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ExpressBürgschaft Bürgschaftsbank NRW

Die ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank NRW ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern in Nordrhein-Westfalen, Kreditbürgschaften bis 250.000 Euro innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Die Hausbank stellt den Antrag online — ohne aufwendige Prüfung durch den Unternehmer selbst.

Max. Bürgschaft
250.000 €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 250.000 €
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Gartenbau, an Angehörige der freien Berufe ab zwei Jahren Geschäftstätigkeit sowie an Unternehmensgründer. Mitfinanziert werden Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen, Gründungen, Nachfolgen und tätige Beteiligungen. Voraussetzungen: keine Pfändungen, Leistungsstörungen, Überziehungen oder sonstigen Negativmerkmale; Jahresabschluss mit operativ positivem Ergebnis; Kapitaldienstfähigkeit nach Bewältigung der Krise. Bei Gründungen, Nachfolgen und tätigen Beteiligungen ist eine Meisterqualifikation in meisterpflichtigen Berufen oder mindestens dreijährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderlich. Sanierungen von Unternehmen sind ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Das Unternehmen oder der Freiberufler muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben oder das zu finanzierende Vorhaben dort umsetzen. Die Bürgschaftsbank NRW ist ausschließlich für Antragsteller aus NRW zuständig.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Gartenbaubetriebe), Angehörige der freien Berufe sowie Existenzgründer. Nicht antragsberechtigt sind Sanierungsunternehmen. Bestehende Unternehmen müssen mindestens 2 Jahre Geschäftstätigkeit vorweisen; Gründer sind davon ausgenommen.

Die Bürgschaft besichert Kredite bis zu einem Kreditbetrag von maximal 500.000 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Bürgschaftshöhe von 250.000 Euro (bei 80 % Deckungsquote: 312.500 Euro Bürgschaft, gekappt auf 250.000 Euro). Kredite über 500.000 Euro sind für die ExpressBürgschaft nicht vorgesehen — dafür gibt es das klassische Bürgschaftsverfahren.

Der Antragsteller darf keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen aufweisen. Der Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis zeigen, und die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein. Sanierungsfälle sind von der ExpressBürgschaft ausgeschlossen.

Die Bürgschaft muss beantragt werden, bevor der Kredit zwischen Hausbank und Unternehmen verbindlich abgeschlossen wird. Die Hausbank stellt den Antrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Ein nachträgliches Beantragen nach Kreditabschluss ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen

Das Unternehmen oder der Freiberufler muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben oder das zu finanzierende Vorhaben dort umsetzen. Die Bürgschaftsbank NRW ist ausschließlich für Antragsteller aus NRW zuständig.

KMU, Freiberufler oder Existenzgründer

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Gartenbaubetriebe), Angehörige der freien Berufe sowie Existenzgründer. Nicht antragsberechtigt sind Sanierungsunternehmen. Bestehende Unternehmen müssen mindestens 2 Jahre Geschäftstätigkeit vorweisen; Gründer sind davon ausgenommen.

Kreditbetrag bis 500.000 Euro

Die Bürgschaft besichert Kredite bis zu einem Kreditbetrag von maximal 500.000 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Bürgschaftshöhe von 250.000 Euro (bei 80 % Deckungsquote: 312.500 Euro Bürgschaft, gekappt auf 250.000 Euro). Kredite über 500.000 Euro sind für die ExpressBürgschaft nicht vorgesehen — dafür gibt es das klassische Bürgschaftsverfahren.

Positives operatives Ergebnis und keine Leistungsstörungen

Der Antragsteller darf keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen aufweisen. Der Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis zeigen, und die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein. Sanierungsfälle sind von der ExpressBürgschaft ausgeschlossen.

Antrag vor Kreditabschluss stellen

Die Bürgschaft muss beantragt werden, bevor der Kredit zwischen Hausbank und Unternehmen verbindlich abgeschlossen wird. Die Hausbank stellt den Antrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Ein nachträgliches Beantragen nach Kreditabschluss ist nicht möglich.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Finanzierungsbedarf klären

    Der Unternehmer, Freiberufler oder Gründer ermittelt seinen konkreten Kreditbedarf und prüft, ob die eigene Hausbank den Kredit ohne Sicherheit ablehnen würde. Die ExpressBürgschaft kommt in Betracht, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen und der Kreditbetrag 500.000 Euro nicht überschreitet.

  2. 02

    Hausbank ansprechen und Finanzierungsgespräch führen

    Der Antragsteller wendet sich an ein Kreditinstitut seiner Wahl — eine Bank oder Sparkasse in NRW. Im Gespräch wird der Finanzierungswunsch, die Verwendung und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens besprochen. Die Hausbank entscheidet, ob sie die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen wird.

  3. 03

    Online-Antrag durch die Hausbank

    Die Hausbank stellt den Bürgschaftsantrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Der Antrag muss vor dem endgültigen Kreditabschluss eingereicht werden. Vorgelegt werden üblicherweise Jahresabschlüsse, Businessplan (bei Gründungen), Nachweise zur Kapitaldienstfähigkeit sowie Angaben zum Vorhaben.

  4. 04

    Bürgschaftsentscheidung innerhalb von 72 Stunden

    Die Bürgschaftsbank NRW prüft den Antrag im Schnellverfahren. Im Regelfall trifft sie die Bürgschaftsentscheidung innerhalb von 72 Stunden. Bei positiver Entscheidung stellt sie die Bürgschaftsurkunde aus, die als Sicherheit für den Kredit dient.

  5. 05

    Kreditabschluss mit Hausbank

    Nach Erhalt der Bürgschaftszusage schließt die Hausbank den Kredit mit dem Unternehmen ab. Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags als Ausfallbürgschaft ab — maximal 250.000 Euro. Der Unternehmer zahlt das Bürgschaftsentgelt an die Bürgschaftsbank NRW und bedient den Kredit regulär bei seiner Hausbank.

Häufige Fragen

Wer darf die ExpressBürgschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen — einschließlich Gartenbaubetriebe — sowie Angehörige der freien Berufe und Existenzgründer. Bestehende Unternehmen müssen mindestens zwei Jahre am Markt tätig sein. Gründer sind von dieser Mindestanforderung ausgenommen, müssen aber eine Meisterqualifikation oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Unternehmen in der Sanierung oder mit Pfändungen, Leistungsstörungen und Überziehungen sind ausgeschlossen.
Warum ist eine Entscheidung innerhalb von 72 Stunden möglich?
Die ExpressBürgschaft ist ein vereinfachtes Schnellverfahren: Anders als beim klassischen Bürgschaftsverfahren verzichtet die Bürgschaftsbank NRW auf eine umfangreiche Einzelfallprüfung und arbeitet mit standardisierten Kriterien. Voraussetzung ist, dass der Kredit 500.000 Euro nicht überschreitet und der Antragsteller bestimmte Mindestanforderungen erfüllt — zum Beispiel kein negativer Jahresabschluss und keine Leistungsstörungen. Durch dieses standardisierte Prüfmodell kann die Bürgschaftsbank NRW im Regelfall innerhalb von 72 Stunden eine Bürgschaftsentscheidung treffen.
Wie hoch ist die Bürgschaft maximal, und wie verhält sie sich zum Kredit?
Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags als Ausfallbürgschaft. Bei einem Kredit von 500.000 Euro wären das theoretisch 400.000 Euro — aber die ExpressBürgschaft ist auf maximal 250.000 Euro gedeckelt. In der Praxis bedeutet das: Bei voller Ausschöpfung der Deckungs­quote von 80 Prozent ergibt sich eine effektive Bürgschaftsobergrenze von 250.000 Euro für Kredite bis ca. 312.500 Euro. Für höhere Kredite bis 500.000 Euro sinkt die Deckungsquote entsprechend.
Für welche Vorhaben kann die ExpressBürgschaft genutzt werden?
Die ExpressBürgschaft eignet sich für ein breites Spektrum unternehmerischer Vorhaben: Investitionen für Betriebserweiterungen und Betriebsverlagerungen, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalrahmenfinanzierungen, Existenzgründungen sowie Unternehmensübernahmen und Nachfolgen. Auch tätige Beteiligungen an Unternehmen sind förderfähig. Nicht geeignet ist die ExpressBürgschaft für Sanierungsvorhaben bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Wie läuft die Antragstellung konkret ab?
Die Antragstellung erfolgt nicht durch den Unternehmer selbst, sondern durch die Hausbank. Der Unternehmer wendet sich zunächst an ein Kreditinstitut seiner Wahl — Bank oder Sparkasse in NRW — und bespricht dort seinen Finanzierungsbedarf. Die Hausbank prüft den Kreditwunsch und stellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, den Antrag auf Bürgschaft online bei der Bürgschaftsbank NRW. Der Antrag muss vor dem endgültigen Kreditabschluss gestellt werden. Kontakt zur Bürgschaftsbank NRW ist auch direkt möglich: [email protected] oder Tel. 02131 5107-200.
Wie lange läuft eine ExpressBürgschaft?
Die maximale Laufzeit der ExpressBürgschaft beträgt in der Regel 10 Jahre. Bei Immobilienfinanzierungen kann die Laufzeit auf bis zu 23 Jahre ausgedehnt werden, da solche Vorhaben naturgemäß längere Finanzierungszeiträume erfordern. Die konkrete Laufzeit richtet sich nach dem besicherten Kredit und wird zwischen Hausbank, Bürgschaftsbank NRW und Kreditnehmer vereinbart.
Was kostet die Bürgschaft, und wer zahlt das Bürgschaftsentgelt?
Die Bürgschaftsbank NRW erhebt für die Bereitstellung der Bürgschaft ein jährliches Bürgschaftsentgelt. Dieses richtet sich nach Bürgschaftshöhe, Laufzeit und Risikoeinschätzung und ist direkt mit der Bürgschaftsbank NRW zu vereinbaren. Genaue Prozentsätze werden individuell auf Basis der eingereichten Unterlagen festgelegt. Das Entgelt wird üblicherweise vom Kreditnehmer getragen und ist als Kostenposition in der Gesamtfinanzierung einzuplanen. Für eine belastbare Kalkulation empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der Bürgschaftsbank NRW ([email protected]).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ExpressBürgschaft — Bürgschaftsbank NRW (NRW.BANK Produktlisting)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK / Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
  2. [02]
    Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken — Online-Antragsportal
    finanzierungsportal.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
  3. [03]
    Bürgschaftsbank NRW – ExpressBürgschaft
    nrw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
  4. [04]
    Bürgschaftsbank NRW — Ermöglicher-Portal NRW
    nrw.ermoeglicher.deRegionalBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH