Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 400.000 € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 80 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen nach den KMU-Kriterien sowie an Angehörige der Freien Berufe — von etablierten Unternehmen mit Jahresabschlüssen für mindestens zwei volle Geschäftsjahre über Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit bis zu Nachfolgen und tätigen Beteiligungen. Verbürgt werden gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art, etwa Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen sowie Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen; Kredite für Sanierungen sind ausgeschlossen. Bei etablierten Unternehmen setzt die Bürgschaftsbank ein positives operatives Jahresergebnis, positives bilanzielles wirtschaftliches Eigenkapital, gegebene Kapitaldienstfähigkeit und das Fehlen von Pfändungen, Leistungsstörungen, Überziehungen oder sonstigen Negativmerkmalen voraus; die zu verbürgenden Kredite dürfen noch nicht gewährt sein. Bei Gründungen, Nachfolgen und tätigen Beteiligungen sind eine Meisterqualifikation in meisterpflichtigen Berufen, eine abgeschlossene fachbezogene Ausbildung oder ein fachbezogenes Studium sowie zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung unmittelbar vor der Gründung in der Branche erforderlich.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
Das Unternehmen oder der Freiberufler muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben oder das zu finanzierende Vorhaben dort umsetzen. Die Bürgschaftsbank NRW ist ausschließlich für Antragsteller aus NRW zuständig.
KMU, Freiberufler oder Existenzgründer
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach den KMU-Kriterien sowie Angehörige der Freien Berufe — als etablierte Unternehmen mit Jahresabschlüssen für mindestens zwei volle Geschäftsjahre oder als Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit, außerdem Nachfolgen und tätige Beteiligungen. Kredite für Sanierungen werden nicht verbürgt.
Verbürgbarer Kreditbetrag bis 800.000 Euro
Die ExpressBürgschaft besichert Kreditbeträge bis 800.000 Euro; die Bürgschaftshöhe beträgt dabei maximal 400.000 Euro bei einem Verbürgungsgrad von 50 bis 80 Prozent. Auch höhere Kreditvolumen sind verbürgbar — dann sinkt die Bürgschaftsquote entsprechend, der Höchstbetrag von 400.000 Euro bleibt bestehen. Für größere Bürgschaftsbedarfe bis 2 Millionen Euro gibt es die Klassische Bürgschaft.
Positives operatives Ergebnis und keine Leistungsstörungen
Der Antragsteller darf keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen aufweisen. Der Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis zeigen, und die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein. Sanierungsfälle sind von der ExpressBürgschaft ausgeschlossen.
Antrag vor Kreditabschluss stellen
Die Bürgschaft muss beantragt werden, bevor der Kredit zwischen Hausbank und Unternehmen verbindlich abgeschlossen wird. Die Hausbank stellt den Antrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Ein nachträgliches Beantragen nach Kreditabschluss ist nicht möglich.
Was bekommst du konkret?
Ausfallbürgschaft über 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags mit einer Bürgschaftshöhe von maximal 400.000 Euro. Verbürgbar sind Kreditbeträge bis 800.000 Euro; bei höheren Kreditvolumen sinkt die Bürgschaftsquote entsprechend, der Bürgschaftshöchstbetrag bleibt unverändert. Die Bürgschaftslaufzeit folgt der Kreditlaufzeit — maximal 10 Jahre bei Investitionen, 23 Jahre bei Immobilien und 6 Jahre bei Betriebsmitteln. Kosten: einmaliges Bearbeitungsentgelt von 0,75 Prozent sowie eine nach Verbürgungsgrad gestaffelte jährliche Bürgschaftsprovision von 0,70 bis maximal 1,50 Prozent, jeweils vom verbürgten Kreditbetrag. Die Bürgschaftsentscheidung fällt in maximal fünf Werktagen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Finanzierungsbedarf klären
Der Unternehmer, Freiberufler oder Gründer ermittelt seinen konkreten Kreditbedarf und prüft, ob die eigene Hausbank den Kredit ohne Sicherheit ablehnen würde. Die ExpressBürgschaft kommt in Betracht, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen und der Kreditbetrag 800.000 Euro nicht überschreitet.
- 02
Hausbank ansprechen und Finanzierungsgespräch führen
Der Antragsteller wendet sich an ein Kreditinstitut seiner Wahl — eine Bank oder Sparkasse in NRW. Im Gespräch wird der Finanzierungswunsch, die Verwendung und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens besprochen. Die Hausbank entscheidet, ob sie die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen wird.
- 03
Online-Antrag durch die Hausbank
Die Hausbank stellt den Bürgschaftsantrag online bei der Bürgschaftsbank NRW. Der Antrag muss vor dem endgültigen Kreditabschluss eingereicht werden. Vorgelegt werden üblicherweise Jahresabschlüsse, Businessplan (bei Gründungen), Nachweise zur Kapitaldienstfähigkeit sowie Angaben zum Vorhaben.
- 04
Bürgschaftsentscheidung in maximal fünf Werktagen
Die Bürgschaftsbank NRW prüft den Antrag im standardisierten Verfahren und trifft die Bürgschaftsentscheidung in maximal fünf Werktagen. Bei positiver Entscheidung stellt sie die Bürgschaftsurkunde aus, die als Sicherheit für den Kredit dient.
- 05
Kreditabschluss mit Hausbank
Nach Erhalt der Bürgschaftszusage schließt die Hausbank den Kredit mit dem Unternehmen ab. Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW deckt 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags als Ausfallbürgschaft ab — bis zu einer Bürgschaftshöhe von 400.000 Euro. Der Unternehmer zahlt das Bürgschaftsentgelt an die Bürgschaftsbank NRW und bedient den Kredit regulär bei seiner Hausbank.
Häufige Fragen
Wer darf die ExpressBürgschaft beantragen?
Warum fällt die Bürgschaftsentscheidung so schnell?
Wie hoch ist die Bürgschaft maximal, und wie verhält sie sich zum Kredit?
Für welche Vorhaben kann die ExpressBürgschaft genutzt werden?
Wie läuft die Antragstellung konkret ab?
Wie lange läuft eine ExpressBürgschaft?
Was kostet die Bürgschaft, und wer zahlt das Bürgschaftsentgelt?
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- [02]Bürgschaftsbank NRW – ExpressBürgschaftnrw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
- [03]NRW.BANK Programmseite ExpressBürgschaftnrwbank.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
- [04]Bürgschaftsbank NRW — Ermöglicher-Portal NRWnrw.ermoeglicher.deRegionalBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
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