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Beteiligungsgarantien Bürgschaftsbank NRW

Die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW sichert stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) mit einer staatlich besicherten Garantie von 70 % der Beteiligungssumme ab (max. 1.050.000 Euro). Sie ermöglicht KMU und Freiberuflern in NRW den Zugang zu Eigenkapital für Gründung, Nachfolge und Wachstum, wenn eine Hausbank allein die Finanzierung nicht stemmen würde.

Max. Bürgschaft
1,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 1,5 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 70 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen sowie an Angehörige der freien Berufe. Förderfähig sind beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften für Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, Verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen oder Markterschließung sowie Kooperationen. Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz dienen, etwa durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse. Die Beteiligung darf den Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Laufzeit sollte 10 Jahre nicht übersteigen. Beteiligungen zur Sanierung der Finanzverhältnisse sind ausgeschlossen.

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Das beteiligte Unternehmen muss den EU-KMU-Kriterien entsprechen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro). Angehörige freier Berufe sind ebenfalls antragsberechtigt.

Nur Unternehmen mit Sitz oder Hauptbetrieb in Nordrhein-Westfalen können über die KBG NRW eine stille Beteiligung und die zugehörige Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW beantragen.

Die stille Beteiligung der KBG NRW muss mindestens 50.000 Euro und darf höchstens 1.500.000 Euro betragen. Die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW sichert davon maximal 70 % ab (entspricht max. 1.050.000 Euro Garantie).

Das Vorhaben muss auf Eigenkapitalparität ausgerichtet sein: Die KBG-Beteiligung ersetze kein vorhandenes Eigenkapital, sondern ergänzt die Finanzierungsstruktur komplementaer zur Hausbankfinanzierung. Beim Produkt KBG Nachfolge darf der KBG-Finanzierungsanteil maximal 50 %, beim Produkt KBG Wachstum maximal 75 % betragen.

Die Beteiligung muss einem der drei KBG-Produkte entsprechen: KBG Start (Existenzgründung oder junges Unternehmen bis 2 Jahre), KBG Nachfolge (Unternehmensübernahme oder Gesellschafternachfolge), KBG Wachstum (etabliertes Unternehmen ab 2 Jahren mit Wachstumsinvestition). Sanierungsvorhaben sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU-Status gemäß EU-Definition

Das beteiligte Unternehmen muss den EU-KMU-Kriterien entsprechen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro). Angehörige freier Berufe sind ebenfalls antragsberechtigt.

Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen

Nur Unternehmen mit Sitz oder Hauptbetrieb in Nordrhein-Westfalen können über die KBG NRW eine stille Beteiligung und die zugehörige Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW beantragen.

Beteiligungsvolumen 50.000 bis 1.500.000 Euro

Die stille Beteiligung der KBG NRW muss mindestens 50.000 Euro und darf höchstens 1.500.000 Euro betragen. Die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW sichert davon maximal 70 % ab (entspricht max. 1.050.000 Euro Garantie).

Eigenkapitalparität mit Hausbankfinanzierung

Das Vorhaben muss auf Eigenkapitalparität ausgerichtet sein: Die KBG-Beteiligung ersetze kein vorhandenes Eigenkapital, sondern ergänzt die Finanzierungsstruktur komplementaer zur Hausbankfinanzierung. Beim Produkt KBG Nachfolge darf der KBG-Finanzierungsanteil maximal 50 %, beim Produkt KBG Wachstum maximal 75 % betragen.

Förderfähiges Vorhaben (Gründung, Nachfolge oder Wachstum)

Die Beteiligung muss einem der drei KBG-Produkte entsprechen: KBG Start (Existenzgründung oder junges Unternehmen bis 2 Jahre), KBG Nachfolge (Unternehmensübernahme oder Gesellschafternachfolge), KBG Wachstum (etabliertes Unternehmen ab 2 Jahren mit Wachstumsinvestition). Sanierungsvorhaben sind ausgeschlossen.

Was bekommst du konkret?

Garantie für beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Der Garantieumfang beträgt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme. Beteiligungshöchstbetrag 1,5 Millionen Euro. Laufzeit der Beteiligung in der Regel maximal 10 Jahre.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben vorbereiten und KBG NRW kontaktieren

    Das KMU oder der Gründer beschreibt sein Vorhaben (Gründung, Nachfolge oder Wachstumsinvestition) und nimmt Kontakt zur Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) auf. Der Erstkontakt läuft über kbg-nrw.de. Die KBG prüft die grundsätzliche Passung zum Beteiligungsprofil (KBG Start, KBG Nachfolge oder KBG Wachstum).

  2. 02

    Unterlagen einreichen

    Das Unternehmen reicht bei der KBG NRW die vorhabenbezogenen Unterlagen ein, darunter Businessplan, Jahresabschlüsse, Selbstauskunft, SCHUFA-Erklärung zur Beteiligungsgarantie und Einwilligung zur Datenerhebung. Die KBG stellt eine Checkliste der erforderlichen Dokumente zur Verfügung.

  3. 03

    KBG prüft Beteiligungsantrag und beantragt Garantie

    Die KBG NRW prüft das Vorhaben auf wirtschaftliche Tragfähigkeit, Eigenkapitalparität und Förderfähigkeit. Wenn die KBG eine Beteiligung beabsichtigt, stellt sie den Antrag auf Beteiligungsgarantie bei der Bürgschaftsbank NRW. Das KMU selbst agiert in diesem Schritt nicht direkt gegenüber der Bürgschaftsbank.

  4. 04

    Bürgschaftsbank NRW prüft und erteilt Garantiezusage

    Die Bürgschaftsbank NRW prüft den Garantieantrag der KBG, bewertet das Ausfallrisiko und erteilt bei positivem Ergebnis eine Garantiezusage über 70 % der Beteiligungssumme (max. 1.050.000 Euro). Die Beihilfefähigkeit wird in der Regel als De-minimis-Beihilfe eingestuft.

  5. 05

    Beteiligungsvertrag abschliessen

    Nach Garantiezusage der Bürgschaftsbank NRW schliesst die KBG NRW mit dem Unternehmen den Beteiligungsvertrag ab. Darin werden Beteiligungshöhe, Laufzeit (7 bis 10 Jahre), Festentgelt, gewinnabhängige Vergütung und Bearbeitungsentgelte festgelegt.

  6. 06

    Beteiligung läuft, ggf. Kombination mit weiteren Fördermitteln

    Die stille Beteiligung der KBG NRW ist aktiv. Sie kann mit Hausbankdarlehen, KfW- oder NRW.BANK-Förderdarlehen und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden. Nach Ablauf der Laufzeit (7 bis 10 Jahre) wird die Beteiligung planmäßig rückgeführt.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Dabei unterscheidet die KBG NRW drei Zielgruppen: Existenzgründer und junge Unternehmen bis zwei Jahre (KBG Start), Gründer bei Betriebsübernahmen und Unternehmen in der Nachfolgeplanung (KBG Nachfolge) sowie etablierte, wachstumsorientierte Unternehmen ab mindestens zwei Jahren Bestand (KBG Wachstum). In allen Fällen muss das Unternehmen die EU-KMU-Kriterien erfüllen.
Was ist eine Beteiligungsgarantie und wie funktioniert der Ausfallschutz?
Eine Beteiligungsgarantie ist eine Bürgschaft, die die Bürgschaftsbank NRW gegenüber der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) übernimmt, um das Verlustrisiko aus einer stillen Beteiligung abzusichern. Konkret garantiert die Bürgschaftsbank NRW 70 % der Beteiligungssumme, maximal jedoch 1.050.000 Euro. Fällt das beteiligte Unternehmen aus, erhält die KBG den garantierten Anteil von der Bürgschaftsbank NRW erstattet. Dieser Mechanismus macht es der KBG möglich, Beteiligungen auch dort einzugehen, wo das Risiko ohne Absicherung zu hoch waere, und eroefffnet KMU den Zugang zu Eigenkapital.
Wer stellt den Antrag auf die Beteiligungsgarantie - das KMU oder die KBG?
Den Antrag stellt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG), nicht das Unternehmen selbst. Das KMU wendet sich zunachst mit seinem Vorhaben an die KBG NRW (kbg-nrw.de). Die KBG prüft das Beteiligungsinteresse und beantragt bei Bedarf die Beteiligungsgarantie bei der Bürgschaftsbank NRW. Das Unternehmen ist Antrags-Endbegünstigter, agiert aber nicht direkt gegenüber der Bürgschaftsbank NRW. Dieser Antragsweg entlastet Gründer und KMU von der direkten Kommunikation mit der Bürgschaftsbank.
Auf welche Höhe und Laufzeit ist die Beteiligungsgarantie begrenzt?
Das Beteiligungsvolumen der stillen Beteiligung der KBG NRW muss zwischen 50.000 Euro und 1.500.000 Euro liegen. Die Bürgschaftsbank NRW garantiert davon maximal 70 %, was einem Höchstbetrag von 1.050.000 Euro entspricht. Die Laufzeit der stillen Beteiligung beträgt 7 bis 10 Jahre. Innerhalb dieser Bandbreite wird die Laufzeit passend zum Finanzierungsvorhaben vereinbart.
Welche Kosten entstehen für die Beteiligungsgarantie?
Das Entgelt für die stille Beteiligung der KBG NRW setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem marktgerechten Festentgelt, einer gewinnabhängigen Vergütung sowie einmaligen Bearbeitungsentgelten, die auch die Kosten für die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW umfassen. Die Garantie läuft beihilferechtlich in der Regel als De-minimis-Beihilfe. Konkrete Sätze werden individuell im Beteiligungsvertrag festgelegt und sind bei der KBG NRW zu erfragen.
Kann die stille Beteiligung mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja, stille Beteiligungen der KBG NRW können mit Hausbankdarlehen, Förderdarlehen der KfW und der NRW.BANK sowie mit Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden. Eine Besonderheit gilt beim KfW-Startgeld: Dieses darf nur im Rahmen des zulässigen Höchstbetrags für Fremdmittel (125.000 Euro je Gründer) kombiniert werden. Dabei zählen KBG-Mittel nicht als Eigenkapital des Gründers im Sinne des KfW-Startgelds.
Wie unterscheidet sich dieses Programm von den Garantien für Beteiligungen KMU NRW (Programm der NRW.BANK)?
Die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW (Programm 236) ist eine Garantie der Bürgschaftsbank NRW speziell für Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG). Sie richtet sich an KMU, die eine stille Beteiligung der KBG anstreben, und sichert 70 % dieser Beteiligung ab. Die NRW.BANK listet das Programm lediglich in ihrem Förderportal als Informationsquelle - Fördergeber und Antragsstelle sind ausschliesslich Bürgschaftsbank NRW bzw. KBG NRW. Programme der NRW.BANK selbst (z. B. NRW.BANK.Beteiligungskapital) richten sich direkt an Unternehmen und werden über die NRW.BANK vergeben, nicht über die Bürgschaftsbank NRW.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    Bürgschaftsbank NRW - Produktseite Beteiligungen
    nrw.ermoeglicher.dePrimärquelle
  4. [04]
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