BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Land

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) — Kultur- und Kreativwirtschaft

Das Land Hessen fördert mit der Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching für kleine und mittlere Unternehmen. Zuwendungsempfänger sind Kammern und Verbände, die die Beratung von Gründern und Unternehmen in Hessen anbieten.

Zuständig
Land Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen (WIBank)
Förderhöhe
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen und der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen für Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching. Gegenstand der Förderung sind Gründungs- und Betriebsberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen. Förderfähig sind unter anderem Existenzgründungsberatungen, Beratungen zu Unternehmensübergaben, Designberatungen, Perspektivenberatungen, Beratungen zur Digitalisierung sowie Coaching zur Unternehmensnachfolge. Die Beratungen können als Einzel- oder Gruppenberatung erfolgen. Als Gruppenberatung gilt die gemeinsame Beratung von mindestens drei Gründungsinteressierten, Existenzgründenden oder Unternehmen.

Schnell-Check

Passt Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) — Kultur- und Kreativwirtschaft zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Antrag vor Beginn der Beratungsmaßnahme

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu richten. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Standort Kassel. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, die in Hessen die Beratung von Unternehmen und Existenzgründern anbieten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderquote der GuM in Hessen?
Die Höhe der Gesamtzuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Honorare externer Berater gelten je nach Beratungsart maximal 75 Prozent bzw. 600 Euro oder maximal 50 Prozent bzw. 400 Euro pro ganzem Beratungstagewerk.
Wie viele Beratungstagewerke werden gefördert?
Je Kalenderjahr und beratenem Gründungsinteressierten, Gründenden oder Unternehmen sind insgesamt bis zu 15 Beratungstagewerke förderfähig. Erstberatungen werden dabei nicht angerechnet.
Wer stellt den Antrag und wo?
Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände sowie Institutionen, die in Hessen die Beratung von Unternehmen und Existenzgründern anbieten. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Kassel zu richten.

Mehr zu Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) — Kultur- und Kreativwirtschaft und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken