Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 50 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW. Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen, soziale Unternehmen und gemeinnützige Antragsteller. Gefördert werden Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur sowie Energieversorgung.
Passt IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Art des Antragstellers
Kommunales Unternehmen, Körperschaft/Anstalt/Stiftung des öffentlichen Rechts, gemeinnütziger Träger nach §§ 51 ff. AO oder Investor-Betreiber-Modell mit kommunaler Aufgabe.
Vorhaben noch nicht begonnen
Der Antrag muss VOR Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen sind eine Ausnahme.
Förder-Modul
Allgemeines Modul (bis 50 Mio. Euro) für Standard-Infrastruktur oder Modul Energieversorgung (bis 100 Mio. Euro) für Erzeugung, Verteilung und Wärmenetze.
Verwendungszweck
Investitionen in Infrastruktur (Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Verkehr, Breitband, Ver- und Entsorgung, Energie) und zugehörige Betriebsmittel. Keine Umschuldungen, Kapitalanlagen oder Leasingfinanzierungen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Finanzierungsbedarf klären
Investitionsvolumen, Modul-Zuordnung (Allgemein oder Energieversorgung) und benötigte Laufzeit prüfen. Bei gemeinnützigen Trägern aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts bereithalten.
- 02
Finanzierungspartner ansprechen
Hausbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Geschäftsbank kontaktieren. Der Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein — eine Direktbeantragung ist ausgeschlossen.
- 03
Antrag VOR Vorhabensbeginn stellen
Antrag einreichen, bevor Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Planungs- und Beratungsleistungen vor Antragstellung sind unschädlich. Bonität und Sicherheiten werden im risikogerechten Zinssystem (Preisklassen A bis I) bewertet.
- 04
Zusage und Kreditvertrag
Nach positiver Prüfung erhält der Finanzierungspartner die Zusage der KfW. Anschließend wird der Kreditvertrag zwischen Antragsteller und Finanzierungspartner unterzeichnet. Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung 10 oder 20 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.
- 05
Auszahlung und Verwendung
Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt oder als Einmalbetrag über den Finanzierungspartner. Bei Kombination mit anderen Förderungen (BEG, EEW, Landesprogramme) ist die Beihilfe-Obergrenze zu beachten — der Gesamtbetrag darf die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
- 06
Verwendungsnachweis und Tilgung
Nach Mittelverwendung Nachweis gegenüber dem Finanzierungspartner führen. Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre und erfolgt vierteljährlich. Nach Ablauf der Zinsbindung wird zu dann gültigen Konditionen prolongiert oder umgeschuldet.
Häufige Fragen
Wer ist beim KfW-Programm 148 (IKU) antragsberechtigt?
Was zählt als soziales Unternehmen im Sinne von KfW 148?
Welche Module bietet das KfW-Programm 148 und wie hoch sind die Kredit-Caps?
Wie sind Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufjahre geregelt?
Wie läuft der Antrag — direkt bei der KfW oder über die Hausbank?
Welche Investitionen finanziert das Programm KfW 148 nicht?
Lässt sich das IKU mit anderen Förderprogrammen wie BEG oder EEW kombinieren?
Mehr zu IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 148 — IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Programmseite)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Merkblatt KfW-Programm 148 (Bestellnummer 600 000 0077)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]KfW Beihilfen-Merkblatt (Bestellnummer 600 000 0065)kfw.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe
- [04]Abgabenordnung §§ 51 ff. — Gemeinnützige Zweckegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [05]BAGFW — Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflegebagfw.deFachartikelBAGFW e.V.