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Zuschuss · bis 90 % Land

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft

Im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) fördert das Land Hessen Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der unternehmerischen Qualifikation. Ziel ist es, Gründergeist und Unternehmertum in Hessen zu stärken.

Zuständig
Land Hessen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen sowie zum Erhalt und Ausbau der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen. Die Förderung von Projekten soll durch Sensibilisierung, Vernetzung sowie Wissensvermittlung von Gründern und KMU dazu beitragen, den Gründergeist und das Unternehmertum in Hessen zu stärken. Die Richtlinie umfasst neben diesen Projekten auch Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching, Förderungen von Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss). Die Beratung soll zur Wissensvermittlung und Steigerung der Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Fragen der Unternehmensführung beitragen und die Gründungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit steigern.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Niederlassung in Hessen

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Gründer

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Kalenderjahr und beratenem Unternehmen sind bis zu 15 Beratungstagewerke förderfähig. Bei Existenzgründungs-, Perspektiv- und PIUS-Beratungen beträgt die Zuwendung für Honorare freiberuflicher Beratender maximal 75 Prozent bzw. 600 Euro pro ganzem Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 Prozent bzw. 400 Euro pro Beratungstagewerk.

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als Bewilligungsbehörde zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Der Antrag muss unter anderem Projektbezeichnung, Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie die Höhe der beantragten Zuwendung enthalten.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die durch Sensibilisierung, Vernetzung und Wissensvermittlung von Gründern und KMU dazu beitragen, den Gründergeist und das Unternehmertum in Hessen zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die unternehmerische Qualifikation zu verbessern.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Höhe der Gesamtzuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Honorare freiberuflicher Beratender gelten abweichende Sätze von maximal 75 Prozent bzw. 600 Euro oder 50 Prozent bzw. 400 Euro pro Beratungstagewerk.
Wer ist die Bewilligungsbehörde?
Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Standort Kassel. Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme dorthin zu richten.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind unter anderem Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände sowie Institutionen, die in Hessen landesweit die fachlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern anbieten.

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