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Bürgschaft Land

Landesbuergschaften Sachsen-Anhalt

Mit den Landesbuergschaften Sachsen-Anhalt uebernimmt das Land Buergschaften fuer Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, wenn keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfuegung stehen. Die Buergschaftshoehe betraegt in der Regel maximal 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme.

Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Vergabe von Landesbuergschaften unterstuetzt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich foerderungswuerdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben. Buergschaften werden nur uebernommen, wenn die Vorhaben sonst nicht durchgefuehrt werden koennen, insbesondere weil keine werthaltigen Sicherheiten oder andere Buergschaften verfuegbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe sowie natuerliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Auch Traeger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen koennen Antraege stellen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstaette in Sachsen-Anhalt oder foerderwuerdiges Vorhaben in Sachsen-Anhalt

Keine ausreichenden Sicherheiten und andere Buergschaften verfuegbar

Kreditnehmer muss kreditwuerdig sein und hinreichend Gewaehr fuer die Rueckzahlung bieten

Eigenmittel werden in zumutbarem Umfang eingesetzt

Antrag vor Kreditgewaehrung gestellt (keine nachtraegliche Buergschaft)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kreditgeber einbinden

    Vorhaben mit der Hausbank besprechen. Der Antrag wird über die Kreditgeberin (Hausbank) bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen

    Antrag auf Landesbürgschaft in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Beginn des Vorhabens bei der IB einreichen. Formular: Antrag AN-0-082.

  3. 03

    Prüfung durch die Investitionsbank

    Die IB prüft Kreditwürdigkeit, Sicherheiten, Eigenmitteleinsatz und volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Vorhabens.

  4. 04

    Bürgschaftszusicherung erhalten

    Bei positiver Entscheidung erteilt die IB eine Bürgschaftszusicherung. Danach beginnt ggf. das Bereitstellungsentgelt (0,25 % p.a. ab Monat 5).

  5. 05

    Bürgschaftsentgelt entrichten und Kredit nutzen

    Jährliches Bürgschaftsentgelt (mind. 1 % p.a.) sowie einmaliges Bearbeitungsentgelt (0,5 %) werden fällig. Die Laufzeit beträgt je nach Kreditart bis zu 23 Jahre.

Häufige Fragen

Wer kann eine Landesbuergschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe sowie natuerliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Auch Traeger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sind antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Buergschaft?
Die Buergschaftshoehe wird im Einzelfall festgesetzt und darf in der Regel 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme oder des Ausfalls nicht uebersteigen. Buergschaften werden ausschliesslich als Ausfallbuergschaften uebernommen.
Welche Laufzeit hat die Buergschaft?
Bei Investitionskrediten betraegt die Laufzeit hoechstens 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben fuer betriebliche Zwecke bis zu 23 Jahre. Bei Betriebsmittel- und Avalkrediten liegt die maximale Laufzeit bei 8 Jahren.
Welche Gebuehren fallen an?
Einmalige Bearbeitungsgebuehr von 0,5 Prozent des beantragten Kredites, jaehrliches Buergschaftsentgelt von mindestens 1 Prozent pro Jahr auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag sowie ein Bereitstellungsentgelt von 0,25 Prozent pro Jahr auf den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landesbuergschaften Sachsen-Anhalt — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Allgemeine Bestimmungen Landesbuergschaften
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  3. [03]
    Richtlinie AGVO Landesbuergschaften
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  4. [04]
    Merkblatt Landesbuergschaften (PDF)
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt