Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen (WIBank) |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen sowie zum Erhalt und Ausbau der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen beziehungsweise Beteiligungskapital. Die Richtlinie umfasst Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching, Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft und unternehmerischen Qualifikation, Förderungen von Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss). Gegenstand der Beratungsförderung sind Gründungs- und Betriebsberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen. Die Beratungen können als Einzel- oder Gruppenberatung erfolgen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Honoraren für externe Berater beträgt die Zuwendung bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen und PIUS-Beratungen maximal 75 Prozent bzw. 600 Euro pro ganzem Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 Prozent bzw. 400 Euro pro ganzem Beratungstagewerk. Je Kalenderjahr und beratenem Unternehmen sind bis zu 15 Beratungstagewerke förderfähig. Ergänzend stehen Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen und ein DIGI-Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Wie stellst du den Antrag?
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu richten. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Standort Kassel. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Antragsberechtigt für die Beratungsförderung sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, die in Hessen die Beratung von Unternehmen und Existenzgründern anbieten.
Häufige Fragen
Was wird über die GuM-Richtlinie gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss bei der Beratungsförderung?
Wer ist Bewilligungsbehörde?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM)wibank.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und Ländlichen Raum
- [02]Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) — Bewilligungsbehördewibank.dePrimärquelleLand Hessen (WIBank)