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ExpressBürgschaft Bürgschaftsbank NRW

Die ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank NRW sichert Hausbankkredite kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler in Nordrhein-Westfalen mit einer Ausfallbürgschaft von 50 bis 80 Prozent ab — bis zu 400.000 Euro Bürgschaftshöhe bei Kreditbeträgen bis 800.000 Euro. Die Hausbank stellt den Antrag online, die Entscheidung fällt in maximal fünf Werktagen.

Max. Bürgschaft
400.000 €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 400.000 €
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen nach den KMU-Kriterien sowie an Angehörige der Freien Berufe — von etablierten Unternehmen mit Jahresabschlüssen für mindestens zwei volle Geschäftsjahre über Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit bis zu Nachfolgen und tätigen Beteiligungen. Verbürgt werden gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art, etwa Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen sowie Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen; Kredite für Sanierungen sind ausgeschlossen. Bei etablierten Unternehmen setzt die Bürgschaftsbank ein positives operatives Jahresergebnis, positives bilanzielles wirtschaftliches Eigenkapital, gegebene Kapitaldienstfähigkeit und das Fehlen von Pfändungen, Leistungsstörungen, Überziehungen oder sonstigen Negativmerkmalen voraus; die zu verbürgenden Kredite dürfen noch nicht gewährt sein. Bei Gründungen, Nachfolgen und tätigen Beteiligungen sind eine Meisterqualifikation in meisterpflichtigen Berufen, eine abgeschlossene fachbezogene Ausbildung oder ein fachbezogenes Studium sowie zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung unmittelbar vor der Gründung in der Branche erforderlich.

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Das Unternehmen oder der Freiberufler muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben oder das zu finanzierende Vorhaben dort umsetzen. Die Bürgschaftsbank NRW ist ausschließlich für Antragsteller aus NRW zuständig.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach den KMU-Kriterien sowie Angehörige der Freien Berufe — als etablierte Unternehmen mit Jahresabschlüssen für mindestens zwei volle Geschäftsjahre oder als Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit, außerdem Nachfolgen und tätige Beteiligungen. Kredite für Sanierungen werden nicht verbürgt.

Die ExpressBürgschaft besichert Kreditbeträge bis 800.000 Euro; die Bürgschaftshöhe beträgt dabei maximal 400.000 Euro bei einem Verbürgungsgrad von 50 bis 80 Prozent. Auch höhere Kreditvolumen sind verbürgbar — dann sinkt die Bürgschaftsquote entsprechend, der Höchstbetrag von 400.000 Euro bleibt bestehen. Für größere Bürgschaftsbedarfe bis 2 Millionen Euro gibt es die Klassische Bürgschaft.

Der Antragsteller darf keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen aufweisen. Der Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis zeigen, und die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein. Sanierungsfälle sind von der ExpressBürgschaft ausgeschlossen.

Die Bürgschaft muss beantragt werden, bevor der Kredit zwischen Hausbank und Unternehmen verbindlich abgeschlossen wird. Die Hausbank stellt den Antrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Ein nachträgliches Beantragen nach Kreditabschluss ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen

Das Unternehmen oder der Freiberufler muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben oder das zu finanzierende Vorhaben dort umsetzen. Die Bürgschaftsbank NRW ist ausschließlich für Antragsteller aus NRW zuständig.

KMU, Freiberufler oder Existenzgründer

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach den KMU-Kriterien sowie Angehörige der Freien Berufe — als etablierte Unternehmen mit Jahresabschlüssen für mindestens zwei volle Geschäftsjahre oder als Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit, außerdem Nachfolgen und tätige Beteiligungen. Kredite für Sanierungen werden nicht verbürgt.

Verbürgbarer Kreditbetrag bis 800.000 Euro

Die ExpressBürgschaft besichert Kreditbeträge bis 800.000 Euro; die Bürgschaftshöhe beträgt dabei maximal 400.000 Euro bei einem Verbürgungsgrad von 50 bis 80 Prozent. Auch höhere Kreditvolumen sind verbürgbar — dann sinkt die Bürgschaftsquote entsprechend, der Höchstbetrag von 400.000 Euro bleibt bestehen. Für größere Bürgschaftsbedarfe bis 2 Millionen Euro gibt es die Klassische Bürgschaft.

Positives operatives Ergebnis und keine Leistungsstörungen

Der Antragsteller darf keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen aufweisen. Der Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis zeigen, und die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein. Sanierungsfälle sind von der ExpressBürgschaft ausgeschlossen.

Antrag vor Kreditabschluss stellen

Die Bürgschaft muss beantragt werden, bevor der Kredit zwischen Hausbank und Unternehmen verbindlich abgeschlossen wird. Die Hausbank stellt den Antrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Ein nachträgliches Beantragen nach Kreditabschluss ist nicht möglich.

Was bekommst du konkret?

Ausfallbürgschaft über 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags mit einer Bürgschaftshöhe von maximal 400.000 Euro. Verbürgbar sind Kreditbeträge bis 800.000 Euro; bei höheren Kreditvolumen sinkt die Bürgschaftsquote entsprechend, der Bürgschaftshöchstbetrag bleibt unverändert. Die Bürgschaftslaufzeit folgt der Kreditlaufzeit — maximal 10 Jahre bei Investitionen, 23 Jahre bei Immobilien und 6 Jahre bei Betriebsmitteln. Kosten: einmaliges Bearbeitungsentgelt von 0,75 Prozent sowie eine nach Verbürgungsgrad gestaffelte jährliche Bürgschaftsprovision von 0,70 bis maximal 1,50 Prozent, jeweils vom verbürgten Kreditbetrag. Die Bürgschaftsentscheidung fällt in maximal fünf Werktagen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Finanzierungsbedarf klären

    Der Unternehmer, Freiberufler oder Gründer ermittelt seinen konkreten Kreditbedarf und prüft, ob die eigene Hausbank den Kredit ohne Sicherheit ablehnen würde. Die ExpressBürgschaft kommt in Betracht, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen und der Kreditbetrag 800.000 Euro nicht überschreitet.

  2. 02

    Hausbank ansprechen und Finanzierungsgespräch führen

    Der Antragsteller wendet sich an ein Kreditinstitut seiner Wahl — eine Bank oder Sparkasse in NRW. Im Gespräch wird der Finanzierungswunsch, die Verwendung und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens besprochen. Die Hausbank entscheidet, ob sie die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen wird.

  3. 03

    Online-Antrag durch die Hausbank

    Die Hausbank stellt den Bürgschaftsantrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Der Antrag muss vor dem endgültigen Kreditabschluss eingereicht werden. Vorgelegt werden üblicherweise Jahresabschlüsse, Businessplan (bei Gründungen), Nachweise zur Kapitaldienstfähigkeit sowie Angaben zum Vorhaben.

  4. 04

    Bürgschaftsentscheidung in maximal fünf Werktagen

    Die Bürgschaftsbank NRW prüft den Antrag im standardisierten Verfahren und trifft die Bürgschaftsentscheidung in maximal fünf Werktagen. Bei positiver Entscheidung stellt sie die Bürgschaftsurkunde aus, die als Sicherheit für den Kredit dient.

  5. 05

    Kreditabschluss mit Hausbank

    Nach Erhalt der Bürgschaftszusage schließt die Hausbank den Kredit mit dem Unternehmen ab. Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW deckt 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags als Ausfallbürgschaft ab — bis zu einer Bürgschaftshöhe von 400.000 Euro. Der Unternehmer zahlt das Bürgschaftsentgelt an die Bürgschaftsbank NRW und bedient den Kredit regulär bei seiner Hausbank.

