Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen (WIBank) |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen und der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen für Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching. Gegenstand der Förderung sind Gründungs- und Betriebsberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen. Förderfähig sind unter anderem Existenzgründungsberatungen, Beratungen zu Unternehmensübergaben, Designberatungen, Perspektivenberatungen, Beratungen zur Digitalisierung sowie Coaching zur Unternehmensnachfolge. Die Beratungen können als Einzel- oder Gruppenberatung erfolgen. Als Gruppenberatung gilt die gemeinsame Beratung von mindestens drei Gründungsinteressierten, Existenzgründenden oder Unternehmen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Antrag vor Beginn der Beratungsmaßnahme
Wie stellst du den Antrag?
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu richten. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Standort Kassel. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, die in Hessen die Beratung von Unternehmen und Existenzgründern anbieten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderquote der GuM in Hessen?
Wie viele Beratungstagewerke werden gefördert?
Wer stellt den Antrag und wo?
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