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Klassische Bürgschaft Bürgschaftsbank NRW

Mit der klassischen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sichern KMU der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Existenzgründer Kredite und Avale ihrer Hausbank ab. Die Ausfallbürgschaft umfasst 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags bis zu einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro.

Max. Bürgschaft
2 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 2 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die klassische Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus sowie an Angehörige der freien Berufe. Die Bürgschaft kann als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwendet werden, etwa für Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittelfinanzierungen. Antragsteller müssen alle zumutbaren Sicherheiten anbieten. Sanierungen von Unternehmen sowie Kredite, die bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt wurden, sind ausgeschlossen. Grundlage sind die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2023.

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Der Antragsteller muss seinen Geschäftssitz oder die verbürgte Betriebsstätte in NRW haben. Für Existenzgründer gilt der geplante Sitz in NRW.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung.

Die Klassische Bürgschaft sichert Hausbankkredite bis zu einem Bürgschaftshöchstbetrag von 2,0 Millionen Euro je Engagement ab. Die Verbürgungsquote beträgt 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags.

Zulässig sind Gründung, Investition, Betriebsmittel, Betriebsverlagerung und Unternehmensnachfolge. Sanierungsfinanzierungen und die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite sind ausgeschlossen.

Der Antragsteller weist ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept und die Fähigkeit zur Bedienung des Kredits nach. Fehlende bankübliche Sicherheiten werden durch die Bürgschaft ersetzt.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Geschäftssitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Der Antragsteller muss seinen Geschäftssitz oder die verbürgte Betriebsstätte in NRW haben. Für Existenzgründer gilt der geplante Sitz in NRW.

KMU, Freier Beruf oder Existenzgründung

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung.

Verbürgter Kreditbetrag bis 2,0 Mio. Euro

Die Klassische Bürgschaft sichert Hausbankkredite bis zu einem Bürgschaftshöchstbetrag von 2,0 Millionen Euro je Engagement ab. Die Verbürgungsquote beträgt 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags.

Förderfähiger Verwendungszweck

Zulässig sind Gründung, Investition, Betriebsmittel, Betriebsverlagerung und Unternehmensnachfolge. Sanierungsfinanzierungen und die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite sind ausgeschlossen.

Tragfähiges Geschäftskonzept und Kapitaldienstfähigkeit

Der Antragsteller weist ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept und die Fähigkeit zur Bedienung des Kredits nach. Fehlende bankübliche Sicherheiten werden durch die Bürgschaft ersetzt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit Hausbank besprechen

    Der Antragsteller schildert sein Finanzierungsvorhaben — Investition, Betriebsmittel, Gründung oder Nachfolge — einem Kreditinstitut seiner Wahl in NRW. Die Hausbank prüft Kapitaldienstfähigkeit und vorhandene Sicherheiten.

  2. 02

    Bürgschaftsantrag über die Hausbank stellen

    Reichen die banküblichen Sicherheiten nicht aus, leitet die Hausbank gemeinsam mit dem Unternehmer den Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank NRW ein. Alternativ kann der Unternehmer das Verfahren Bürgschaft ohne Bank (BoB) für eine verbindliche Vorabprüfung nutzen.

  3. 03

    Prüfung und Entscheidung durch die Bürgschaftsbank

    Die Bürgschaftsbank NRW bewertet das Konzept, die Tragfähigkeit und die fehlenden Sicherheiten. Im Standardverfahren entscheidet ein Bewilligungsausschuss. Für Vorhaben bis 250.000 Euro steht die ExpressBürgschaft mit einer Entscheidung in maximal fünf Werktagen zur Verfügung.

  4. 04

    Zusage und Bürgschaftsübernahme

    Mit der Zusage übernimmt die Bürgschaftsbank NRW eine Ausfallbürgschaft von 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags bis maximal 2,0 Millionen Euro. Die Hausbank reicht den Kredit aus.

  5. 05

    Laufende Bedienung und Reporting

    Der Unternehmer bedient den Kredit bei der Hausbank und entrichtet die laufende Bürgschaftsprovision. Während der Laufzeit besteht eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gegenüber der Bürgschaftsbank NRW.

Häufige Fragen

Wer kann eine Klassische Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer mit Geschäftssitz oder geplantem Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Bürgschaftsbank NRW richtet sich an handwerkliche Betriebe, mittelständische Industrieunternehmen, Handel und Dienstleistungen über alle vier Phasen Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung.
Welche Vorhaben werden mit der Klassischen Bürgschaft abgesichert?
Verbürgt werden Hausbank-Kredite für Existenzgründungen, Investitionen, Betriebsmittel, Betriebsverlagerungen sowie für Unternehmensnachfolge und Übernahmen. Ausgeschlossen sind Sanierungsfinanzierungen sowie eine nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite.
Wie hoch ist die maximale Bürgschaft und welche Verbürgungsquote ist möglich?
Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt eine Ausfallbürgschaft von 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 2,0 Millionen Euro je Engagement. Die Bürgschaft ersetzt fehlende oder nicht ausreichende bankübliche Sicherheiten.
Wie läuft der Antrag — direkt bei der Bürgschaftsbank oder über die Hausbank?
Der reguläre Antragsweg führt über die Hausbank. Der Unternehmer stellt seinen Finanzierungswunsch bei einem Kreditinstitut seiner Wahl, das den Bürgschaftsantrag mitprüft und an die Bürgschaftsbank NRW weiterleitet. Alternativ steht das Verfahren Bürgschaft ohne Bank (BoB) zur Verfügung, bei dem die Bürgschaftsbank vorab verbindlich entscheidet und der Antragsteller mit dieser Zusage zur Hausbank gehen kann.
Gibt es ein beschleunigtes Verfahren bei Zeitdruck?
Ja. Die ExpressBürgschaft verbürgt Hausbankkredite bis 250.000 Euro mit einer Entscheidung innerhalb von maximal fünf Werktagen. Sie eignet sich für zeitkritische Investitionen oder Liquiditätsbedarfe. Die Verbürgungsquote liegt auch hier zwischen 50 und 80 Prozent.
Worin unterscheidet sich die Bürgschaftsbank NRW von der NRW.BANK?
Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen und vergibt geförderte Darlehen, Beteiligungen und eigene Bürgschaften für größere Vorhaben. Die Bürgschaftsbank NRW ist eine eigenständige Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft und fokussiert auf Ausfallbürgschaften bis 2 Millionen Euro für KMU und Freie Berufe. Beide Häuser können sich ergänzen — die NRW.BANK listet die Klassische Bürgschaft ausdrücklich als Förderprodukt.
Muss der Geschäftssitz zwingend in Nordrhein-Westfalen liegen?
Ja. Die Bürgschaftsbank NRW verbürgt ausschließlich Finanzierungen für Unternehmen, deren Geschäftssitz oder verbürgte Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen liegt. Für Vorhaben in anderen Bundesländern ist die jeweilige Landes-Bürgschaftsbank zuständig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bürgschaftsbank NRW — Produktübersicht Klassische Bürgschaft
    nrw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
  2. [02]
  3. [03]
    Bürgschaftsbank NRW — Startseite mit Produktportfolio
    nrw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
  4. [04]
    Verband Deutscher Bürgschaftsbanken — Mitglieder und Aufgabe
    vdb-info.deFachartikelVerband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V.