Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
| Förderhöhe | bis zu 1 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die kulturelle Filmförderung des Bundes unterstützt den deutschen Film und die Filmwirtschaft mit Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Produzenten, Hersteller, Regisseure, Autoren und Filmverleihunternehmen. Die Förderung ist jurybasiert und wird für Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilme einschließlich Animations- und Experimentalfilme sowie hybride Formen gewährt. Förderbereiche sind die Entwicklungsförderung mit Treatment-, Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung für programmfüllende Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilme, die Produktionsförderung für Spielfilme, Dokumentarfilme, Kinderfilme und Kurzfilme sowie die Verleihförderung. Voraussetzung ist ein deutscher Film mit Originalsprache Deutsch oder mit deutscher beziehungsweise EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigkeit der Regie. Die reguläre Kino-Erstauswertung muss in Deutschland stattfinden.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigung: Filmhersteller
Antragsberechtigt sind Filmhersteller (Produzenten) mit Sitz in Deutschland, die eine mehrheitlich deutsche Koproduktion realisieren. Bei Entwicklungsförderung (Treatment, Drehbuch) können auch Autoren und Regisseure antragsberechtigt sein. Filmverleiher sind für die Verleihförderung antragsberechtigt.
Mehrheitlich deutsche Produktion
Das geförderte Projekt muss eine mehrheitlich deutsch finanzierte Produktion sein. Koproduktionen mit ausländischen Partnern sind zulässig, sofern der deutsche Anteil überwiegt. Der Film muss in Deutschland regulär im Kino ausgewertet werden.
Reguläre Kinoauswertung in Deutschland
Geförderte Produktionen müssen regulär im deutschen Kino ausgewertet werden. Reine OTT- oder Fernsehproduktionen ohne Kinostart sind nicht förderfähig. Die geplante Kinoauswertung ist bereits bei Antragstellung nachzuweisen.
Kultureller und künstlerischer Anspruch
Das Projekt muss einen kulturellen und künstlerischen Anspruch nachweisen. Rein kommerzielle Produktionen ohne kulturellen Mehrwert sind nicht förderfähig. Die Jury bewertet Originalität, Stoffentwicklung und kulturelle Relevanz des Projekts.
Einhaltung ökologischer Standards (Green Shooting)
Seit dem 1. März 2023 ist die Einhaltung ökologischer Standards (Green Shooting) Pflichtvoraussetzung für alle Förderanträge. Antragsteller müssen nachweisen, dass die Produktion nach anerkannten Umweltstandards durchgeführt wird.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Förderbereich und Einreichungsfrist prüfen
Zuerst den passenden Förderbereich identifizieren (Treatment, Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion, Kurzfilm oder Verleih) und die aktuellen Einreichungsfristen auf der FFA-Website unter ffa.de/einreich-sitzungstermine.html prüfen. Fristen sind fest und können nicht verlängert werden.
- 02
FFA-Serviceportal registrieren und Antrag vorbereiten
Registrierung im FFA-Serviceportal (online) ist Voraussetzung für die Antragstellung. Unterlagen je nach Förderbereich: Treatment/Exposé, Drehbuch, Finanzierungsplan, Nachweis der Produktionserfahrung, Green-Shooting-Erklärung (Pflicht seit März 2023) und ggf. Koproduktionsvertrag.
- 03
Antrag fristgerecht einreichen
Den vollständigen Antrag mit allen Pflichtunterlagen vor der Einreichungsfrist über das FFA-Serviceportal einreichen. Unvollständige Anträge können von der Verwaltungsprüfung zurückgestellt oder abgelehnt werden. Eine Nachreichung von Unterlagen ist nur in engen Grenzen möglich.
- 04
Verwaltungsprüfung und Jury-Vorlage
Die FFA-Verwaltung prüft formale Vollständigkeit und Antragsvoraussetzungen. Formal geeignete Anträge werden der Fachjury in der nächsten Sitzungsrunde vorgelegt. Die Jury entscheidet unabhängig über Förderempfehlung und Förderhöhe. Antragsteller werden über die Jury-Entscheidung schriftlich informiert.
- 05
Zuwendungsbescheid und Fördervertrag
Bei positiver Jury-Entscheidung ergeht ein Zuwendungsbescheid; anschließend schließt die FFA mit dem Antragsteller einen Fördervertrag ab. Erst nach Vertragsabschluss und Erfüllung etwaiger Auflagen darf mit der geförderten Projektphase begonnen werden (Vorzeitigkeitsproblem beachten).
- 06
Projektdurchführung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Die Fördermittel werden nach Projektfortschritt abgerufen. Nach Abschluss der geförderten Projektphase ist ein Verwendungsnachweis mit Belegen bei der FFA einzureichen. Die FFA prüft die zweckentsprechende Mittelverwendung; bei Abweichungen kann eine Rückforderung erfolgen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für die kulturelle Filmförderung des BKM?
Welche Förderbereiche umfasst die kulturelle Filmförderung des BKM?
Was ist die FFA-Jury und wie ist sie zusammengesetzt?
Was bedeutet die jurybasierte Auswahl in der Praxis?
Wie funktioniert die Antragstellung und wann sind die Einreichungsfristen?
Wie hoch ist die maximale Förderung und wann wird die 1-Million-Euro-Grenze erreicht?
Was ist der Unterschied zwischen der kulturellen BKM-Filmförderung und dem DFFF (German Federal Film Fund)?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]FFA: Kulturelle Filmförderung der BKMffa.dePrimärquelle
- [02]FFA: Einreich- und Sitzungstermineffa.dePrimärquelle
- [03]FFA: Filmförderungsgesetz (FFG) 2025ffa.deRechtsgrundlage
- [04]FFA: Regelungen und Richtlinienffa.deRechtsgrundlage
- [05]NRW.BANK: Kulturelle Filmförderung (Produktinfo)nrwbank.deFachartikel