BundesBonus
Bürgschaft Land

Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Mit den Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt übernimmt das Land Bürgschaften für Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, wenn keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Bürgschaftshöhe beträgt in der Regel maximal 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme.

Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Vergabe von Landesbürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben. Bürgschaften werden nur übernommen, wenn die Vorhaben sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine werthaltigen Sicherheiten oder andere Bürgschaften verfügbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Auch Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen können Anträge stellen.

Schnell-Check

Passt Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt oder förderwürdiges Vorhaben in Sachsen-Anhalt

Keine ausreichenden Sicherheiten und andere Bürgschaften verfügbar

Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichend Gewähr für die Rückzahlung bieten

Eigenmittel werden in zumutbarem Umfang eingesetzt

Antrag vor Kreditgewährung gestellt (keine nachträgliche Bürgschaft)

Was bekommst du konkret?

Ausfallbürgschaft bis in der Regel 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Laufzeit Investitionskredite höchstens 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben für betriebliche Zwecke bis zu 23 Jahre. Laufzeit Betriebsmittel- und Avalkredite höchstens 8 Jahre. Einmalige Bearbeitungsgebühr 0,5 Prozent des beantragten Kredites, jährliches Bürgschaftsentgelt mindestens 1 Prozent pro Jahr auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Bereitstellungsentgelt 0,25 Prozent pro Jahr auf den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag (ab 4 Monaten nach Bürgschaftszusicherung, vierteljährlich).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kreditgeber einbinden

    Vorhaben mit der Hausbank besprechen. Der Antrag wird über die Kreditgeberin (Hausbank) bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen

    Antrag auf Landesbürgschaft in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Beginn des Vorhabens bei der IB einreichen. Formular: Antrag AN-0-082.

  3. 03

    Prüfung durch die Investitionsbank

    Die IB prüft Kreditwürdigkeit, Sicherheiten, Eigenmitteleinsatz und volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Vorhabens.

  4. 04

    Bürgschaftszusicherung erhalten

    Bei positiver Entscheidung erteilt die IB eine Bürgschaftszusicherung. Danach beginnt ggf. das Bereitstellungsentgelt (0,25 % p.a. ab Monat 5).

  5. 05

    Bürgschaftsentgelt entrichten und Kredit nutzen

    Jährliches Bürgschaftsentgelt (mind. 1 % p.a.) sowie einmaliges Bearbeitungsentgelt (0,5 %) werden fällig. Die Laufzeit beträgt je nach Kreditart bis zu 23 Jahre.

Häufige Fragen

Wer kann eine Landesbürgschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Auch Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sind antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Bürgschaft?
Die Bürgschaftshöhe wird im Einzelfall festgesetzt und darf in der Regel 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme oder des Ausfalls nicht übersteigen. Bürgschaften werden ausschliesslich als Ausfallbürgschaften übernommen.
Welche Laufzeit hat die Bürgschaft?
Bei Investitionskrediten beträgt die Laufzeit höchstens 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben für betriebliche Zwecke bis zu 23 Jahre. Bei Betriebsmittel- und Avalkrediten liegt die maximale Laufzeit bei 8 Jahren.
Welche Gebühren fallen an?
Einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent des beantragten Kredites, jährliches Bürgschaftsentgelt von mindestens 1 Prozent pro Jahr auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag sowie ein Bereitstellungsentgelt von 0,25 Prozent pro Jahr auf den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag.

Mehr zu Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Allgemeine Bestimmungen Landesbürgschaften
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  3. [03]
    Richtlinie AGVO Landesbürgschaften
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  4. [04]
    Merkblatt Landesbürgschaften (PDF)
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
Teilen
Merken