Auf einen Blick
| Förderart | Beteiligung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen sowie zum Erhalt und Ausbau der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen und Beteiligungskapital. Gefördert werden Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching, Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss). Die Beratung soll zur Wissensvermittlung und Steigerung der Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Fragen der Unternehmensführung beitragen. Förderfähig sind unter anderem Erstberatungen, Existenzgründungsberatungen, Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben, Designberatungen, PIUS-Beratungen, Digitalisierungsberatungen sowie Nachfolge-Coachings.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Wie stellst du den Antrag?
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als Bewilligungsbehörde zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Der Antrag muss unter anderem Projektbezeichnung, Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie die Höhe der beantragten Zuwendung enthalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderquote?
Wie viele Beratungstagewerke sind förderfähig?
Wer ist die Bewilligungsbehörde?
Welche Beratungen sind förderfähig?
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