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SAB KUNST – Krisenbewältigung und Neustart Sachsen

Das SAB-Programm KUNST unterstützt sächsische KMU in Krisensituationen mit einem zinsgünstigen Darlehen von 25.000 bis 1.000.000 Euro (max. 48 Monate) und einem Zuschuss von 50 % zu den Insolvenzplankosten (max. 10.000 Euro). Voraussetzung: nachgewiesene wirtschaftliche Krisensituation.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe ab 25.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

KUNST steht für Krisenbewältigung und Neustart und richtet sich an sächsische KMU, die sich in einer wirtschaftlichen Krisensituation befinden. Das Programm besteht aus zwei Komponenten: Erstens einem zinsgünstigen Darlehen für Krisenbewältigungs- und Neustart-Investitionen in Höhe von 25.000 bis 1.000.000 Euro bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten. Zweitens einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten eines außergerichtlichen Insolvenzplans: 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Unternehmen vor der Krise wirtschaftlich gesund war und durch externe Faktoren (z. B. Marktveränderungen, Großkundenverlust, Naturkatastrophen) in die Schwierigkeiten geraten ist.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

KMU-Status (bis 250 Mitarbeiter und Umsatz unter 50 Mio. Euro)

Nachgewiesene wirtschaftliche Krisensituation durch externe Faktoren (kein selbstverschuldetes Missmanagement)

Schlüssiges Sanierungskonzept vorhanden

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    SAB Beratungszentrum Konsolidierung kontaktieren

    Erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem SAB Beratungszentrum Konsolidierung (BZK).

  2. 02

    Situation analysieren lassen

    Das BZK analysiert die Situation und unterstützt bei der Antragstellung.

  3. 03

    Antrag im SAB-Förderportal stellen

    Anschließend wird der Antrag im SAB-Förderportal mit Sanierungskonzept, Liquiditätsplan, Jahresabschlüssen der letzten 3 Jahre und einer Darstellung der Krisenursachen gestellt. Die Hausbank muss in der Regel eine Kofinanzierung bereitstellen.

Häufige Fragen

Wer kann KUNST beantragen?
Sächsische KMU (bis 250 Mitarbeiter, Umsatz unter 50 Mio. Euro), die durch externe Faktoren in eine wirtschaftliche Krise geraten sind und ein Sanierungskonzept vorlegen können.
Muss ich zuerst das BZK kontaktieren?
Ja. Als erster Schritt wird die Kontaktaufnahme mit dem SAB Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) empfohlen. Das BZK analysiert die Situation kostenlos und bereitet die Antragstellung vor.
Können KUNST-Darlehen und -Zuschuss gleichzeitig beantragt werden?
Ja. Beide Förderkomponenten (Darlehen + Insolvenzplan-Zuschuss) können gemeinsam beantragt werden, wenn beide Voraussetzungen vorliegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB KUNST – Krisenbewältigung und Neustart Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
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