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IFB-Förderkredit Kultur Hamburg

Der IFB-Förderkredit Kultur ermöglicht Hamburger Kultureinrichtungen (juristischen Personen) zinsgünstige Darlehen ab 20.000 € für Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Kulturstätten, die mangels Kapitalmarktzugang sonst nicht realisiert werden könnten.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe ab 20.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Damit Kultureinrichtungen in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die IFB Hamburg diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Kultur. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten. Gefördert werden im Kulturbereich tätige Träger oder Eigentümer als juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Hamburg haben, in wirtschaftlich transparenten Strukturen arbeiten, langfristige Nutzer des Bauobjekts sind oder werden und eine langfristige Nutzungsperspektive zusichern können. Eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien ist notwendig. Förderfähig sind Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen und Modernisierungen mit kulturpolitischer Bedeutung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Im Kulturbereich tätige juristische Person mit Hamburger Betriebsstätte

Bestätigung der Förderwürdigkeit durch Behörde für Kultur und Medien erforderlich

Bauvorhaben wirtschaftlich tragfähig und langfristige Nutzungsperspektive gesichert

Was bekommst du konkret?

Darlehenssumme mindestens 20.000 €. Zinssatz freibleibend (auf Anfrage bei IFB Hamburg). Tilgung in der Regel mindestens 2 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen. Einzelfallabhängige Konditionen.

Wie stellst du den Antrag?

Zunächst Förderwürdigkeit bei der Behörde für Kultur und Medien (Amt Kultur) beantragen und IFB über das Vorhaben informieren. Dann Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg stellen und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. IFB prüft und entscheidet über Bewilligung.

Häufige Fragen

Wer kann den IFB-Förderkredit Kultur beantragen?
Im Kulturbereich tätige Träger oder Eigentümer als juristische Personen, die eine Hamburger Betriebsstätte haben, in wirtschaftlich transparenten Strukturen arbeiten und eine langfristige Nutzungsperspektive für das Bauobjekt sicherstellen können.
Welche Maßnahmen werden mit dem IFB-Förderkredit Kultur gefördert?
Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen und Modernisierungen von Kulturstätten in Hamburg mit kulturpolitischer Bedeutung. Das Bauvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein.
Wie hoch ist der Zinssatz beim IFB-Förderkredit Kultur?
Der Zinssatz ist freibleibend und individuell. Er kann bei der IFB Hamburg erfragt werden. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IFB-Förderkredit Kultur – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    IFB Hamburg – Hamburgische Investitions- und Förderbank
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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