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Förderkredit · bis 150 Mio. € Bund

IKK – Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Mit dem KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programm 267) finanzieren Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände Investitionen in klimafreundliche Mobilität — bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr und Antragsteller.

Max. Kreditrahmen
150 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 150 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der IKK – Investitionskredit Nachhaltige Mobilität ist ein zinsgünstiger KfW-Förderkredit für kommunale Investitionen in nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände. Gefördert werden Anschaffung und Bau von Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugen mit klimafreundlichem Antrieb.

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Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform nutzen das Schwesterprogramm IKU 268.

Investitionen müssen einer der Kategorien für nachhaltige Mobilität zugeordnet sein. Massnahmen können innerhalb eines Antrags kombiniert werden.

Der Kredit liegt bei bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr und Antragsteller. Die Pro-Kopf-Obergrenze beträgt 1.000 Euro je Einwohner (Städte/Gemeinden) beziehungsweise 300 Euro je Einwohner (Landkreise/Gemeindeverbände), mindestens 10 Millionen Euro.

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten werden über den IKK 267 finanziert. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des Kreditbetrags ohne Disagio.

Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, solange die Summe aller Förderungen die Gesamtaufwendungen des Vorhabens nicht übersteigt.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Rechtsform des Antragstellers

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform nutzen das Schwesterprogramm IKU 268.

Art des Mobilitätsvorhabens

Investitionen müssen einer der Kategorien für nachhaltige Mobilität zugeordnet sein. Massnahmen können innerhalb eines Antrags kombiniert werden.

Investitionsvolumen pro Antragsteller (Euro)

Der Kredit liegt bei bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr und Antragsteller. Die Pro-Kopf-Obergrenze beträgt 1.000 Euro je Einwohner (Städte/Gemeinden) beziehungsweise 300 Euro je Einwohner (Landkreise/Gemeindeverbände), mindestens 10 Millionen Euro.

Was bekommst du konkret?

Wir finanzieren bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr. Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten können gefördert werden. 100 % Auszahlung. Wahlweise als eine Summe oder in zwei Teilbeträgen abrufbar. Obligohöchstbetrag bei Städten und Gemeinden bis 1.000 Euro pro Einwohner, bei Gemeindeverbänden und Landkreisen bis 300 Euro pro Einwohner, in jedem Fall mindestens 10 Mio. Euro.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben strukturieren und KfW-Beratung

    Vor Antragstellung das Mobilitätsvorhaben strukturieren: Massnahmen-Kategorien, Investitionsvolumen, Zeitplan. Die KfW-Infoline (0800 539 9008, Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr) bietet kostenlose telefonische Beratung zur Programmwahl und zu Konditionen.

  2. 02

    Antrag über KfW-Webportal KODA erstellen

    Der Antrag wird über die KfW-Web-Anwendung KODA (public.kfw.de/KODA/) erstellt — anders als bei Privatkrediten läuft der IKK 267 direkt bei der KfW, nicht über die Hausbank. Antrag ausdrucken, vom zeichnungsberechtigten Organ unterschreiben und siegeln lassen.

  3. 03

    Kommunalaufsichtliche Genehmigung einholen

    Vor Einreichung müssen kommunale Antragsteller die nach Landeskommunalrecht erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsicht für die Kreditaufnahme einholen. Zweckverbände legen die satzungsgemäßen Beschlüsse ihrer Organe bei.

  4. 04

    Antrag einreichen und Zusage abwarten

    Antragsunterlagen per Upload-Formular, E-Mail oder Post an die KfW-Niederlassung Berlin senden. Nach Prüfung erteilt die KfW ein Kreditangebot. Annahmeerklärung durch den Antragsteller schliesst den Vertrag ab — der Zinssatz wird wahlweise bei Zusage oder erst beim Abruf fixiert.

  5. 05

    Kreditabruf und Auszahlung

    Nach Vertragsschluss wird der Kreditbetrag mittels Abrufformular abgerufen. Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des Kreditbetrags. Investitionen müssen entsprechend der vorgesehenen Massnahmen und Zeitplaene durchgeführt werden.

  6. 06

    Rückzahlung und Verwendungsnachweis

    Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre (maximal 3 Jahre) beginnt die vierteljährliche Tilgung. Eine vorzeitige Rückzahlung ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Verwendungsnachweis dokumentiert die zweckgemäße Umsetzung der geförderten Mobilitätsmassnahmen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für den KfW-Kredit 267?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise), rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe dieser Körperschaften sowie kommunale Zweckverbände. Privatpersonen und privatwirtschaftliche Unternehmen können den IKK 267 nicht in Anspruch nehmen — für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform existiert das Schwesterprogramm IKU 268.
Welche Massnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Investitionen in nachhaltige Mobilität: aktive Mobilität (Geh- und Radwege, Fahrradabstellanlagen, Fussgaengerzonen), OePNV und Schiene (Schienennetzausbau, Haltestellen, Bustrassen), Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge, klimafreundliche Fahrzeuge (E-Busse, Brennstoffzellenfahrzeuge, E-Pkw, Lasten-E-Bikes) sowie digitale Mobilitätslösungen wie Verkehrsmanagement und intelligente Parkraumsysteme.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr und Antragsteller. Pro Vorhaben werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Pro Einwohner gilt eine Obergrenze von 1.000 Euro bei Städten und Gemeinden beziehungsweise 300 Euro bei Gemeindeverbänden und Landkreisen, mindestens jedoch 10 Millionen Euro je Antragsteller.
Welche Laufzeit- und Zinsoptionen stehen zur Verfügung?
Die Laufzeit ist flexibel wählbar, typische Varianten sind 20/3/10 (20 Jahre Laufzeit, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung). Zinsbindungen von 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich, die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre, maximal 3 tilgungsfreie Anlaufjahre sind vereinbar. Der Zinssatz orientiert sich tagesaktuell am Kapitalmarkt und kann wahlweise bei der Zusage oder beim Kreditabruf fixiert werden.
Wie läuft der Antrag — über die Hausbank oder direkt bei der KfW?
Anders als KfW-Programme für Privatpersonen oder Unternehmen läuft der IKK 267 direkt bei der KfW, nicht über die Hausbank. Der Antrag wird über die KfW-Web-Anwendung KODA erstellt, vom Antragsteller unterschrieben und gesiegelt und anschliessend per Upload, E-Mail oder Post an die KfW-Niederlassung Berlin eingereicht. Eine vorherige Beratung mit der KfW-Infoline (0800 539 9008) ist empfohlen.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Ja, der IKK 267 ist mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, solange die Summe aller Förderungen die Gesamtaufwendungen des Vorhabens nicht übersteigt. In der Praxis wird der Kredit häufig mit Zuschussprogrammen des Bundes (etwa BMV-Richtlinie Elektromobilität, KsNI-Programm für schwere Nutzfahrzeuge) oder mit Landesförderungen für OePNV-Modernisierung kombiniert.
Welche Sicherheiten und Bonitätsanforderungen gelten?
Die KfW bewertet die Bonität des kommunalen Antragstellers im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kreditvergabe. Kommunale Gebietskörperschaften benötigen die jeweils kommunalrechtlich vorgeschriebene Genehmigung der Kommunalaufsicht für die Kreditaufnahme. Zweckverbände und Eigenbetriebe müssen die satzungsgemäßen Beschlüsse ihrer Organe vorlegen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann bei vorzeitiger Tilgung anfallen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 267 — IKK Nachhaltige Mobilität (Programmseite)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW Merkblatt 267 — Nachhaltige Mobilität (PDF)
    kfw.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Förderdatenbank des Bundes — IKK Nachhaltige Mobilität
    foerderdatenbank.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  4. [04]
    Technische Mindestanforderungen IKK/IKU 267/268/269 (PDF)
    kfw.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe
  5. [05]
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