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Zuschuss · bis 10.000 € Land

Beratungsförderung für KMU Bremen

Das Land Bremen bezuschusst Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer. Gefördert werden 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten, je nach Beratungsart bis zu 7.000, 2.800 oder 10.000 Euro. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und den Erfolg von Existenzgründungen zu stärken.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freie Hansestadt Bremen (Senator für Wirtschaft und Häfen)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freie Hansestadt Bremen (Senator für Wirtschaft und Häfen)
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der Senator für Wirtschaft und Häfen fördert Unternehmensberatungen als Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im Land Bremen. Gefördert werden allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen und Existenzfestigungsberatungen. Die Durchführung erfolgt über die RKW Bremen GmbH.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftsnaher Freier Beruf oder Existenzgründer mit Sitz im Land Bremen

Antrag vor Beauftragung der Beratung bei der RKW Bremen gestellt

Beratung durch qualifizierten, hauptberuflichen Unternehmensberater

Keine andere Förderung derselben Beratung; De-minimis-Grenze von 100.000 Euro beachtet

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zu den Beratungskosten als Anteilsfinanzierung, jeweils bis zu einem Tagewerksatz von 700 Euro: bei allgemeiner Beratung bis zu 50 Prozent, maximal 7.000 Euro; bei Existenzgründungsberatung bis zu 80 Prozent, maximal 2.800 Euro; bei Existenzfestigungsberatung bis zu 80 Prozent, maximal 10.000 Euro. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beauftragung der Beratung bei der RKW Bremen GmbH einzureichen. Die RKW prüft den Beratungsbedarf, vermittelt geeignete Berater und leitet den Antrag an die beliehenen Gesellschaften weiter. Als Verwendungsnachweis sind der Beratungsbericht und die Rechnungen vorzulegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beratungsförderung in Bremen?
Bei allgemeinen Beratungen werden bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal 7.000 Euro. Bei Existenzgründungsberatungen sind es bis zu 80 Prozent, maximal 2.800 Euro, und bei Existenzfestigungsberatungen bis zu 80 Prozent, maximal 10.000 Euro. Der anrechenbare Tagewerksatz liegt bei 700 Euro.
Wer kann die Beratungsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen sowie Existenzgründer, die sich in Bremen selbständig machen wollen. Ausgenommen sind unter anderem rechts- und wirtschaftsberatende Berufe.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist vor Beauftragung der Beratung bei der RKW Bremen GmbH einzureichen. Die RKW klärt den Beratungsbedarf, sucht in Absprache mit dem Unternehmen geeignete Berater und leitet den Antrag an die beliehenen Gesellschaften weiter, die über die Zuwendung entscheiden.
Welche Beratungen werden nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Beratungen, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits von anderer Seite gefördert werden. Die Förderung ergeht als De-minimis-Beihilfe; der Gesamtwert aller De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren darf 100.000 Euro nicht überschreiten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Beratungsförderung für KMU Bremen — Offizielle Programmseite
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFreie Hansestadt Bremen (Senator für Wirtschaft und Häfen)
  2. [02]
    RKW Bremen – Beratungsförderung
    rkw-bremen.dePrimärquelleFreie Hansestadt Bremen (Senator für Wirtschaft und Häfen)
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