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Zuschuss · bis 10.000 € Land

Hamburger Labelförderung

Die Hamburger Labelförderung unterstützt musikproduzierende Kleinstunternehmen mit Sitz in Hamburg bei Musikveröffentlichungen. Der Zuschuss der Behörde für Kultur und Medien liegt zwischen 2.000 und 10.000 Euro pro Förderfall bei einem Eigenanteil von mindestens 50 Prozent. Gefördert werden Produktion, Marketing und Promotion.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg
Förderhöhe 2.000 € – 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Hamburger Labelförderung ist ein Programm der Behörde für Kultur und Medien und richtet sich an kleine, unabhängige Musikunternehmen in Hamburg. Sie gibt Betreibern von Musiklabels mehr Planungssicherheit bei der Vorbereitung und Umsetzung von Musikveröffentlichungen.

Besonders künstlerisch anspruchsvolle Produktionen, deren Realisierung an wirtschaftlichen Erwägungen scheitern würde, sollen so eine Chance auf Umsetzung erhalten. Die Behörde vergibt die Förderung in zwei Runden pro Jahr; die Antragsabwicklung und Beratung übernimmt die Hamburg Kreativ Gesellschaft.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Musikproduzierendes Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg

Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme

Mindestens zwei bereits professionell abgewickelte Musikveröffentlichungen

Eigenanteil von mindestens 50 Prozent der Kosten

Antrag vor Projektbeginn über das Online-Portal der Kulturförderung

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zwischen 2.000 und 10.000 Euro pro Förderfall bei einem Eigenanteil von mindestens 50 Prozent. Förderfähig sind der Produktionsprozess (Studio-Aufnahme, Mix, Mastering) sowie Marketing und Promotion (Artwork, Fotos, Print); reine Herstellungskosten sind bis maximal 1.000 Euro förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Die Bewerbung erfolgt online über das Serviceportal der Hamburger Kulturförderung. Es gibt zwei Förderrunden pro Jahr; die aktuelle Runde schließt am 15. August 2026. Mit dem Vorhaben darf erst nach der Förderentscheidung begonnen werden. Beratung bietet die Hamburg Kreativ Gesellschaft.

Häufige Fragen

Wer kann die Hamburger Labelförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg, die als Kleinstunternehmen gelten – also weniger als zehn Beschäftigte und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Vorausgesetzt werden mindestens zwei bereits professionell abgewickelte Veröffentlichungen.
Wie hoch ist die Labelförderung?
Die Förderung wird als Zuschuss zwischen 2.000 und 10.000 Euro pro Förderfall gewährt. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent der Kosten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Musikveröffentlichungen – sowohl der Produktionsprozess wie Studio-Aufnahme, Mix und Mastering als auch Marketing und Promotion wie Artwork, Fotos und Print. Reine Herstellungskosten sind bis maximal 1.000 Euro förderfähig.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Die Förderung wird in zwei Runden pro Jahr vergeben. Das Online-Antragsverfahren der aktuellen Runde schließt am 15. August 2026, das Antragsportal ist geöffnet.
Wer vergibt die Förderung?
Fördergeber ist die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Antragsabwicklung und Beratung erfolgt über die Hamburg Kreativ Gesellschaft.
Darf das Projekt vor der Förderzusage starten?
Nein. Mit dem geförderten Vorhaben darf erst nach der Förderentscheidung begonnen werden. Der Antrag ist daher vor Projektbeginn über das Online-Portal der Kulturförderung zu stellen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburger Labelförderung — Offizielle Programmseite
    kreativgesellschaft.orgPrimärquelleBehörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg
  2. [02]
    Förderung Hamburger Musiklabels (K 12) – hamburg.de
    hamburg.dePrimärquelleBehörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg
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