Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kurzfilm-Produzenten, deren Werke beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert wurden oder eine Auszeichnung erhalten haben. Die zuerkannten Filmpreismittel dürfen für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung des Folgewerks und seine Eignung für die öffentliche Aufführung in Kinos oder auf Filmfestivals. Bei programmfüllenden Filmen muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein. Die finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis
Geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang
Erhebliche deutsche kulturelle Prägung
Eignung für Kinos oder Filmfestivals
Vorhaben hat noch nicht begonnen
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis erhalten
Voraussetzung ist die Nominierung oder eine Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
- 02
Unterlagen zusammenstellen
Für Herstellung: Kurzbeschreibung, Drehbuch/Treatment, Moodboard, Stabliste, Finanzierungsplan, Vorkalkulation, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, vorläufige BAFA-Projektbescheinigung. Für Vorbereitung: Exposé/Treatment/Ideenskizze, Zeitplan, Finanzierungsplan.
- 03
Online-Antrag beim Bundesportal einreichen
Antrag elektronisch auf verwaltung.bund.de stellen. ELSTER-Organisationszertifikat oder elektronisches Ausweisdokument erforderlich. Dokumente als PDF (max. 10 MB) hochladen.
- 04
Frist einhalten und Bearbeitungszeit abwarten
Antrag spätestens 6 Wochen vor Vorhabenbeginn bei der BKM einreichen (Referat K 35). Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.
Häufige Fragen
Welche Filme können mit den Kurzfilmpreismitteln finanziert werden?
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Welche Voraussetzungen gelten für den geförderten Film?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis — Offizielle Programmseitefoerderdatenbank.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- [02]BKM Kulturelle Filmförderungkulturstaatsminister.dePrimärquelleBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- [03]Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundesffa.deRechtsgrundlageBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)