Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 50 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268/269) ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Antragsteller. Gefördert werden Investitionen in nachhaltige Mobilität (Verkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge). Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Gemeindeverbände) beantragen direkt über das Schwester-Programm KfW 267.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Rechtsform Antragsteller
Der Antragsteller muss zu einer der vier förderfähigen Gruppen gehören: gewerbliche Wirtschaft, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Antragsteller. Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Gemeindeverbände) beantragen direkt über das Schwester-Programm KfW 267 (IKK Nachhaltige Mobilität).
Art des Vorhabens
Das Vorhaben muss einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität leisten. Reine Bestandsersatzbeschaffungen für fossile Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Kredithöhe pro Vorhaben
Bis 25 Millionen Euro ist nur die Standardvariante 268 möglich. Ab 25 Millionen Euro kann zwischen 268 und der Individualvariante 269 gewählt werden. Über 50 Millionen Euro pro Vorhaben ist ausschließlich KfW 269 nutzbar.
Antrag vor Vorhabensbeginn
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens beim Finanzierungspartner gestellt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nicht mehr förderfähig.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Förderfähigkeit klären
Investitionsumfang, Maßnahmenart und Kreditbedarf festlegen. Förderfähigkeit gegen die KfW-Programmkriterien prüfen — bei Beträgen ab 25 Millionen Euro Wahl zwischen Standardvariante 268 und Individualvariante 269.
- 02
Finanzierungspartner ansprechen
Hausbank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner kontaktieren. Der Finanzierungspartner berät zu Konditionen, Sicherheiten und tilgungsfreien Anlaufjahren und reicht den Antrag bei der KfW ein.
- 03
Antrag vor Vorhabensbeginn stellen
Der Kreditantrag muss vor dem Start der Investition beim Finanzierungspartner eingehen. Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller eine Kreditzusage.
- 04
Kreditvertrag unterzeichnen und Mittel abrufen
Nach Zusage wird der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner geschlossen. Die Auszahlung erfolgt über den Finanzierungspartner, der die Mittel an den Antragsteller weiterleitet.
- 05
Vorhaben umsetzen und Mittelverwendung nachweisen
Das Vorhaben wird gemäß Antrag umgesetzt. Der Antragsteller muss die zweckgerechte Verwendung der Mittel gegenüber dem Finanzierungspartner und der KfW belegen. Tilgung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Tilgungsplan, bei Bedarf nach tilgungsfreien Anlaufjahren.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Was ist der Unterschied zwischen KfW 268 und KfW 269?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wo wird der Kredit beantragt?
Wie hoch sind Kreditbetrag und Laufzeit?
Lässt sich der Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 268/269 — Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programmseite)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Investitionskredit Nachhaltige Mobilität — Standardvariante (Förderdatenbank des Bundes)foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
- [03]KfW Inlandsförderung — Öffentliche Einrichtungen, Verkehr und Fahrzeuge (Übersicht)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe