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Förderkredit · bis 150 Mio. € Bund

IKK – Investitionskredit Kommunen

Der IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW finanziert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €.

Förderung höchstens
150 Mio. €
je Jahr
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderung bis zu 150 Mio. € pro Jahr
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Investitionskredit Kommunen (IKK) ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW Bankengruppe für kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Mit dem Programm können Kommunen langfristige Investitionen in ihre kommunale und soziale Infrastruktur finanzieren – einschließlich des Erwerbs von Grundstücken. Mitfinanziert werden auch Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Kommunale Gebietskörperschaft, kommunaler Eigenbetrieb, Gemeindeverband oder Zweckverband
Langfristige Investition in kommunale oder soziale Infrastruktur
Vorhaben mit Ausschlussliste und Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar
Förderhöchstbetrag bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller

Was bekommst du konkret?

Zinsgünstiger Kredit bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller. Finanzierungsanteil bis 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €, bis 50 % bei Krediten über 2 Mio. €. Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren. Festzins für 5, 10 oder 20 Jahre. Auszahlung 100 % in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag direkt bei der KfW

    Das Antragsdokument wird über die KfW-Web-Anwendung KODA (public.kfw.de/KODA) erstellt und direkt bei der KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin, eingereicht — ohne Durchleitung über eine Hausbank.

  2. 02

    Abschnittsweise bei Mehrjahresvorhaben

    Bei Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, kann der Kreditantrag in Abschnitten eingereicht werden.

  3. 03

    Abruffrist beachten

    Die Abruffrist beträgt bis zu 12 Monate nach Zusage und kann um 24 Monate verlängert werden.

Häufige Fragen

Wer kann den IKK – Investitionskredit Kommunen beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände.
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert werden langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Dazu gehören Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Flüchtlingsunterkünfte, Stadt- und Dorfentwicklung sowie der Erwerb von Grundstücken.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Der Höchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei Krediten bis 2 Mio. € und bis zu 50 % bei Krediten über 2 Mio. €.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Möglich sind Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz ist fest für 5, 10 oder 20 Jahre. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird direkt bei der KfW gestellt — eine Durchleitung über die Hausbank entfällt. Das Antragsdokument wird über die KfW-Web-Anwendung KODA (public.kfw.de/KODA) erstellt, unterzeichnet und gesiegelt und anschließend an die KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin, übermittelt. Bei mehrjährigen Bauvorhaben kann der Antrag in Abschnitten eingereicht werden.
Muss die Kommune einen Verwendungsnachweis erbringen?
Ja. Der programmgemäße Einsatz der Mittel ist nach Abschluss der mitfinanzierten Investitionen zu bestätigen, spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits. Dafür dient der Verwendungsnachweis, der vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit Dienstsiegel direkt bei der KfW einzureichen ist.
Lässt sich der IKK mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Wird der IKK mit Krediten von Landesförderinstituten kombiniert, die über die KfW ebenfalls aus dem IKK refinanziert werden, dürfen die für den IKK geltenden Finanzierungsanteile nicht überschritten werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Aktuelle KfW-Konditionen
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Merkblatt IKK – Investitionskredit Kommunen (KfW)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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