Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Förderhöhe | — |
| Bürgschafts-Anteil | bis 80 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Vergabe von Landesbürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben. Bürgschaften werden nur übernommen, wenn die Vorhaben sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine werthaltigen Sicherheiten oder andere Bürgschaften verfügbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Auch Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen können Anträge stellen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt oder förderwürdiges Vorhaben in Sachsen-Anhalt
Keine ausreichenden Sicherheiten und andere Bürgschaften verfügbar
Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichend Gewähr für die Rückzahlung bieten
Eigenmittel werden in zumutbarem Umfang eingesetzt
Antrag vor Kreditgewährung gestellt (keine nachträgliche Bürgschaft)
Was bekommst du konkret?
Ausfallbürgschaft bis in der Regel 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Laufzeit Investitionskredite höchstens 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben für betriebliche Zwecke bis zu 23 Jahre. Laufzeit Betriebsmittel- und Avalkredite höchstens 8 Jahre. Einmalige Bearbeitungsgebühr 0,5 Prozent des beantragten Kredites, jährliches Bürgschaftsentgelt mindestens 1 Prozent pro Jahr auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Bereitstellungsentgelt 0,25 Prozent pro Jahr auf den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag (ab 4 Monaten nach Bürgschaftszusicherung, vierteljährlich).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Kreditgeber einbinden
Vorhaben mit der Hausbank besprechen. Der Antrag wird über die Kreditgeberin (Hausbank) bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht.
- 02
Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen
Antrag auf Landesbürgschaft in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Beginn des Vorhabens bei der IB einreichen. Formular: Antrag AN-0-082.
- 03
Prüfung durch die Investitionsbank
Die IB prüft Kreditwürdigkeit, Sicherheiten, Eigenmitteleinsatz und volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Vorhabens.
- 04
Bürgschaftszusicherung erhalten
Bei positiver Entscheidung erteilt die IB eine Bürgschaftszusicherung. Danach beginnt ggf. das Bereitstellungsentgelt (0,25 % p.a. ab Monat 5).
- 05
Bürgschaftsentgelt entrichten und Kredit nutzen
Jährliches Bürgschaftsentgelt (mind. 1 % p.a.) sowie einmaliges Bearbeitungsentgelt (0,5 %) werden fällig. Die Laufzeit beträgt je nach Kreditart bis zu 23 Jahre.
Häufige Fragen
Wer kann eine Landesbürgschaft beantragen?
Wie hoch ist die Bürgschaft?
Welche Laufzeit hat die Bürgschaft?
Welche Gebühren fallen an?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt — Offizielle Programmseiteib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [02]Allgemeine Bestimmungen Landesbürgschaftenlandesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [03]Richtlinie AGVO Landesbürgschaftenlandesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [04]Merkblatt Landesbürgschaften (PDF)ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt