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Beteiligungsgarantien Bürgschaftsbank NRW

Die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW sichert stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) mit einer staatlich besicherten Garantie von 70 % der Beteiligungssumme ab (max. 1.050.000 Euro). Sie ermoeglicht KMU und Freiberuflern in NRW den Zugang zu Eigenkapital fuer Gruendung, Nachfolge und Wachstum, wenn eine Hausbank allein die Finanzierung nicht stemmen wuerde.

Max. Bürgschaft
1,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 1,5 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 70 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen sowie an Angehörige der freien Berufe. Förderfähig sind beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften für Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, Verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen oder Markterschließung sowie Kooperationen. Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz dienen, etwa durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse. Die Beteiligung darf den Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Laufzeit sollte 10 Jahre nicht übersteigen. Beteiligungen zur Sanierung der Finanzverhältnisse sind ausgeschlossen.

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Das beteiligte Unternehmen muss den EU-KMU-Kriterien entsprechen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz hoechstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme hoechstens 43 Mio. Euro). Angehoerige freier Berufe sind ebenfalls antragsberechtigt.

Nur Unternehmen mit Sitz oder Hauptbetrieb in Nordrhein-Westfalen koennen ueber die KBG NRW eine stille Beteiligung und die zugehoerige Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW beantragen.

Die stille Beteiligung der KBG NRW muss mindestens 50.000 Euro und darf hoechstens 1.500.000 Euro betragen. Die Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW sichert davon maximal 70 % ab (entspricht max. 1.050.000 Euro Garantie).

Das Vorhaben muss auf Eigenkapitalparitaet ausgerichtet sein: Die KBG-Beteiligung ersetze kein vorhandenes Eigenkapital, sondern ergaenzt die Finanzierungsstruktur komplementaer zur Hausbankfinanzierung. Beim Produkt KBG Nachfolge darf der KBG-Finanzierungsanteil maximal 50 %, beim Produkt KBG Wachstum maximal 75 % betragen.

Die Beteiligung muss einem der drei KBG-Produkte entsprechen: KBG Start (Existenzgruendung oder junges Unternehmen bis 2 Jahre), KBG Nachfolge (Unternehmensuebernahme oder Gesellschafternachfolge), KBG Wachstum (etabliertes Unternehmen ab 2 Jahren mit Wachstumsinvestition). Sanierungsvorhaben sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU-Status gemaess EU-Definition

Das beteiligte Unternehmen muss den EU-KMU-Kriterien entsprechen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz hoechstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme hoechstens 43 Mio. Euro). Angehoerige freier Berufe sind ebenfalls antragsberechtigt.

Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen

Nur Unternehmen mit Sitz oder Hauptbetrieb in Nordrhein-Westfalen koennen ueber die KBG NRW eine stille Beteiligung und die zugehoerige Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW beantragen.

Beteiligungsvolumen 50.000 bis 1.500.000 Euro

Die stille Beteiligung der KBG NRW muss mindestens 50.000 Euro und darf hoechstens 1.500.000 Euro betragen. Die Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW sichert davon maximal 70 % ab (entspricht max. 1.050.000 Euro Garantie).

Eigenkapitalparitaet mit Hausbankfinanzierung

Das Vorhaben muss auf Eigenkapitalparitaet ausgerichtet sein: Die KBG-Beteiligung ersetze kein vorhandenes Eigenkapital, sondern ergaenzt die Finanzierungsstruktur komplementaer zur Hausbankfinanzierung. Beim Produkt KBG Nachfolge darf der KBG-Finanzierungsanteil maximal 50 %, beim Produkt KBG Wachstum maximal 75 % betragen.

Foerderfaehiges Vorhaben (Gruendung, Nachfolge oder Wachstum)

Die Beteiligung muss einem der drei KBG-Produkte entsprechen: KBG Start (Existenzgruendung oder junges Unternehmen bis 2 Jahre), KBG Nachfolge (Unternehmensuebernahme oder Gesellschafternachfolge), KBG Wachstum (etabliertes Unternehmen ab 2 Jahren mit Wachstumsinvestition). Sanierungsvorhaben sind ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben vorbereiten und KBG NRW kontaktieren

    Das KMU oder der Gruender beschreibt sein Vorhaben (Gruendung, Nachfolge oder Wachstumsinvestition) und nimmt Kontakt zur Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) auf. Der Erstkontakt laeuft ueber kbg-nrw.de. Die KBG prueft die grundsaetzliche Passung zum Beteiligungsprofil (KBG Start, KBG Nachfolge oder KBG Wachstum).

  2. 02

    Unterlagen einreichen

    Das Unternehmen reicht bei der KBG NRW die vorhabenbezogenen Unterlagen ein, darunter Businessplan, Jahresabschluesse, Selbstauskunft, SCHUFA-Erklaerung zur Beteiligungsgarantie und Einwilligung zur Datenerhebung. Die KBG stellt eine Checkliste der erforderlichen Dokumente zur Verfuegung.

  3. 03

    KBG prueft Beteiligungsantrag und beantragt Garantie

    Die KBG NRW prueft das Vorhaben auf wirtschaftliche Tragfaehigkeit, Eigenkapitalparitaet und Foerderfaehigkeit. Wenn die KBG eine Beteiligung beabsichtigt, stellt sie den Antrag auf Beteiligungsgarantie bei der Buergschaftsbank NRW. Das KMU selbst agiert in diesem Schritt nicht direkt gegenueber der Buergschaftsbank.

  4. 04

    Buergschaftsbank NRW prueft und erteilt Garantiezusage

    Die Buergschaftsbank NRW prueft den Garantieantrag der KBG, bewertet das Ausfallrisiko und erteilt bei positivem Ergebnis eine Garantiezusage ueber 70 % der Beteiligungssumme (max. 1.050.000 Euro). Die Beihilfefaehigkeit wird in der Regel als De-minimis-Beihilfe eingestuft.

  5. 05

    Beteiligungsvertrag abschliessen

    Nach Garantiezusage der Buergschaftsbank NRW schliesst die KBG NRW mit dem Unternehmen den Beteiligungsvertrag ab. Darin werden Beteiligungshoehe, Laufzeit (7 bis 10 Jahre), Festentgelt, gewinnabhaengige Verguetung und Bearbeitungsentgelte festgelegt.

  6. 06

    Beteiligung laeuft, ggf. Kombination mit weiteren Foerdermitteln

    Die stille Beteiligung der KBG NRW ist aktiv. Sie kann mit Hausbankdarlehen, KfW- oder NRW.BANK-Foerderdarlehen und Ausfallbuergschaften der Buergschaftsbank NRW kombiniert werden. Nach Ablauf der Laufzeit (7 bis 10 Jahre) wird die Beteiligung planmaessig rueckgefuehrt.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt fuer die Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus sowie Angehoerige freier Berufe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Dabei unterscheidet die KBG NRW drei Zielgruppen: Existenzgruender und junge Unternehmen bis zwei Jahre (KBG Start), Gruender bei Betriebsuebernahmen und Unternehmen in der Nachfolgeplanung (KBG Nachfolge) sowie etablierte, wachstumsorientierte Unternehmen ab mindestens zwei Jahren Bestand (KBG Wachstum). In allen Faellen muss das Unternehmen die EU-KMU-Kriterien erfuellen.
Was ist eine Beteiligungsgarantie und wie funktioniert der Ausfallschutz?
Eine Beteiligungsgarantie ist eine Buergschaft, die die Buergschaftsbank NRW gegenueber der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) uebernimmt, um das Verlustrisiko aus einer stillen Beteiligung abzusichern. Konkret garantiert die Buergschaftsbank NRW 70 % der Beteiligungssumme, maximal jedoch 1.050.000 Euro. Faellt das beteiligte Unternehmen aus, erhaelt die KBG den garantierten Anteil von der Buergschaftsbank NRW erstattet. Dieser Mechanismus macht es der KBG moeglich, Beteiligungen auch dort einzugehen, wo das Risiko ohne Absicherung zu hoch waere, und eroefffnet KMU den Zugang zu Eigenkapital.
Wer stellt den Antrag auf die Beteiligungsgarantie - das KMU oder die KBG?
Den Antrag stellt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG), nicht das Unternehmen selbst. Das KMU wendet sich zunachst mit seinem Vorhaben an die KBG NRW (kbg-nrw.de). Die KBG prueft das Beteiligungsinteresse und beantragt bei Bedarf die Beteiligungsgarantie bei der Buergschaftsbank NRW. Das Unternehmen ist Antrags-Endbeguenstigter, agiert aber nicht direkt gegenueber der Buergschaftsbank NRW. Dieser Antragsweg entlastet Gruender und KMU von der direkten Kommunikation mit der Buergschaftsbank.
Auf welche Hoehe und Laufzeit ist die Beteiligungsgarantie begrenzt?
Das Beteiligungsvolumen der stillen Beteiligung der KBG NRW muss zwischen 50.000 Euro und 1.500.000 Euro liegen. Die Buergschaftsbank NRW garantiert davon maximal 70 %, was einem Hoechstbetrag von 1.050.000 Euro entspricht. Die Laufzeit der stillen Beteiligung betraegt 7 bis 10 Jahre. Innerhalb dieser Bandbreite wird die Laufzeit passend zum Finanzierungsvorhaben vereinbart.
Welche Kosten entstehen fuer die Beteiligungsgarantie?
Das Entgelt fuer die stille Beteiligung der KBG NRW setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem marktgerechten Festentgelt, einer gewinnabhaengigen Verguetung sowie einmaligen Bearbeitungsentgelten, die auch die Kosten fuer die Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW umfassen. Die Garantie laeuft beihilferechtlich in der Regel als De-minimis-Beihilfe. Konkrete Saetze werden individuell im Beteiligungsvertrag festgelegt und sind bei der KBG NRW zu erfragen.
Kann die stille Beteiligung mit anderen Foerdermitteln kombiniert werden?
Ja, stille Beteiligungen der KBG NRW koennen mit Hausbankdarlehen, Foerderdarlehen der KfW und der NRW.BANK sowie mit Ausfallbuergschaften der Buergschaftsbank NRW kombiniert werden. Eine Besonderheit gilt beim KfW-Startgeld: Dieses darf nur im Rahmen des zulaessigen Hoechstbetrags fuer Fremdmittel (125.000 Euro je Gruender) kombiniert werden. Dabei zaehlen KBG-Mittel nicht als Eigenkapital des Gruenders im Sinne des KfW-Startgelds.
Wie unterscheidet sich dieses Programm von den Garantien fuer Beteiligungen KMU NRW (Programm der NRW.BANK)?
Die Beteiligungsgarantie der Buergschaftsbank NRW (Programm 236) ist eine Garantie der Buergschaftsbank NRW speziell fuer Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG). Sie richtet sich an KMU, die eine stille Beteiligung der KBG anstreben, und sichert 70 % dieser Beteiligung ab. Die NRW.BANK listet das Programm lediglich in ihrem Foerderportal als Informationsquelle - Foerdergeber und Antragsstelle sind ausschliesslich Buergschaftsbank NRW bzw. KBG NRW. Programme der NRW.BANK selbst (z. B. NRW.BANK.Beteiligungskapital) richten sich direkt an Unternehmen und werden ueber die NRW.BANK vergeben, nicht ueber die Buergschaftsbank NRW.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

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    Buergschaftsbank NRW - Produktseite Beteiligungen
    nrw.ermoeglicher.dePrimärquelle
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