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Bürgschaft Land

Landesbürgschaften Berlin für Arbeitsraum von Künstlern

Das Land Berlin übernimmt Bürgschaften für den Erwerb von Arbeitsräumen durch professionell arbeitende Künstler zur Selbstnutzung. Die Bürgschaft unterstützt Künstler, die keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt haben oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen.

Max. Bürgschaft
4 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Land Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB)
Förderhöhe 250.000 € – 4 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Nach den Landesbürgschaftsrichtlinien Arbeitsraum (LaBürgRA) kann das Land Berlin Bürgschaften zur Besicherung von Krediten zum Erwerb von in Berlin gelegenen Arbeitsräumen durch Künstler zur Eigennutzung gewähren. Der besicherte Kredit kann auch Kosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfassen. Antragsberechtigt sind Künstler und Künstlerzusammenschlüsse mit einer Betriebsstätte in Berlin. Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist als Mandatar mit der Bearbeitung, Begutachtung und Abwicklung der Bürgschaften beauftragt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Professioneller Künstler mit Betriebsstätte in Berlin

Erwerb von Arbeitsraum zur Selbstnutzung in Berlin

Verbürgtes Kreditvolumen mindestens 250.000 Euro

Was bekommst du konkret?

Ausfallbürgschaft mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag von 4 Mio. Euro. Verbürgt wird der nicht als Realkredit besicherte Kreditanteil: bis zu max. 80 % des Ausfalls bei einem Kreditvolumen unter 1,5 Mio. Euro und bis zu max. 70 % bei einem Kreditvolumen über 1,5 Mio. Euro. Bürgschaften für Kredite von weniger als 250.000 Euro werden nicht übernommen. Die Bürgschaft erlischt spätestens 15 Jahre nach Wirksamwerden.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge auf Übernahme einer Landesbürgschaft sind in schriftlicher Form über den Kreditgeber bei der Investitionsbank Berlin (IBB) zu stellen. Die für Kultur zuständige Senatsverwaltung prüft die kulturfachliche Förderungswürdigkeit, der Landesbürgschaftsausschuss Kunst berät, und die Senatsverwaltung für Finanzen entscheidet über die Bewilligung.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Professionell arbeitende Künstler und Künstlerzusammenschlüsse mit einer Betriebsstätte in Berlin, die Arbeitsraum zur Selbstnutzung erwerben.
Wie hoch ist die Bürgschaft?
Die Ausfallbürgschaft beträgt bis zu 80 % des Ausfalls bei einem Kreditvolumen unter 1,5 Mio. Euro und bis zu 70 % bei mehr als 1,5 Mio. Euro, höchstens jedoch 4 Mio. Euro.
Gibt es eine Mindesthöhe?
Ja, Bürgschaften für Kredite von weniger als 250.000 Euro werden nicht übernommen.
Wer bearbeitet den Antrag?
Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist als Mandatar mit der Bearbeitung und Abwicklung beauftragt; der Antrag läuft über den Kreditgeber.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landesbürgschaftsrichtlinien Arbeitsraum (Förderdatenbank)
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB)
  2. [02]
    Landesbürgschaften Berlin für Arbeitsraum von Künstlern — Offizielle Programmseite
    ibb.dePrimärquelleLand Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB)
  3. [03]
    Investitionsbank Berlin (IBB)
    ibb.dePrimärquelleLand Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB)
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