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Zuschuss Bund

Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis

Wer beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert wird oder eine Auszeichnung gewinnt, kann bei der BKM Filmpreismittel für Folgevorhaben beantragen. Die Mittel können für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis 30 Minuten oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten verwendet werden. Diese finanzielle Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.

Zuständig
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kurzfilm-Produzenten, deren Werke beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert wurden oder eine Auszeichnung erhalten haben. Die zuerkannten Filmpreismittel dürfen für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung des Folgewerks und seine Eignung für die öffentliche Aufführung in Kinos oder auf Filmfestivals. Bei programmfüllenden Filmen muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein. Die finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis

Geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang

Erhebliche deutsche kulturelle Prägung

Eignung für Kinos oder Filmfestivals

Vorhaben hat noch nicht begonnen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis erhalten

    Voraussetzung ist die Nominierung oder eine Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

  2. 02

    Unterlagen zusammenstellen

    Für Herstellung: Kurzbeschreibung, Drehbuch/Treatment, Moodboard, Stabliste, Finanzierungsplan, Vorkalkulation, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, vorläufige BAFA-Projektbescheinigung. Für Vorbereitung: Exposé/Treatment/Ideenskizze, Zeitplan, Finanzierungsplan.

  3. 03

    Online-Antrag beim Bundesportal einreichen

    Antrag elektronisch auf verwaltung.bund.de stellen. ELSTER-Organisationszertifikat oder elektronisches Ausweisdokument erforderlich. Dokumente als PDF (max. 10 MB) hochladen.

  4. 04

    Frist einhalten und Bearbeitungszeit abwarten

    Antrag spätestens 6 Wochen vor Vorhabenbeginn bei der BKM einreichen (Referat K 35). Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.

Häufige Fragen

Welche Filme können mit den Kurzfilmpreismitteln finanziert werden?
Die Filmpreismittel dürfen für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwendet werden. In Ausnahmefällen sind auch mittellange Filme möglich.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Nein. Die finanzielle Förderung als Folgevorhaben des Deutschen Kurzfilmpreises ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag online beim BKM über das Bundesportal verwaltung.bund.de eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs Wochen.
Welche Voraussetzungen gelten für den geförderten Film?
Der Film muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben und für die öffentliche Aufführung in Kinos oder auf Filmfestivals geeignet sein. Bei programmfüllenden Filmen muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein und es darf noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen worden sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis — Offizielle Programmseite
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  2. [02]
    BKM Kulturelle Filmförderung
    kulturstaatsminister.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  3. [03]
    Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
    ffa.deRechtsgrundlageBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)