Häufige Fragen

Wer darf die ExpressBürgschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen — einschließlich Gartenbaubetriebe — sowie Angehörige der freien Berufe und Existenzgründer. Bestehende Unternehmen müssen mindestens zwei Jahre am Markt tätig sein. Gründer sind von dieser Mindestanforderung ausgenommen, müssen aber eine Meisterqualifikation oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Unternehmen in der Sanierung oder mit Pfändungen, Leistungsstörungen und Überziehungen sind ausgeschlossen.
Warum fällt die Bürgschaftsentscheidung so schnell?
Die ExpressBürgschaft ist ein standardisiertes Verfahren: Die Hausbank bestätigt mit dem Online-Antrag die zentralen Voraussetzungen — etwa ein positives operatives Jahresergebnis, keine Pfändungen oder Leistungsstörungen und eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 4,0 Prozent laut Hausbank-Rating. Bei etablierten Unternehmen sind neben dem Online-Antrag keine weiteren Unterlagen nötig. Auf dieser Basis entscheidet die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in maximal fünf Werktagen.
Wie hoch ist die Bürgschaft maximal, und wie verhält sie sich zum Kredit?
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen verbürgt 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags, gedeckelt auf eine Bürgschaftshöhe von 400.000 Euro. Verbürgbar sind Kreditbeträge bis 800.000 Euro. Auch höhere Kreditvolumen lassen sich verbürgen — dann sinkt die Bürgschaftsquote entsprechend, während der Bürgschaftshöchstbetrag von 400.000 Euro bestehen bleibt.
Für welche Vorhaben kann die ExpressBürgschaft genutzt werden?
Die ExpressBürgschaft eignet sich für ein breites Spektrum unternehmerischer Vorhaben: Investitionen für Betriebserweiterungen und Betriebsverlagerungen, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalrahmenfinanzierungen, Existenzgründungen sowie Unternehmensübernahmen und Nachfolgen. Auch tätige Beteiligungen an Unternehmen sind förderfähig. Nicht geeignet ist die ExpressBürgschaft für Sanierungsvorhaben bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Wie läuft die Antragstellung konkret ab?
Die Antragstellung erfolgt nicht durch den Unternehmer selbst, sondern durch die Hausbank. Der Unternehmer wendet sich zunächst an ein Kreditinstitut seiner Wahl — Bank oder Sparkasse in NRW — und bespricht dort seinen Finanzierungsbedarf. Die Hausbank prüft den Kreditwunsch und stellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, den Antrag auf Bürgschaft online bei der Bürgschaftsbank NRW. Der Antrag muss vor dem endgültigen Kreditabschluss gestellt werden. Kontakt zur Bürgschaftsbank NRW ist auch direkt möglich: [email protected] oder Tel. 02131 5107-200.
Wie lange läuft eine ExpressBürgschaft?
Die maximale Laufzeit der ExpressBürgschaft beträgt in der Regel 10 Jahre. Bei Immobilienfinanzierungen kann die Laufzeit auf bis zu 23 Jahre ausgedehnt werden, da solche Vorhaben naturgemäß längere Finanzierungszeiträume erfordern. Die konkrete Laufzeit richtet sich nach dem besicherten Kredit und wird zwischen Hausbank, Bürgschaftsbank NRW und Kreditnehmer vereinbart.
Was kostet die Bürgschaft, und wer zahlt das Bürgschaftsentgelt?
Die Bürgschaftsbank NRW erhebt für die Bereitstellung der Bürgschaft ein jährliches Bürgschaftsentgelt. Dieses richtet sich nach Bürgschaftshöhe, Laufzeit und Risikoeinschätzung und ist direkt mit der Bürgschaftsbank NRW zu vereinbaren. Genaue Prozentsätze werden individuell auf Basis der eingereichten Unterlagen festgelegt. Das Entgelt wird üblicherweise vom Kreditnehmer getragen und ist als Kostenposition in der Gesamtfinanzierung einzuplanen. Für eine belastbare Kalkulation empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der Bürgschaftsbank NRW ([email protected]).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken — Online-Antragsportal
    finanzierungsportal.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
  2. [02]
    Bürgschaftsbank NRW – ExpressBürgschaft
    nrw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    NRW.BANK Programmseite ExpressBürgschaft
    nrwbank.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
  4. [04]
    Bürgschaftsbank NRW — Ermöglicher-Portal NRW
    nrw.ermoeglicher.deRegionalBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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