BundesBonus
Förderkredit · bis 3,8 Mio. € Land

Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen

Die Investitionsbank Berlin stellt gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg Darlehen und Avale zur Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Produktionen bereit. Gefördert werden Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg mit bis zu 3,75 Mio. EUR.

Max. Kreditrahmen
3,8 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
Investitionsbank Berlin

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe 100.000 € – 3,8 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Unter Federführung der Investitionsbank des Landes Brandenburg fördern die Förderbanken Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin und Brandenburg. Bereitgestellt werden Darlehen zur Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Projekten sowie Avale für Fernsehproduktionen. Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg, deutsche Produktionsgesellschaften auch innerhalb einer internationalen Koproduktionsgemeinschaft mit Projekt in Berlin oder Brandenburg sowie Gründungsunternehmen mit ausreichender Produktionserfahrung. Zwischenfinanziert werden unter anderem Sendeaufträge, Sender-Koproduktionen, Verleih- und Vertriebsgarantien sowie Auftragsproduktionen weiterer Medienbereiche bei geringen Risiken. Voraussetzung sind eine geschlossene Gesamtfinanzierung und bankübliche Sicherheiten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Produktionsunternehmen der Film-/TV-Branche
Sitz oder Projekt in Berlin oder Brandenburg
Geschlossene Gesamtfinanzierung nachgewiesen
Bankübliche Sicherheiten vorhanden

Was bekommst du konkret?

Darlehen und Avale zur Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen von bis zu 3,75 Mio. EUR; der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 100.000 EUR. Der Zinssatz ist risikoadjustiert und wird über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Im Einzelfall können zusätzliche Entgelte abhängig von der Vertragsgestaltung sowie eine Avalprovision anfallen. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Gesamtfinanzierung, Auftraggeber-Nachweis und Sicherheiten klären

    Die Zwischenfinanzierung wird nur bewilligt, sofern die Produktion vollständig finanziert ist. Für die Zwischenfinanzierung reicht ein Letter of Intent (LOI) des Auftraggebers aus. Es sollen alle möglichen banküblichen Besicherungen eingebracht werden, zum Beispiel eine persönliche Bürgschaft oder die Abtretung projektbezogener Zahlungsansprüche.

  2. 02

    Formlosen Antrag bei ILB, IBB oder Medienboard stellen

    Anträge können formlos bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Die Einreichung ist auch über die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH möglich. Der Antrag nennt die Höhe des beantragten Darlehens sowie den Verwendungszweck; Rückfragen beantwortet die Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung der IBB unter Telefon +49 (0) 30 / 2125-4747.

  3. 03

    Projektbezogene und allgemeine Unterlagen gemäß Checkliste beifügen

    Zu den projektbezogenen Unterlagen gehören unter anderem Inhaltsangabe zum Film, Finanzierungsplan mit Kopien der zugehörigen (Vor-)Verträge, Nachweis der einzubringenden Eigenmittel, Kostenkalkulation und Liquiditätsplanung. Zu den allgemeinen Unterlagen zählen unter anderem Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre und eine Projektaufstellung für die letzten drei Jahre.

    Checkliste Zwischenfinanzierung (PDF)
  4. 04

    Prüfung und Bearbeitung durch die ILB abwarten

    Die ILB prüft und bearbeitet die eingereichten Unterlagen, unabhängig davon, ob der Antrag bei der ILB, der IBB oder über die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH eingegangen ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen?
Darlehen und Avale werden bis zu 3,75 Mio. EUR bereitgestellt. Der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 100.000 EUR. Der Zinssatz ist risikoadjustiert und wird über die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg, deutsche Produktionsgesellschaften mit Projekt in Berlin oder Brandenburg sowie Gründungsunternehmen mit ausreichender Produktionserfahrung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Zwischenfinanzierung wird nur bewilligt, sofern die Produktion vollständig finanziert ist; sie ist nicht Bestandteil der Gesamtfinanzierung. Es sind bankübliche Sicherheiten einzubringen, etwa eine persönliche Bürgschaft oder die Abtretung projektbezogener Zahlungsansprüche. Für die Zwischenfinanzierung reicht ein Letter of Intent des Auftraggebers aus.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge können formlos bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg oder der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Eine Einreichung über die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ist ebenfalls möglich. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg prüft und bearbeitet die Unterlagen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen (IBB)
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
    Checkliste zur Antragstellung (PDF)
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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