Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 1,5 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 70 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen sowie an Angehörige der freien Berufe. Förderfähig sind beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften für Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, Verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen oder Markterschließung sowie Kooperationen. Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz dienen, etwa durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse. Die Beteiligung darf den Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Laufzeit sollte 10 Jahre nicht übersteigen. Beteiligungen zur Sanierung der Finanzverhältnisse sind ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU-Status gemaess EU-Definition
Das beteiligte Unternehmen muss den EU-KMU-Kriterien entsprechen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz hoechstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme hoechstens 43 Mio. Euro). Angehoerige freier Berufe sind ebenfalls antragsberechtigt.
Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
Nur Unternehmen mit Sitz oder Hauptbetrieb in Nordrhein-Westfalen koennen ueber die KBG NRW eine stille Beteiligung und die zugehoerige Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW beantragen.
Beteiligungsvolumen 50.000 bis 1.500.000 Euro
Die stille Beteiligung der KBG NRW muss mindestens 50.000 Euro und darf hoechstens 1.500.000 Euro betragen. Die Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW sichert davon maximal 70 % ab (entspricht max. 1.050.000 Euro Garantie).
Eigenkapitalparitaet mit Hausbankfinanzierung
Das Vorhaben muss auf Eigenkapitalparitaet ausgerichtet sein: Die KBG-Beteiligung ersetze kein vorhandenes Eigenkapital, sondern ergaenzt die Finanzierungsstruktur komplementaer zur Hausbankfinanzierung. Beim Produkt KBG Nachfolge darf der KBG-Finanzierungsanteil maximal 50 %, beim Produkt KBG Wachstum maximal 75 % betragen.
Foerderfaehiges Vorhaben (Gruendung, Nachfolge oder Wachstum)
Die Beteiligung muss einem der drei KBG-Produkte entsprechen: KBG Start (Existenzgruendung oder junges Unternehmen bis 2 Jahre), KBG Nachfolge (Unternehmensuebernahme oder Gesellschafternachfolge), KBG Wachstum (etabliertes Unternehmen ab 2 Jahren mit Wachstumsinvestition). Sanierungsvorhaben sind ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben vorbereiten und KBG NRW kontaktieren
Das KMU oder der Gruender beschreibt sein Vorhaben (Gruendung, Nachfolge oder Wachstumsinvestition) und nimmt Kontakt zur Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) auf. Der Erstkontakt laeuft ueber kbg-nrw.de. Die KBG prueft die grundsaetzliche Passung zum Beteiligungsprofil (KBG Start, KBG Nachfolge oder KBG Wachstum).
- 02
Unterlagen einreichen
Das Unternehmen reicht bei der KBG NRW die vorhabenbezogenen Unterlagen ein, darunter Businessplan, Jahresabschluesse, Selbstauskunft, SCHUFA-Erklaerung zur Beteiligungsgarantie und Einwilligung zur Datenerhebung. Die KBG stellt eine Checkliste der erforderlichen Dokumente zur Verfuegung.
- 03
KBG prueft Beteiligungsantrag und beantragt Garantie
Die KBG NRW prueft das Vorhaben auf wirtschaftliche Tragfaehigkeit, Eigenkapitalparitaet und Foerderfaehigkeit. Wenn die KBG eine Beteiligung beabsichtigt, stellt sie den Antrag auf Beteiligungsgarantie bei der Buergschaftsbank NRW. Das KMU selbst agiert in diesem Schritt nicht direkt gegenueber der Buergschaftsbank.
- 04
Buergschaftsbank NRW prueft und erteilt Garantiezusage
Die Buergschaftsbank NRW prueft den Garantieantrag der KBG, bewertet das Ausfallrisiko und erteilt bei positivem Ergebnis eine Garantiezusage ueber 70 % der Beteiligungssumme (max. 1.050.000 Euro). Die Beihilfefaehigkeit wird in der Regel als De-minimis-Beihilfe eingestuft.
- 05
Beteiligungsvertrag abschliessen
Nach Garantiezusage der Buergschaftsbank NRW schliesst die KBG NRW mit dem Unternehmen den Beteiligungsvertrag ab. Darin werden Beteiligungshoehe, Laufzeit (7 bis 10 Jahre), Festentgelt, gewinnabhaengige Verguetung und Bearbeitungsentgelte festgelegt.
- 06
Beteiligung laeuft, ggf. Kombination mit weiteren Foerdermitteln
Die stille Beteiligung der KBG NRW ist aktiv. Sie kann mit Hausbankdarlehen, KfW- oder NRW.BANK-Foerderdarlehen und Ausfallbuergschaften der Buergschaftsbank NRW kombiniert werden. Nach Ablauf der Laufzeit (7 bis 10 Jahre) wird die Beteiligung planmaessig rueckgefuehrt.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt fuer die Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW?
Was ist eine Beteiligungsgarantie und wie funktioniert der Ausfallschutz?
Wer stellt den Antrag auf die Beteiligungsgarantie - das KMU oder die KBG?
Auf welche Hoehe und Laufzeit ist die Beteiligungsgarantie begrenzt?
Welche Kosten entstehen fuer die Beteiligungsgarantie?
Kann die stille Beteiligung mit anderen Foerdermitteln kombiniert werden?
Wie unterscheidet sich dieses Programm von den Garantien fuer Beteiligungen KMU NRW (Programm der NRW.BANK)?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Produktuebersicht Beteiligungsgarantien - Buergschaftsbank NRW (Stand 12/2023)nrw.ermoeglicher.dePrimärquelle
- [02]Richtlinien fuer Beteiligungsgarantien - Buergschaftsbank NRW (Stand 01.01.2023)nrw.ermoeglicher.deRechtsgrundlage
- [03]Buergschaftsbank NRW - Produktseite Beteiligungennrw.ermoeglicher.dePrimärquelle
- [04]NRW.BANK Foerderportal - Beteiligungsgarantien der Buergschaftsbank NRWnrwbank.deRegional
- [05]Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) - Antragstellung fuer Beteiligungenkbg-nrw.dePrimärquelle