Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 1,5 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 70 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen sowie an Angehörige der freien Berufe. Förderfähig sind beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften für Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, Verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen oder Markterschließung sowie Kooperationen. Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz dienen, etwa durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse. Die Beteiligung darf den Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Laufzeit sollte 10 Jahre nicht übersteigen. Beteiligungen zur Sanierung der Finanzverhältnisse sind ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU-Status gemäß EU-Definition
Das beteiligte Unternehmen muss den EU-KMU-Kriterien entsprechen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro). Angehörige freier Berufe sind ebenfalls antragsberechtigt.
Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
Nur Unternehmen mit Sitz oder Hauptbetrieb in Nordrhein-Westfalen können über die KBG NRW eine stille Beteiligung und die zugehörige Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW beantragen.
Beteiligungsvolumen 50.000 bis 1.500.000 Euro
Die stille Beteiligung der KBG NRW muss mindestens 50.000 Euro und darf höchstens 1.500.000 Euro betragen. Die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW sichert davon maximal 70 % ab (entspricht max. 1.050.000 Euro Garantie).
Eigenkapitalparität mit Hausbankfinanzierung
Das Vorhaben muss auf Eigenkapitalparität ausgerichtet sein: Die KBG-Beteiligung ersetze kein vorhandenes Eigenkapital, sondern ergänzt die Finanzierungsstruktur komplementaer zur Hausbankfinanzierung. Beim Produkt KBG Nachfolge darf der KBG-Finanzierungsanteil maximal 50 %, beim Produkt KBG Wachstum maximal 75 % betragen.
Förderfähiges Vorhaben (Gründung, Nachfolge oder Wachstum)
Die Beteiligung muss einem der drei KBG-Produkte entsprechen: KBG Start (Existenzgründung oder junges Unternehmen bis 2 Jahre), KBG Nachfolge (Unternehmensübernahme oder Gesellschafternachfolge), KBG Wachstum (etabliertes Unternehmen ab 2 Jahren mit Wachstumsinvestition). Sanierungsvorhaben sind ausgeschlossen.
Was bekommst du konkret?
Garantie für beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Der Garantieumfang beträgt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme. Beteiligungshöchstbetrag 1,5 Millionen Euro. Laufzeit der Beteiligung in der Regel maximal 10 Jahre.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben vorbereiten und KBG NRW kontaktieren
Das KMU oder der Gründer beschreibt sein Vorhaben (Gründung, Nachfolge oder Wachstumsinvestition) und nimmt Kontakt zur Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) auf. Der Erstkontakt läuft über kbg-nrw.de. Die KBG prüft die grundsätzliche Passung zum Beteiligungsprofil (KBG Start, KBG Nachfolge oder KBG Wachstum).
- 02
Unterlagen einreichen
Das Unternehmen reicht bei der KBG NRW die vorhabenbezogenen Unterlagen ein, darunter Businessplan, Jahresabschlüsse, Selbstauskunft, SCHUFA-Erklärung zur Beteiligungsgarantie und Einwilligung zur Datenerhebung. Die KBG stellt eine Checkliste der erforderlichen Dokumente zur Verfügung.
- 03
KBG prüft Beteiligungsantrag und beantragt Garantie
Die KBG NRW prüft das Vorhaben auf wirtschaftliche Tragfähigkeit, Eigenkapitalparität und Förderfähigkeit. Wenn die KBG eine Beteiligung beabsichtigt, stellt sie den Antrag auf Beteiligungsgarantie bei der Bürgschaftsbank NRW. Das KMU selbst agiert in diesem Schritt nicht direkt gegenüber der Bürgschaftsbank.
- 04
Bürgschaftsbank NRW prüft und erteilt Garantiezusage
Die Bürgschaftsbank NRW prüft den Garantieantrag der KBG, bewertet das Ausfallrisiko und erteilt bei positivem Ergebnis eine Garantiezusage über 70 % der Beteiligungssumme (max. 1.050.000 Euro). Die Beihilfefähigkeit wird in der Regel als De-minimis-Beihilfe eingestuft.
- 05
Beteiligungsvertrag abschliessen
Nach Garantiezusage der Bürgschaftsbank NRW schliesst die KBG NRW mit dem Unternehmen den Beteiligungsvertrag ab. Darin werden Beteiligungshöhe, Laufzeit (7 bis 10 Jahre), Festentgelt, gewinnabhängige Vergütung und Bearbeitungsentgelte festgelegt.
- 06
Beteiligung läuft, ggf. Kombination mit weiteren Fördermitteln
Die stille Beteiligung der KBG NRW ist aktiv. Sie kann mit Hausbankdarlehen, KfW- oder NRW.BANK-Förderdarlehen und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden. Nach Ablauf der Laufzeit (7 bis 10 Jahre) wird die Beteiligung planmäßig rückgeführt.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW?
Was ist eine Beteiligungsgarantie und wie funktioniert der Ausfallschutz?
Wer stellt den Antrag auf die Beteiligungsgarantie - das KMU oder die KBG?
Auf welche Höhe und Laufzeit ist die Beteiligungsgarantie begrenzt?
Welche Kosten entstehen für die Beteiligungsgarantie?
Kann die stille Beteiligung mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Wie unterscheidet sich dieses Programm von den Garantien für Beteiligungen KMU NRW (Programm der NRW.BANK)?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Produktübersicht Beteiligungsgarantien - Bürgschaftsbank NRW (Stand 12/2023)nrw.ermoeglicher.dePrimärquelle
- [02]Richtlinien für Beteiligungsgarantien - Bürgschaftsbank NRW (Stand 01.01.2023)nrw.ermoeglicher.deRechtsgrundlage
- [03]Bürgschaftsbank NRW - Produktseite Beteiligungennrw.ermoeglicher.dePrimärquelle
- [04]Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) - Antragstellung für Beteiligungenkbg-nrw.dePrimärquelle