BundesBonus
Beteiligung Land

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen

Das Land Hessen fördert im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen, Coaching sowie Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen. Ziel ist die Stärkung der Gründungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in Hessen.

Max. Beteiligung
500.000 €
pro Vorhaben
Zuständig
Land Hessen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen sowie zum Erhalt und Ausbau der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen und Beteiligungskapital. Gefördert werden Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching, Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss). Die Beratung soll zur Wissensvermittlung und Steigerung der Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Fragen der Unternehmensführung beitragen. Förderfähig sind unter anderem Erstberatungen, Existenzgründungsberatungen, Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben, Designberatungen, PIUS-Beratungen, Digitalisierungsberatungen sowie Nachfolge-Coachings.

Schnell-Check

Passt Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als Bewilligungsbehörde zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Der Antrag muss unter anderem Projektbezeichnung, Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie die Höhe der beantragten Zuwendung enthalten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderquote?
Die Höhe der Gesamtzuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Honorare freiberuflicher Beratender gelten abweichende Sätze von maximal 75 Prozent bzw. 600 Euro oder 50 Prozent bzw. 400 Euro pro Beratungstagewerk.
Wie viele Beratungstagewerke sind förderfähig?
Je Kalenderjahr und beratenem Gründungsinteressierten, Gründenden oder Unternehmen sind insgesamt bis zu 15 Beratungstagewerke förderfähig. Erstberatungen werden dabei nicht mitgezählt.
Wer ist die Bewilligungsbehörde?
Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Standort Kassel. Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme dorthin zu richten.
Welche Beratungen sind förderfähig?
Förderfähig sind unter anderem Erstberatungen, Existenzgründungsberatungen, Beratungen zu Unternehmensübergaben, Designberatungen, PIUS-Beratungen, Digitalisierungsberatungen, Perspektivenberatungen sowie Coaching und Nachfolge-Coaching.

Mehr zu Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken