Auf einen Blick
| Förderart | Beteiligung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen sowie zum Erhalt und Ausbau der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen und Beteiligungskapital. Gefördert werden Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching, Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss). Die Beratung soll zur Wissensvermittlung und Steigerung der Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Fragen der Unternehmensführung beitragen. Förderfähig sind unter anderem Erstberatungen, Existenzgründungsberatungen, Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben, Designberatungen, PIUS-Beratungen, Digitalisierungsberatungen sowie Nachfolge-Coachings.
Passt Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Kalenderjahr und beratenem Unternehmen sind bis zu 15 Beratungstagewerke förderfähig. Bei Existenzgründungs-, Perspektiv- und PIUS-Beratungen beträgt die Zuwendung für Honorare freiberuflicher Beratender maximal 75 Prozent bzw. 600 Euro pro ganzem Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 Prozent bzw. 400 Euro pro Beratungstagewerk.
Wie stellst du den Antrag?
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als Bewilligungsbehörde zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Der Antrag muss unter anderem Projektbezeichnung, Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie die Höhe der beantragten Zuwendung enthalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderquote?
Wie viele Beratungstagewerke sind förderfähig?
Wer ist die Bewilligungsbehörde?
Welche Beratungen sind förderfähig?
Service · Buchhaltung
Empfehlung von BundesBonus
Buchhaltung von Anfang an sauber aufsetzen
Mit der Förderung beginnt die Selbständigkeit — und mit ihr EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Belegpflicht. Lexware Office erledigt das automatisiert und bleibt bezahlbar (ab ca. 11 €/Monat).
Lexware Office testenMehr zu Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen — Offizielle Programmseitebmh-hessen.dePrimärquelleLand Hessen
- [02]Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) – Bewilligungsbehördewibank.dePrimärquelleLand Hessen