BundesBonus
Förderkredit · bis 50 Mio. € Bund

KfW IKU — Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Förderkredit der KfW für Investitionen kommunaler Unternehmen, gemeinnütziger Organisationen und sozialer Träger in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Höchstbetrag 50 Mio. Euro pro Vorhaben (im Modul Energieversorgung 100 Mio. Euro).

Max. Kreditrahmen
50 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 50 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem IKU finanziert die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Im Bereich kommunale Infrastruktur werden unter anderem allgemeine Verwaltung, öffentliche Sicherheit, Stadt- und Dorfentwicklung, Breitbandinfrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur einschließlich ÖPNV sowie Energieeinsparung mitfinanziert. Im Bereich soziale Infrastruktur werden Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, ambulante Pflege, Behindertenwerkstätten, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und kulturelle Einrichtungen mitfinanziert. Ab 1. Februar 2026 ist zusätzlich das Modul Energieversorgung mit zentraler Wärme-/Kälteversorgung und Stromverteilnetz-Ausbau verfügbar.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Mindestens 50 Prozent kommunaler Gesellschafterhintergrund oder gemeinnützige Organisation

Vorhaben ist eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme

Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt

Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

    Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme oder bei Großprojekten vor jedem Vorhabenabschnitt stellen.

  2. 02

    Antrag über Hausbank einreichen

    Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.

  3. 03

    Weiterleitung an KfW

    Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Häufige Fragen

Wer kann den IKU beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalem Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Welche Bereiche werden gefördert?
Im Bereich kommunale Infrastruktur unter anderem allgemeine Verwaltung, öffentliche Sicherheit, Wissenschaft und Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung, Breitband, Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur einschließlich ÖPNV und Energieeinsparung. Im Bereich soziale Infrastruktur Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, ambulante Pflege, Behindertenwerkstätten, Kindergärten und Schulen, Sportanlagen und kulturelle Einrichtungen. Ab 1. Februar 2026 zusätzlich das Modul Energieversorgung.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Höchstbetrag beträgt 50 Mio. Euro, im Modul Energieversorgung 100 Mio. Euro (Einzelfall-Überschreitung möglich). Der Finanzierungsanteil reicht bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut der eigenen Wahl (Hausbank) gestellt. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme oder bei Großprojekten vor jedem Vorhabenabschnitt gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW Programmüberblick IKU 148
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    KfW Aktuelle Konditionen
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    KfW Merkblatt 148 (Stand 01/2026)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe