Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 2 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 80 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die klassische Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus sowie an Angehörige der freien Berufe. Die Bürgschaft kann als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwendet werden, etwa für Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittelfinanzierungen. Antragsteller müssen alle zumutbaren Sicherheiten anbieten. Sanierungen von Unternehmen sowie Kredite, die bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt wurden, sind ausgeschlossen. Grundlage sind die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2023.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Geschäftssitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Der Antragsteller muss seinen Geschäftssitz oder die verbürgte Betriebsstätte in NRW haben. Für Existenzgründer gilt der geplante Sitz in NRW.
KMU, Freier Beruf oder Existenzgründung
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung.
Verbürgter Kreditbetrag bis 2,0 Mio. Euro
Die Klassische Bürgschaft sichert Hausbankkredite bis zu einem Bürgschaftshöchstbetrag von 2,0 Millionen Euro je Engagement ab. Die Verbürgungsquote beträgt 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags.
Förderfähiger Verwendungszweck
Zulässig sind Gründung, Investition, Betriebsmittel, Betriebsverlagerung und Unternehmensnachfolge. Sanierungsfinanzierungen und die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite sind ausgeschlossen.
Tragfähiges Geschäftskonzept und Kapitaldienstfähigkeit
Der Antragsteller weist ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept und die Fähigkeit zur Bedienung des Kredits nach. Fehlende bankübliche Sicherheiten werden durch die Bürgschaft ersetzt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben mit Hausbank besprechen
Der Antragsteller schildert sein Finanzierungsvorhaben — Investition, Betriebsmittel, Gründung oder Nachfolge — einem Kreditinstitut seiner Wahl in NRW. Die Hausbank prüft Kapitaldienstfähigkeit und vorhandene Sicherheiten.
- 02
Bürgschaftsantrag über die Hausbank stellen
Reichen die banküblichen Sicherheiten nicht aus, leitet die Hausbank gemeinsam mit dem Unternehmer den Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank NRW ein. Alternativ kann der Unternehmer das Verfahren Bürgschaft ohne Bank (BoB) für eine verbindliche Vorabprüfung nutzen.
- 03
Prüfung und Entscheidung durch die Bürgschaftsbank
Die Bürgschaftsbank NRW bewertet das Konzept, die Tragfähigkeit und die fehlenden Sicherheiten. Im Standardverfahren entscheidet ein Bewilligungsausschuss. Für Vorhaben bis 250.000 Euro steht die ExpressBürgschaft mit einer Entscheidung in maximal fünf Werktagen zur Verfügung.
- 04
Zusage und Bürgschaftsübernahme
Mit der Zusage übernimmt die Bürgschaftsbank NRW eine Ausfallbürgschaft von 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags bis maximal 2,0 Millionen Euro. Die Hausbank reicht den Kredit aus.
- 05
Laufende Bedienung und Reporting
Der Unternehmer bedient den Kredit bei der Hausbank und entrichtet die laufende Bürgschaftsprovision. Während der Laufzeit besteht eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gegenüber der Bürgschaftsbank NRW.
Häufige Fragen
Wer kann eine Klassische Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen?
Welche Vorhaben werden mit der Klassischen Bürgschaft abgesichert?
Wie hoch ist die maximale Bürgschaft und welche Verbürgungsquote ist möglich?
Wie läuft der Antrag — direkt bei der Bürgschaftsbank oder über die Hausbank?
Gibt es ein beschleunigtes Verfahren bei Zeitdruck?
Worin unterscheidet sich die Bürgschaftsbank NRW von der NRW.BANK?
Muss der Geschäftssitz zwingend in Nordrhein-Westfalen liegen?
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Unsere Quellen
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- [02]NRW.BANK Förderprodukt — Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRWnrwbank.deRegionalNRW.BANK
- [03]Bürgschaftsbank NRW — Startseite mit Produktportfolionrw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- [04]Verband Deutscher Bürgschaftsbanken — Mitglieder und Aufgabevdb-info.deFachartikelVerband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V.