Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen (WIBank) |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen und der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen für Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching. Gegenstand der Förderung sind Gründungs- und Betriebsberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen. Förderfähig sind unter anderem Existenzgründungsberatungen, Beratungen zu Unternehmensübergaben, Designberatungen, Perspektivenberatungen, Beratungen zur Digitalisierung sowie Coaching zur Unternehmensnachfolge. Die Beratungen können als Einzel- oder Gruppenberatung erfolgen. Als Gruppenberatung gilt die gemeinsame Beratung von mindestens drei Gründungsinteressierten, Existenzgründenden oder Unternehmen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Antrag vor Beginn der Beratungsmaßnahme
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Honoraren für freiberufliche oder gewerbliche Beratungsunternehmen beträgt die Zuwendung bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen und PIUS-Beratungen maximal 75 Prozent bzw. 600 Euro pro ganzem Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 Prozent bzw. 400 Euro pro ganzem Beratungstagewerk. Je Kalenderjahr und beratenem Unternehmen sind bis zu 15 Beratungstagewerke förderfähig.
Wie stellst du den Antrag?
Aktueller Hinweis: Die aktuelle Einreichungsfrist ist nach Angaben der HA Hessen Agentur abgelaufen; derzeit können keine Anträge eingereicht werden. Die Förderstelle kündigt an, über eine erneute Einreichungsmöglichkeit auf der Programmseite zu informieren.
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu richten. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Standort Kassel. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, die in Hessen die Beratung von Unternehmen und Existenzgründern anbieten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderquote der GuM in Hessen?
Wie viele Beratungstagewerke werden gefördert?
Wer stellt den Antrag und wo?
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