mit den Filmpreismitteln dürfen bis zu vier Folgeprojekte realisiert werden.

Zuständig
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderung Folgevorhaben Deutscher Filmpreis unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Filmproduzenten, deren Projekte beim Deutschen Filmpreis nominiert wurden oder eine Auszeichnung erhalten haben. Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie der Herstellungsfirma zuerkannt. Bei Auszeichnungen mit Gold, Silber oder Bronze stehen 10 Prozent der jeweiligen Prämie der Regie zu. Bei innerdeutschen Gemeinschaftsproduktionen werden die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zuerkannt; bei internationalen Koproduktionen ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen oder Firmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassung in Deutschland. Filme mit Hochschulbeteiligung gehen ausschließlich an die Produzentin oder den Produzenten. Mit den Filmpreismitteln dürfen bis zu vier Folgeprojekte realisiert werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis

Geplanter Film mindestens 79 Minuten lang (Kinderfilm 59 Minuten)

Vorhaben hat noch nicht begonnen

Vorhaben mit deutscher kultureller Prägung

Eigenanteil von mindestens 5 Prozent

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis erhalten

    Voraussetzung ist die Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Filmpreis. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Antragsfrist: innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Auszeichnungsjahres.

  2. 02

    Unterlagen vorbereiten

    Für Filmherstellung: Drehbuch, Stabliste, Finanzierungsplan, Vorkalkulation, Verleihvertrag, BAFA-Projektbescheinigung, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.

  3. 03

    Online-Antrag beim Bundesportal einreichen

    Antrag elektronisch über verwaltung.bund.de stellen. ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Dokumente als PDF (max. 10 MB) hochladen. Mindestens 6 Wochen vor Vorhabenbeginn einreichen.

  4. 04

    Prüfung durch FFA und Zuwendungsbescheid abwarten

    Die Filmförderungsanstalt (FFA) prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid. Bearbeitungsdauer: 4–6 Wochen. Ggf. werden weitere Unterlagen angefordert.

Häufige Fragen

Wer kann Folgevorhaben-Mittel beantragen?
Antragsberechtigt sind Filmproduzenten, deren Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat. Bei Nominierung erhält die Herstellungsfirma die komplette Prämie, bei Auszeichnung stehen 10 Prozent der Regie zu.
Wie viele Folgeprojekte sind mit den Filmpreismitteln möglich?
Mit den Filmpreismitteln dürfen bis zu vier Projekte realisiert werden – sowohl Herstellung als auch Vorbereitung neuer Filmvorhaben.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem die Prämie zuerkannt wurde. Spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag eingereicht sein.
Welche Voraussetzungen gelten für den geförderten Film?
Der Film muss eine deutsche kulturelle Prägung haben, mindestens 79 Minuten (Kinderfilm 59 Minuten) lang sein, einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent vorweisen und eine reguläre Kinoerstauswertung an sieben aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland sicherstellen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Folgevorhaben Deutscher Filmpreis — Offizielle Programmseite
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  2. [02]
    BKM Kulturelle Filmförderung
    kulturstaatsminister.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  3. [03]
    Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
    ffa.deRechtsgrundlageBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)