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Förderkredit · bis 50 Mio. € Bund

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268/269)

Der KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programme 268/269) finanziert Investitionen gewerblicher Unternehmen, kommunaler Unternehmen, öffentlich-rechtlicher Körperschaften und gemeinnütziger Antragsteller in klimafreundliche Mobilität — Kredithöhe bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Max. Kreditrahmen
50 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 50 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268/269) ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Antragsteller. Gefördert werden Investitionen in nachhaltige Mobilität (Verkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge). Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Gemeindeverbände) beantragen direkt über das Schwester-Programm KfW 267.

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Der Antragsteller muss zu einer der vier förderfähigen Gruppen gehören: gewerbliche Wirtschaft, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Antragsteller. Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Gemeindeverbände) beantragen direkt über das Schwester-Programm KfW 267 (IKK Nachhaltige Mobilität).

Das Vorhaben muss einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität leisten. Reine Bestandsersatzbeschaffungen für fossile Fahrzeuge sind ausgeschlossen.

Bis 25 Millionen Euro ist nur die Standardvariante 268 möglich. Ab 25 Millionen Euro kann zwischen 268 und der Individualvariante 269 gewählt werden. Über 50 Millionen Euro pro Vorhaben ist ausschließlich KfW 269 nutzbar.

Der Kreditantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens beim Finanzierungspartner gestellt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nicht mehr förderfähig.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Rechtsform Antragsteller

Der Antragsteller muss zu einer der vier förderfähigen Gruppen gehören: gewerbliche Wirtschaft, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Antragsteller. Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Gemeindeverbände) beantragen direkt über das Schwester-Programm KfW 267 (IKK Nachhaltige Mobilität).

Art des Vorhabens

Das Vorhaben muss einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität leisten. Reine Bestandsersatzbeschaffungen für fossile Fahrzeuge sind ausgeschlossen.

Kredithöhe pro Vorhaben

Bis 25 Millionen Euro ist nur die Standardvariante 268 möglich. Ab 25 Millionen Euro kann zwischen 268 und der Individualvariante 269 gewählt werden. Über 50 Millionen Euro pro Vorhaben ist ausschließlich KfW 269 nutzbar.

Antrag vor Vorhabensbeginn

Der Kreditantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens beim Finanzierungspartner gestellt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nicht mehr förderfähig.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Förderfähigkeit klären

    Investitionsumfang, Maßnahmenart und Kreditbedarf festlegen. Förderfähigkeit gegen die KfW-Programmkriterien prüfen — bei Beträgen ab 25 Millionen Euro Wahl zwischen Standardvariante 268 und Individualvariante 269.

  2. 02

    Finanzierungspartner ansprechen

    Hausbank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner kontaktieren. Der Finanzierungspartner berät zu Konditionen, Sicherheiten und tilgungsfreien Anlaufjahren und reicht den Antrag bei der KfW ein.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabensbeginn stellen

    Der Kreditantrag muss vor dem Start der Investition beim Finanzierungspartner eingehen. Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller eine Kreditzusage.

  4. 04

    Kreditvertrag unterzeichnen und Mittel abrufen

    Nach Zusage wird der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner geschlossen. Die Auszahlung erfolgt über den Finanzierungspartner, der die Mittel an den Antragsteller weiterleitet.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und Mittelverwendung nachweisen

    Das Vorhaben wird gemäß Antrag umgesetzt. Der Antragsteller muss die zweckgerechte Verwendung der Mittel gegenüber dem Finanzierungspartner und der KfW belegen. Tilgung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Tilgungsplan, bei Bedarf nach tilgungsfreien Anlaufjahren.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind vier Gruppen: (1) Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, (2) kommunale Unternehmen, (3) Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie (4) gemeinnützige Antragsteller. Auch Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung (mindestens 50 Prozent) fallen unter die kommunale Kategorie. Für Gebietskörperschaften selbst — also Kommunen, Landkreise und Gemeindeverbände — ist das Schwester-Programm KfW 267 vorgesehen.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 268 und KfW 269?
KfW 268 ist die Standardvariante mit einem Kredithöchstbetrag von 50 Millionen Euro pro Vorhaben und vereinheitlichten Konditionen. KfW 269 ist die Individualvariante ab einem Kreditbedarf von 25 Millionen Euro mit individuell verhandelten Zinssätzen und Laufzeiten für besonders große Investitionsvorhaben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge wie Elektrobusse und Wasserstoffzüge, der Aufbau öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur sowie Wasserstofftankstellen, Fuß- und Radwege, E-Bikes und Lastenfahrräder, intelligente Verkehrsleitsysteme und Parkraummanagementsysteme. Personen- und Güterverkehr auf Land, Wasser und in der Luft sind eingeschlossen.
Wo wird der Kredit beantragt?
Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse. Der Finanzierungspartner reicht den Antrag an die KfW weiter und übernimmt auch die Auszahlung. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Wie hoch sind Kreditbetrag und Laufzeit?
Der Kredit deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ab, in der Standardvariante 268 bis maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Laufzeiten liegen je nach Vorhaben zwischen 4 und 30 Jahren mit tilgungsfreien Anlaufjahren von 0 bis 5 Jahren. Der Zinssatz richtet sich nach Bonität und Sicherheiten.
Lässt sich der Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich, etwa Zuschüssen aus Landes- oder EU-Programmen. Die Gesamtförderung darf die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen, und die Kumulierungsregeln der jeweiligen Programme sind einzuhalten. Details klärt der Finanzierungspartner im Antragsprozess.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

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  2. [02]
    Investitionskredit Nachhaltige Mobilität — Standardvariante (Förderdatenbank des Bundes)
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  3. [03]